…und Familie vom 22.1.2014, Zahl: BMFWJ 66.1 4. Antrag vom 8.8.2003 auf Bewilligung einer Deponie zur Ablagerung von mineralischen Abfällen nach dem AWG 2002 gestellt 5. Benützungsvereinbarung mit dem Grundeigentümer vom 7.8.2003 6. Bescheid der BH i vom…
…Bedeutung? Bitte gegebenenfalls Beweismittel übermitteln. Was können Sie zum betrieblichen Ablauf 2010 und 2011 sagen, was Ablagerungen in der Deponie (Gartenhalde) oder dem Steinbruch betrifft: Was wurde wo und wann abgelagert? Bitte ihre Antwort getrennt nach Bodenaushub und Abraummaterial für 2010 und 2011 darstellen. Bitte…
…kein Material in die Gartenhalde eingebracht worden sei, weil es im Steinbruch bloß zwischengelagert wurde. Der Umstand, dass die Deponie im April 2011, teilweise (östlicher Bereich) schon als fertig humusiert bezeichnet werden konnte, wie der Zeuge aussagte, deckt sich nicht nur mit der Aussage des…
…Die Grundeigentümer verzichten darauf, den Vertrag mit Wirkung vor dem 31.12.2030 ordentlich zu kündigen. Die Deponiebetreiberin hat die Option, den Kündigungsverzicht der Grundeigentümer - ungeachtet einer bereits ausgesprochenen Kündigung - bei betrieblichem Bedarf um weitere 5 Jahre, sohin bis 31.12.2035 zu verlängern. Das…
…Verfahrensgang Mit den o.a. Bescheiden vom 22.12.2021 setzte das Zollamt Österreich dem Bf. für das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper auf den Grundstücken Nr. ***6*** und Nr. ***7*** in der KG ***8*** ("***9***") für folgende Zeiträume Altlastenbeitrag fest: | | Bescheid…
…Grunde nach von einem Dienstleistungsbetrieb auszugehen, dessen Leistung darin bestehe, den Müll zu entsorgen. Dass dieser dafür noch konditioniert werden müsse (getrocknet und deponiert bzw. getrocknet und der thermischen Verwertung zugeführt werde), sei nicht Leistungsinhalt der Geschäftsbeziehung zwischen der Bf. und ihren Kunden und generiere…
…des Beschuldigten angetroffen. Insgesamt ergaben die Erhebungen der BH Korneuburg die systematische Anlieferung und Einbauung von Bauschutt durch den Beschuldigten bzw. dessen KG, er betrieb solcherart eine konsenslose Deponie (siehe im Detail Stellungnahme des Amtsbeauftragten vom 4.2.2015, Seiten 2-4). Hiedurch, insbesondere ohne…
…anfallen, sowie das Umlagern von Abfällen, soweit bereits ein Altlastenbeitrag entrichtet wurde. § 4 Beitragsschuldner ist 1. der Betreiber einer Deponie oder eines Lagers … 4. in allen übrigen Fällen derjenige, der die beitragspflichtige Tätigkeit veranlasst oder duldet. § 7 (1) Die Beitragsschuld entsteht im Falle 1…
…Bf. stellt weiter fest, dass der Einheitswert seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erst mit 1.1.2006 geändert worden und somit die Deponieflächen 2005 noch im Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes beinhaltet gewesen sei. Mit Verweis auf Rz 4182 der EStR wird ausgeführt, dass…
…Ertragsausfälle und Bodenentwertung zu leisten sei. Im Verfahren vor dem BFG sei es unstrittig, dass das Grundstück durch die Nutzung als Deponie entwertet werde. Der m²-Preis des Grundstücks liege laut Gutachten zwischen € 5,00 und € 7,00. Das für die Bodenwertminderung geleistete…
