…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. März 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 20. Februar 2017 betreffend Haftung für EU-Quellensteuer für die Jahre 2011 bis 2014, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses…
…57 € | Anrechenbare Lohnsteuer (260) | -1.717,99 € | Kapitalertragsteuer | -2.279,00 € | Anrechenbare EU-Quellensteuer | -2.169,76 € | Festgesetzte Einkommensteuer | 22.239,82 € Mit dem Rechtsmittel der Berufung wurde mit nachstehender Begründung beantragt…
…das den EU-Quellensteuerabzug mit der Schweiz regelt) findet sich in Artikel 1 (2), dass "Zinszahlungen auf Forderungen, die von in der Schweiz ansässigen Schuldnern begeben wurden oder sich auf Betriebsstätten in der Schweiz nicht ansässiger Personen beziehen, vom Steuerrückbehalt (Anm. Steuerrückbehalt = EU- Quellensteuer)…
…Der Ansässigkeitsstaat der die Dividenden auszahlenden juristischen Person (Quellenstaat) war zur Erhebung einer Quellensteuer berechtigt. +) Die Transformation der EU-Richtlinie in geltendes CH-Recht war nach außen hin anhand des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft vom 26.10.2004 (siehe Website…
…die im bekämpften Bescheid erfolgte Fehlberechnung (unzutreffende Erfassung von Einkünften unter KZ 863 und 865) nicht korrigiert. Im Vorlageantrag vom 23.10.2015 wird die Erfassung der Kapitaleinkünfte und die Anrechnung von EU-Quellensteuern in der zutreffenden Höhe (ersichtlich aus den nachgereichten Bankbelegen) begehrt. II…
…der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. - Belegen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Kontoauszüge, Sparbuch etc.). Sofern Sie in der Schweiz ein Wertpapierdepot unterhalten haben, durch…
…Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalvermögen in der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Er wurde auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. Die Richtigkeit seiner Angaben sollte durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Kontoauszüge, Sparbücher usw.) belegt werden. 2. Mit…
…ausländische Einkünfte aus Kapitalvermögen in Höhe von EUR 40.920,41 erfasst. Auf die Einkommensteuer angerechnet wurden Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 339,48 und EU-Quellensteuer in Höhe von EUR 3.810,99. In der Begründung wird auf den Prüfungsbericht vom 24.4.2017…
…7.981,01, Bemessungsgrundlage: EUR 22.399,31; anzuwendender Steuersatz iHv 25%: EUR 5.599,83, ausländische Quellensteuer: EUR 1.890,39, anrechenbare EU-Quellensteuer: EUR 2.768,50, Steuerschuld ab dem 01.04.2012: EUR 940,94; Gesamtbetrag der Einkommensteuer: EUR 1.264,38…
…Einkünfte aus Kapitalvermögen erhalten. In der Einkommensteuererklärung 2012 samt der angeschlossenen Aufstellung "Kapitaleinkünfte 2012" hat der Bf. seine gesamten Kapitaleinkünfte und die dafür in Abzug gebrachte inländische KESt sowie EU-Quellensteuer aufgeschlüsselt. Die Richtigkeit dieser Angaben wurde durch übermittelte Bankbelege bestätigt, weshalb diese Beträge der…
…aus Veräußerungen von Kapitalvermögen in der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. - Sofern Sie am Vermögen einer transparenten Vermögensstruktur (z.B. Stiftung) nutzungsberechtigt waren, legen Sie bitte sämtliche auf Ebene…
…mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat der EU. Deren Einlagen hätten selbstverständlich eine Entsprechung in der Summe der Aktiven, sohin in der Bilanzsumme. Die Bilanzsumme werde dadurch wesentlich erhöht. Die zeige sich auch in der Abfuhr der EU-Quellensteuer. Für das Jahr 2013 habe…
…aus Veräußerungen von Kapitalvermögen in der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. - Sofern Sie am Vermögen einer transparenten Vermögensstruktur (z.B. Stiftung) nutzungsberechtigt waren, legen Sie bitte sämtliche auf Ebene…
…der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. - Belegen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Kontoauszüge, Sparbuch etc.). Sofern Sie in der Schweiz ein Wertpapierdepot unterhalten haben, durch…
…aus Veräußerungen von Kapitalvermögen in der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. - Sofern Sie am Vermögen einer transparenten Vermögensstruktur (z.B. Stiftung) nutzungsberechtigt waren, legen Sie bitte sämtliche auf Ebene…
…usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht (…) Belegen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (…) Falls Ihre ausländischen Kapitalerträge bereits in den eingereichten Abgabenerklärungen für die angeführten Zeiträume enthalten sind…
…Zinsen, ausgezahlte Dividenden, Gewinne aus Veräußerungen von Kapitalvermögen in der Spekulationsfrist, überwiesene Honorare usw.). Sie werden auch um Vorlage von Aufstellungen über diese Erträge sowie der allfällig abgezogenen EU-Quellensteuern ersucht. Belegen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Vorlage geeigneter Unterlagen (Kontoauszüge, Sparbücher etc). ....." 3…
…aus Sicht der belangten Behörde, dass der Abgabepflichtige als Steuerausländer von Seiten der Bank keinerlei Informationen über eine Steuerpflicht erhalten habe. Aus den Depotauszügen gehe zudem hervor, dass ab Sommer 2005 EU-Quellensteuer angefallen sei. Für die Annahme, dass DDr. HA einem Rechtsirrtum unterlegen sei…
…abgegolten. Es handle sich dabei um einen Pauschalbetrag, das Verhältnis zur "hinterzogenen" Steuer sei dabei unwichtig. Auch der Umstand, dass EU-Quellensteuer einbehalten worden sei, wirke sich nicht aus. Die Einmalzahlung stelle ausschließlich darauf ab, dass es nach österreichischem Steuerrecht zu einer Abgabenverkürzung gekommen sei…
…nichts, dass auf die gegenständlichen Zinsen EU-Quellensteuer erhoben worden sei, welche im Fall einer steuerlichen Erfassung zwingend auf die Einkommensteuer hätte angerechnet werden müssen, da die Steueransprüche nach dem Abkommen abstrakt zu beurteilen seien und durch die EU-Quellensteuer keine Endbesteuerungswirkung eingetreten sei. Im…