…Nutzung einer Naturalwohnung als steuerbaren Sachbezug macht den Anschein eines falschen Verständnisses des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Die Naturalwohnung wird aufgrund einer gesetzlichen Grundlage beigestellt (§ 80 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 i.d.g.F., (BDG 1979)). • Durch die Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung an…
…Nutzung einer Naturalwohnung als steuerbaren Sachbezug macht den Anschein eines falschen Verständnisses des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebotes. Die Naturalwohnung wird aufgrund einer gesetzlichen Grundlage beigestellt (§ 80 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 i.d.g.F., (BDG 1979)). • Durch die Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung an…
…um eine Person handelt, die in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst tätig ist (zB VwGH 12.9.2002, 98/15/0118; VwGH 25.3.1999, 97/15/0089). Irrelevant ist auch, ob es sich um eine Dienstwohnung oder Naturalwohnung handelt bzw. ob die durch…
…24a Regelungen, wonach der Beamte im Falle der Gewährung von Sachleistungen eine Vergütung zu leisten hat und auf welche Höhe sich diese Vergütung im Falle der Benützung einer Dienst- oder Naturalwohnung beläuft. Über die steuerrechtliche Behandlung dieser Sachleistungen trifft weder das BDG 1979 noch das…
…erscheint, weshalb die Finanzbehörde nunmehr entgegen der vom Bundesministerium für Finanzen selbst mitgetragenen Richtlinie und in Abkehr von den dort festgelegten Grundsätzen davon ausgeht, dass sich aus der Nutzung einer Dienst- oder Naturalwohnung ein Vorteil ergeben würde, welcher einkommensteuerpflichtig sei. Dazu sei nur angemerkt, dass…
…unterschiedlich: • Die Naturalwohnung wird aufgrund einer gesetzlichen Grundlage beigestellt (§ 80 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 i.d.g.F., (BDG 1979)). • Durch die Zuweisung einer Dienst- oder Naturalwohnung an den Beamten wird kein Bestandverhältnis begründet. • Die Dienstbehörde kann die Dienst- oder Naturalwohnung entziehen…
…Dienst- und Naturalwohnungen "die Einhaltung nachstehender Richtlinien empfohlen" werde. Schon vom Wortlaut der Präambel her kommt diesem Erlass keine allgemein verbindliche Wirkung zu. Der vom Bf. angeführte Erlass des BKA stellt sohin keine generelle Rechtsnorm (bzw. keine Rechtsverordnung) und sohin keine für das BFG (oder…
…der Privatwirtschaft tätige Personen oder um Personen im öffentlichen Dienst handelt (zB VwGH 12.9.2002, 98/15/0118; VwGH 25.3.1999, 97/15/0089). Irrelevant ist bei Personen im öffentlichen Dienst auch, ob es sich um eine Dienstwohnung oder Naturalwohnung handelt und ob…
…September 1972 als Naturalwohnung. Der Bf. verpflichtete sich vertraglich, diese Wohnung u.a. nach einer Änderung der Dienstverwendung (u.a. Ausscheiden aus dem aktiven Dienstverhältnis durch Kündigung, Entlassung, Dienstverzicht, Versetzung in den Ruhestand oder aus einem anderen Grund) über Verlangen der Dienstbehörde innerhalb von 6…
…Wohnraumwertes bei der Ermittlung der o.a. Bemessungsgrundlagen nicht statt. Aus dem Erlass des BKA vom 17.11.1986, GZ 923.101/35-11/2/86 "Dienst- und Naturalwohnungen, Durchführungsbestimmungen" ist aus dem Verteiler und dem Text eindeutig ableitbar, dass der Inhalt des Erlasses mit…
…Angemessenheit der Vergütung für einen steuerlichen Sachbezug kein Raum bleibt. Diese Rechtsansicht des ***B1*** ist auch im Erlass des BKA 17.11.1986, "Dienst- und Naturalwohnungen, Durchführungsbestimmungen" begründet. Neuerlich mehrfach besprochen und gegenüber den Nachschauorganen dargestellt wurde diese Rechtsansicht der HbfP. im Rahmen des Nachschauverfahrens…
…Z 1 lit. a GehG 1956 beträgt die Grundvergütung für Beamte des Dienststandes für Naturalwohnungen 75% der Bemessungsgrundlage. Aus wichtigen dienstlichen Gründen kann mit Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport die Grundvergütung mit einem niedrigeren Hundertsatz bemessen werden. Gemäß § 24a…
…GPLA und Schlussbesprechung nochmals dargelegt und erörtert: Anbringen ***B1***: § 24 GehG 1956 spricht von einem angemessenen Entgelt für Sachleistungen. Im § 24a GehG 1956 legt er die Berechnungsmethode für Dienst- und Naturalwohnungen fest. Auf den § 24a Abs. 3 wurde hingewiesen. Aus Sicht ***B1*** wäre davon auszugehen…
…aus, dass insbesondere deshalb kein Sachbezug aus der verbilligten Überlassung von Wohnraum anzusetzen sei, da die Bediensteten des ***Bf*** entsprechend des Erlasses des Bundeskanzleramtes vom 17.11.1986, GZ 923.101/35-II/2/86 (als "Dienst- und Naturalwohnungen, Durchführungsbestimmungen" bezeichnet), einen "angemessenen" Kostenersatz iSd …
…ausgeführt, dass insbesondere deshalb kein Sachbezug aus der verbilligten Überlassung von Wohnraum anzusetzen sei, da die Bediensteten des ***Bf*** entsprechend des Erlasses des Bundeskanzleramtes vom 17.11.1986, GZ 923.101/35-II/2/86 (als "Dienst- und Naturalwohnungen, Durchführungsbestimmungen" bezeichnet), einen "angemessenen" Kostenersatz iSd …
…der Bund zu leisten hat. Die Grundvergütung beträgt für Beamte des Dienststandes für Naturalwohnungen 75% der Bemessungsgrundlage. Aus wichtigen dienstlichen Gründen kann mit Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport die Grundvergütung mit einem niedrigeren Hundertsatz bemessen werden (§ 24a Abs 3…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang (1) Der Beschwerdeführer (Bf.) bezog in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (bezugsauszahlende Stelle: Bundesdienst). Er befand sich in den gegenständlichen Jahren im Ruhestand. Sein ehemaliger Dienstgeber (das BMLV) stellt ihm auch im Ruhestand eine "Naturalwohnung" zur Verfügung. Strittig ist…
Die Wiederaufnahme erfolgte hier also nicht aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel, sondern dient diese hier nur dazu, die Folgen einer seinerzeitigen von der Finanzbehörde nun als unzutreffend betrachteten rechtlichen Würdigung eines offen gelegten Sachverhaltes zu beseitigen. Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide 2013, 2014 und 2015 resultieren…
…des Ruhestandes oder Hinterbliebenen des Beamten, die mit diesem bis zu dessen Tod im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, gestattet wird. Die Bestimmungen des BDG 1979 bzw. des Gehaltsgesetzes 1956 legen Berechnungsmethoden für Kostenbeiträge fest, die ein Beamter seinem Dienstgeber für die Überlassung einer Naturalwohnung bzw…
…a) GehaltsG beträgt die Grundvergütung für Beamte des Dienststandes für Naturalwohnungen 75% der Bemessungsgrundlage. Aus wichtigen dienstlichen Gründen kann mit Zustimmung der Bundesministerin oder des Bundesministers für öffentlichen Dienst und Sport die Grundvergütung mit einem niedrigeren Hundertsatz bemessen werden. Der BF begründet seine Beschwerde auch…