…Die für die geländegestaltende Maßnahme (Befestigung des ca. 500 m langen Teilstückes des öffentlichen Weges " W-weg ") erforderliche naturschutzbehördliche Genehmigung wurde erst am 5.5.2008 und damit erst nach der Deponierung erteilt. Das von der Bf. vorgelegte Gutachten wurde ebenfalls nicht im Zusammenhang mit…
…dass die Bf. auch im Jahr 2012 keinerlei Eingangskontrollen hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Bodenaushubmaterials vorgenommen hat. Denn eine Eingangskontrolle ist durch einen von der Deponiebetreiberin bestellten und mit den entsprechenden Befugnissen ausgestatteten Leiter der Eingangskontrolle bzw. dessen Stellvertreter stets zum Zeitpunkt der Übernahme durchzuführen. Sie umfasst…
…auf die Ausführungen im Baurestmassenleitfaden des Landes Oberösterreich (Ausgabe Februar 26, Anhang, Seite 26). Baurestmassen seien laut Verordnung des Bundesministers für Umwelt über die Ablagerung von Abfällen (Deponieverordnung) ein Gemenge von bei Bau- oder Abbrucharbeiten anfallenden Materialien, wie insbesondere Bodenaushub, Betonabbruch, Asphaltaufbruch und mineralischer Bauschutt…
…Grundstücken aufzubringen. Dabei soll diese eine Menge von 327 m3 an nicht vereinbartem Material geliefert und aufgebracht haben. Die ***Bezirkshauptmannschaft*** hat dieses Material bescheidmäßig dem Deponietyp Massenabfall zugeordnet. Der ***GmbH*** (nachstehend mit "GmbH" bezeichnet) wurde vom Zollamt mit Schreiben vom 22. September 2014 vorgehalten, sie…
…nach § 3 Abs 1 Z 1 lit c eine beitragspflichtige Tätigkeit sei und gem § 6 Abs 1 Z 1 lit a und b "Erdaushub und Baurestmaßen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl II Nr. 39 idF…
…nach § 3 Abs 1 Z 1 lit c eine beitragspflichtige Tätigkeit sei und gem § 6 Abs 1 Z 1 lit a und b "Erdaushub und Baurestmaßen oder gleichartige Abfälle aus der Produktion von Baustoffen gemäß Anhang 2 der Deponieverordnung 2008, BGBl II Nr. 39 idF…
…6. (1) Sofern die folgenden Absätze nicht anderes bestimmen, beträgt der Altlastenbeitrag für beitragspflichtige Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 bis 4 je angefangene Tonne für 1. a) Erdaushub oder b) Baurestmassen gemäß Anlage 2 der Deponieverordnung, BGBl. Nr. 164/1996, ab 1. Jänner…
…unterhalb (dh. unter Tage) der Erde; als Ablagern im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt auch a. das Einbringen von Abfällen in einen Deponiekörper, auch wenn damit deponiebautechnische oder andere Zwecke verbunden sind (zB Fahrstraßen, Rand- und Stützwälle, Zwischen- oder Oberflächenabdeckungen einschließlich Methanoxidationsschichten und Rekultivierungsschichten), b. das…
…über die genaue Masse der angelieferten Baurestmassen zu haben. Zur exakten Mengenermittlung fanden bei der Bf. zwei Betriebsprüfungen statt. In der Niederschrift vom 3. Oktober 2006 werden dazu die Aussagen des Deponiewartes wiedergegeben. Dieser gab u.a. bekannt: „Zur Menge- bzw. Massenermittlung kann ich berichten…
…2019/13/0006, bestätigt worden sei, sei entgegenzuhalten, dass dieses höchstgerichtliche Erkenntnis die Einbringung von Abfällen in einen Deponiekörper thematisiert habe und nicht die Zwischenlagerung von Abfällen in Abfallzwischenlagern. Dies sei schlichtweg nicht vergleichbar. Vielmehr sei im erwähnten Erkenntnis des VwGH u.a. ausgeführt worden…