…das Kind K3 wurde kein Aufenthaltstitel ausgestellt. Diese Aufenthaltstitel wurden jedoch am 21.03.2015 widerrufen. Zwischen 22.03.2015 und 15.06.2015 hatten die Drittstaatsangehörigen keine gültigen Aufenthaltstitel. Ab 16.06.2015 wurden für die Bf. und die drei Kinder neue Aufenthaltstitel ausgestellt…
…um eine Anmeldebescheinigung für die drei minderjährigen Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft angesucht. Nach dem Erkenntnis des EuGH vom 19.10.2004, C-200/02, lasse sich das Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Eltern von den Kindern, die EU-Bürger sind, ableiten. Die Bezirkshauptmannschaft habe die EuGH-Rechtsprechung ignoriert…
…um eine Anmeldebescheinigung für die drei minderjährigen Kinder mit deutscher Staatsbürgerschaft angesucht. Nach dem Erkenntnis des EuGH vom 19.10.2004, C-200/02, lasse sich das Aufenthaltsrecht drittstaatsangehöriger Eltern von den Kindern, die EU-Bürger sind, ableiten. Die Bezirkshauptmannschaft habe die EuGH-Rechtsprechung ignoriert…
…EU-Mitgliedsstaates besitzen, müssen zusätzlich zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Familienbeihilfe auch die in § 3 FLAG festgelegten Bedingungen erfüllen. Drittstaatsangehörige haben daher seit dem 1.1.2006 nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. Es muss…
…Kind (Abs. 2) ein aufrechter Aufenthaltstitel nach den § 8 und 9 NAG oder nach § 54 AsylG 2005 besteht. Drittstaatsangehörige oder staatenlose Fremde haben seit dem 01.01.2006 (mit Übergangsregelungen) nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach § 8 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) oder §…
…dem BFG Unterlagen zu übermitteln, aus denen ersichtlich ist, welche Module an welchen Tagen mit welchen Beginn- und Endzeiten von Ihrem Sohn besucht worden sind. d.) Aus dem Reglement des PreCollege ***Studienrichtung*** der Hochschule ***Stadt in Drittstaat*** (§ 9) zu ist entnehmen, dass die Ausbildung 1…
…01.08.2024 bis 31.07.2025 an der ***Stadt in Drittstaat*** ***Name Hochschule*** absolvierte PreCollege ***Studienrichtung*** stellt in Ermangelung des erforderlichen quantitativen Umfanges keine Berufsausbildung iSd. FLAG 1967 dar. Während des Bachelorstudiums des Kindes an der ***Stadt in Drittstaat*** ***Name Hochschule*** in der Zeit…
…1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Anspruch auf Familienbeihilfe für ein Studium, das in einem Drittstaat betrieben wird, ist nur dann gegeben, wenn es sich um einen Auslandsaufenthalt zu Studienzwecken innerhalb eines ordentlichen Studiums, das in Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Ramo Dr. Atajic, Oetztalerstraße 3, 81373 München, über die Beschwerde vom 23. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 1. Februar 2023 betreffend…
…Laut vorliegenden Unterlagen dauerte die jeweilige Berufsausbildung bis Juni 2024 bzw. Juni 2025. Durch diese Ausbildung in den ***8*** hatten die Kinder im hier maßgeblichen Zeitraum ihren ständigen Aufenthalt in einem Drittstaat, wodurch der im § 5 Abs 3 FLAG 1967 normierte Ausschlussgrund für eine Beihilfengewährung…
…August 2024. Es sei daher zu erkennen, dass der Aufenthalt im Ausland nicht nur vorübergehend sei. Somit liege schon ab Beginn des Aufenthaltes ein ständiger Aufenthalt in einem Drittstaat vor, der einen Familienbeihilfenanspruch ausschließe. Für einen gewöhnlichen Aufenthalt sei keine ununterbrochene Anwesenheit erforderlich. Das Verbringen…
…das ausgefüllte Formular "ALF 3" und legte diesem Schreiben eine Kopie der eigenen Legitimationskarte sowie der Legitimationskarte ihres Sohnes ***Name Sohn***, geboren am ***Geburtsdatum Sohn***, vor. Auf den Legitimationskarten war die Staatsangehörigkeit "***Drittstaat***" und unter "Funktion" die Eintragungen "Angestellte, OFID" und "Sohn v. Fr. ***Bf1***…
…lediglich über einen Aufenthaltstitel gemäß § 51 des Asylgesetzes. Damit sind sie nicht zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt. In Ergänzung zu § 9 NAG räumt § 54 NAG Drittstaatsangehörigen, sofern sie Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR/EU Bürgern sind, die Möglichkeit ein, einen, vom EWR/EU-Bürger abgeleiteten…
…ausbezahlt wird, grundsätzlich weder im Wege von Absetzbeträgen noch im Wege einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. Unterhaltsleistungen von in Österreich beschäftigten Steuerpflichtigen für deren nicht haushaltszugehörigen Kinder, die sich ständig in einem Drittstaat aufhalten, sind ebenfalls als außergewöhnliche Belastung zur berücksichtigen (vgl. VfGH 20…
…7.2020 im vollzeitlichen und unentgeltlichen (ehrenamtlichen) Missionars- und Sozialdienst für die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage in der H_(Drittstaat) befinden wird und dies vom Kirchenvorstand als Ausbildung zum Religionslehrer anerkannt werde und ein Ausdruck des Erkenntnisses BFG 21.2.2014…
…100/2005, rechtmäßig in Österreich aufhalten. Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 NAG wird zur Dokumentation eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen…
…BFG 20.1.2015, RV/7101450/2013. Mit dieser Argumentation hat sich das Finanzamt überhaupt nicht befasst. Aufenthaltsrecht der Beschwerdeführerin Die Bf ist, wie ausgeführt, zwar Drittstaatsangehörige, die weder asylberechtigt noch subsidiär schutzberechtigt ist, aber Mutter und damit Angehörige i.S.d. Art. 3 Abs…
…C im Sinne von § 5 Abs. 3 FLAG 1967 ständig im Ausland aufgehalten hat. Fest steht, dass die fünfjährige Ausbildung von C in Serbien, einem Drittstaat, absolviert wurde und wird. C war und ist insbesondere in der 4. und 5. Klasse während des ganzen Jahres…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den [Richter] in der Beschwerde-sache [XY] gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. Juni 2011, betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen zu Recht erkannt: I…
…österreichische Staatsbürger sind, weitere besondere Voraussetzungen auf. § 3 Abs. 1 FLAG 1967 bezieht sich auf Anspruchsberechtigte für den Bezug von Familienbeihilfe (§ 2), die nicht österreichische Staatsbürger sind. Für Bürger aus Drittstaaten gelten die Aufenthaltstitel nach § 8 NAG (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2, § 3…