… 3 Abs. 3a Z 1 eine Ausnahme von der Beitragspflicht für Rekultivierungsschichten vor, dies allerdings ausschließlich dann, wenn den Vorgaben gem. Anhang 3 der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39/2008, entsprochen wird. Im eben erwähnten Anhang 3 heißt es u.a.: "Zum Nachweis der…
…auf die Ausführungen im Baurestmassenleitfaden des Landes Oberösterreich (Ausgabe Februar 26, Anhang, Seite 26). Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Materialien, wie insbesondere Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt…
…auf welches sich das Zollamt stützt, sei hingegen eine Prüfung des Materials nach der Deponieverordnung vorgenommen worden. Nach Ansicht der GmbH sei der Abfallbegriff weder objektiv noch subjektiv erfüllt und kein abgabenpflichtiger Tatbestand des AlSAG verwirklicht worden. Als Beweis wird die Einvernehme des Geschäftsführers der…
…nach § 3 Abs 1 Z 1 lit c eine beitragspflichtige Tätigkeit sei und gem § 6 Abs 1 Z 1 lit a und b "Erdaushub und Baurestmaßen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl II Nr. 39 idF…
…nach § 3 Abs 1 Z 1 lit c eine beitragspflichtige Tätigkeit sei und gem § 6 Abs 1 Z 1 lit a und b "Erdaushub und Baurestmaßen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl II Nr. 39 idF…
…6. (1) Sofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) Erdaushub oder b) Baurestmassen gemäß Anlage 2 der Deponieverordnung, BGBl. Nr. 164/1996, ab 1. Jänner…
…92.000 m³. Der Schichtaufbau sowie die Gefällegebung zur Oberflächenentwässerung erfolgen gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung 2008 für die Oberflächenabdeckung einer Baurestmassendeponie mit folgendem Schichtaufbau: Ausgleichsschicht: 0 bis ca. 1,0 m mit obertägig gelagerten Material im Ausmaß von 8.400 m³ Dichtschicht: 0,40…
…die BH Linz-Land ua festgestellt habe, dass durch die Ablagerung von Abfällen (vorwiegend Klärschlamm) seitens der nunmehrigen Beschwerdeführerin auf der Klärschlammdeponie eine beitragspflichtige Tätigkeit vorliege, dass die Betriebsweise der Klärschlammdeponie im Sinne der Deponieverordnung als angepasst gelte, auch wenn die Inanspruchnahme einer Wiegeeinrichtung zur…
…ee. Diese abgelagerten Materialien sollen laut Gutachten des deponietechnischen Amtssachverständigen vom 14. Juli 2005 dem Deponietyp einer Baurestmassendeponie gemäß der Deponieverordnung 1996 entsprechen, welche deponietechnische Einrichtungen zur kompletten Erfassung und Sammlung der Sickerwässer an der Deponiebasis entsprechend dem Stand der Technik aufzuweisen hätte. Diese Einrichtungen…
…a) Erdaushub oder b) Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39/2008, oder c) sonstige mineralische Abfälle, welche die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung 2008 (Anhang 1…
…Zur Ermittlung des Ausmaßes der Verunreinigungen sowie zur Sicherstellung einer den Vorgaben der Deponieverordnung entsprechenden Entsorgung des Aushubmaterials wurde ein Sachverständiger mit der Durchführung chemischer Bodenanalysen beauftragt. Anfang September 2012 untersagte die Tiefbauabteilung/Verkehrsrecht aufgrund des gegenüber den ursprünglichen Annahmen erhöhten Transportaufkommens die Durchführung von…
…anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) […] b) Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39, in der…
…und der Grenzwerte anzuwenden. Sollten in Einzelfällen bereits ausgehobene Haufen einer Verwertung zugeführt werden, so ist die grundlegende Charakterisierung gemäß den Vorgaben der Deponieverordnung 2008 zur grundlegenden Charakterisierung von Aushubmaterialien nach Beginn der Aushub- oder Abräumtätigkeit durchzuführen. Dabei gelten hinsichtlich des Parameterumfangs, der Qualitätsklassen und…
…anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) Erdaushub oder b) Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl. II Nr. 39, in…
…………………………………………..29,80 Euro. Werden Abfälle zur Ablagerung auf einer Deponie außerhalb des Bundesgebietes befördert, sind bei der Beurteilung der Gleichwertigkeit die Kriterien der Deponie(unter)klasse gemäß Deponieverordnung 2008, BGBl…
…Abs. 1 Z. 1 lit. c verwendet wird; weiters Erdaushub, sofern dieser die Kriterien der Baurestmassendeponie der Deponieverordnung (Anlage 1, Tabelle 3 und 4), BGBl. 164/1996, einhält UND auf einer dafür genehmigten Deponie abgelagert wird. Da diese Deponierungen nicht auf einer genehmigten Deponie abgelagert…
…1) Sofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) Erdaushub oder b) Baurestmassen gemäß Anlage 2 der Deponieverordnung, BGBl. Nr. 164/1996, ab 1. Jänner 2006 ....…
…Abfälle, die einer Wiederverwendung, thermischen oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, ausgenommen a) Verfüllungen von Geländeunebenheiten und das Vornehmen von Geländeanpassungen mit Abfällen einschließlich deren Einbringung in geologische Strukturen (…) (6) Baurestmassen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Abfälle gemäß Deponieverordnung (Anlage 2), BGBl. Nr. 164/1996…
… 6 Abs 1 Z 1 lit a und b Erdaushub und Baurestmassen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008 im Ausmaß von 7.235 m³ (+/- 32 m³) vorliegen (Spruchpunkt 4.). Über die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde des…
…weiters Erdaushub, sofern dieser die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Inertabfalldeponie gemäß Deponieverordnung 2008 (Anhang 1, Tabelle 3 und 4), BGBl. II Nr. 39/2008, oder die Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf einer Baurestmassendeponie gemäß Deponieverordnung 2008 (Anhang 1, Tabelle…