IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Andrea Müller-Dobler MBA MSc, die Richterin Mag. Christine Gruber-Nadlinger sowie die fachkundigen Laienrichter Laura Tremmel LLB und Mag. Belinda Maria Eder in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Wolfgang Erich Loitlsberger…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 18. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 19. Juli 2023 betreffend Einkommensteuer 2022 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden, Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald und die Beisitzer, Ing. Dr. Martin Jilch und Mag. Ulrike Richter, über die Bescheidbeschwerde vom 24.05.2016 der Bf. Public Limited Company, Investmentfondsgesellschaft, Registrierungsnummer: XX., Irland…
…Bf1*** mit einer Entscheidung zu rechnen, mit welcher der Durchgriff bestätigt wird. Bei unserem Mandanten wurden aber in den Jahren 2010 und 2011 Dividenden aus der ***2*** besteuert. Diese Dividendenbesteuerung ist im Lichte der oben angeführten BFG Entscheidungen vom 14. Dezember 2020 nicht zulässig. Die…
…berücksichtigen, um zu klären, ob die dem Ausgangsverfahren zugrundeliegende Situation von Art 49 AEUV oder von Art 63 AEUV erfasst wird (Rs "Kronos", Rz 37). Nach Loukota, Dividendenbesteuerung bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht - verbleibende Diskriminierungen im Lichte der EG/EWR-Freiheiten, SWI 2004, S. 504 f., ist…
…405.000,00. Daraus ergebe sich der Nachweis, dass im Wege der Dividendenbesteuerung 2010 und 2011 Einkünfte besteuert worden seien, welche ihre Wurzeln in den Jahren 2006 bis 2009 hätten und im Wege des Durchgriffes mit rechtskräftigen Einkommensteuerbescheiden bereits einmal beim Bf. besteuert worden seien…
…für einen Betriebsprüfungszeitraum, welcher durch die BP1 und die BP2 abgedeckt worden sei, die Dividendenbesteuerung aus einer Ausschüttung der C durchgeführt und keinen Durchgriff durch die C auf die dahinterstehende Person des Beschwerdeführers vorgenommen. Somit sei durch diesen rechtskräftigen Abgabenbescheid ebenfalls belegt, dass die C…
…hängt davon ab, dass die dividendenempfangende ausländische Körperschaft eine EU-Gesellschaft ist, welche die in Anlage 2 des EStG vorgesehenen Voraussetzungen des Artikels 2 der MTR erfüllt (Loukota, Dividendenbesteuerung bei beschränkter Körperschaftsteuerpflicht - verbleibende Diskriminierungen im Lichte der EG/EWR-Freiheiten, SWI 2004, S. 504 ff…
…außer sie sind einer Betriebsstätte im Staat der Kapitalgesellschaft zuzurechnen. Art. 10 DBA regelt die Dividendenbesteuerung und teilt das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat der Gesellschafter (hier Österreich) zu. Dem Wohnsitzstaat der die Dividenden zahlenden Gesellschaft (hier Luxemburg) verbleibt ein Quellensteuerabzugsrecht von 15%. Es wurde von der…
…Inhalt: "Sehr geehrter Herr P ! Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 07.07.2011 möchten wir im Auftrag unseres Mandanten wie folgt Stellung nehmen: Art.10 DBA Österreich/Tschechien ordnet die Dividendenbesteuerung dem Ansässigkeitsstaat der natürlichen Person zu. Aus unserer Sicht ist jedoch im Sinne…
…darf, erscheinen die angefochtenen Bescheide rechtswidrig, weil sie eine höhere Dividendenbesteuerung vornehmen. Ich beantrage daher, wie bisher, die Aufhebung der angefochtenen Bescheide sowie die maximale Begrenzung der Dividendenbesteuerung auf 15% meiner Bruttodividenden." In der über Antrag des Bf. durchgeführten mündlichen Senatsverhandlung ergab sich Folgendes: Steuerl…
…der steuerliche Vertreter an, dass Art 9 DBA (BGBl III Nr. 32/2012) mit Regelungen über verbundene Unternehmen und Art 10 DBA mit Regelungen über Dividendenbesteuerungen nicht zur Anwendung kommen würden. Er habe versehentlich Bestimmungen der vorletzten Version des DBA angeführt, die in den gegenständlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Halbwachs Schmitt & Partner STB, Mariahilfer Straße 126/24, 1070 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. März 2013, betreffend Körperschaftsteuer 2011 zu…
Der Vorlagebericht vom 19.03.2015 des Finanzamtes 09 hinsichtlich meiner Bescheidbeschwerden betreffend Einkommensteuer 2011 - 2013 führt aus, dass seitens des Finanzamtes ersucht wird, die Beschwerden abzuweisen. Begründet wird dies damit, dass das mir zur Verfügung stehende Zimmer in der Wohnung meiner Stiefmutter nach Größe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Wieser in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Ingrid Huber, Feldweg 7, 9241 Wernberg, über die Beschwerden vom 14. August 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Spittal Villach…
Wie bereits angeführt, sind die Einkünfte im Zusammenhang mit der ***3*** Beteiligungs GmbH nicht Herrn ***3*** zuzuordnen, sondern der slowakischen ***1*** ***2***, k.s. Die Vorschreibung einer allfälligen Kapitalertragsteuer bei Herrn ***3*** ist daher von vornherein bereits verfehlt. Da die ***1*** ***2***, k.s. gem…
Die Anteilsinhaber haften nur beschränkt mit ihrem für die Anteilscheine hingegebenen Vermögen am jeweiligen Teilfonds (Bf-TF1). Es besteht keine Nachschusspflicht. Für Verbindlichkeiten des Fonds haftet nur das jeweilige Teilfondsvermögen und nicht auch Vermögen des Bf; und der anderen Teilfonds. Die Einkünfte (Gewinne/Verluste) aus…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Christoph Kordik in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Contenda Wirtschaftstreuhand- gesellschaft m.b.H., Stubenring 6 Tür 8, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2021 gegen den Bescheid des ***FA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführer , vertreten durch WTH, über die Beschwerde vom 20.01.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 10.12.2015, betreffend Kapitalertragsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279…