…gegen obige Bescheide mit Eingabe vom 28. September 2018 fristgerecht Beschwerde und brachte hierzu begründend vor wie folgt: "Entgegen der Annahme der Behörde liegt der dauernde Standort der in Rede stehenden vier VV-Busse eindeutig nicht in Österreich, die dafür ausschlaggebenden Sachverhaltsmomente werden im Folgenden…
…der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht (VwGH 19.12.2023, Ra 2022/15/0055). Als dauernder Standort bei Fahrzeugen von Unternehmungen gilt gemäß § 40 Abs 1 zweiter Satz KFG der Ort…
…im Inland sei gemäß § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz (KFG) zu vermuten, dass sich der dauernde Standort des Kfz in Österreich befunden habe und daher nach dem Kraftfahrgesetz im Inland zuzulassen gewesen wäre. Da der Bf. diese Zulassung im Inland unterlassen habe, sei der Abgabentatbestand der…
…aller maßgeblichen Umstände sei der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bf. als in Österreich gelegen zu beurteilen. Der dauernde Standort des Audi A3 mit dem deutschen Kennzeichen ***Kfz-1*** befinde sich damit im Inland. Da die Bf. den Audi A3 im Dezember 2018 nach Österreich eingeführt…
…öffentlichem Verkehr im Inland u.a. nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist gemäß § 79 KFG auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften…
…öffentlichem Verkehr im Inland u.a. nur verwendet werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist gemäß § 79 KFG auf Straßen mit öffentlichem Verkehr, unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…sei. Nach Ansicht der Steuervertretung sei glaubhaft gemacht worden, dass das Kfz überwiegend im Ausland verwendet worden sei. Damit sei der Gegenbeweis, dass der dauernde Standort desselben sich im Ausland befinde, erbracht worden. II. Sachverhalt Für die in Streit stehende Frage, ob der Bf. für…
…Zwecke der Vollziehung des KFG einem Ort im Ausland zugeordnet werden könne. Bestehe der Hauptwohnsitz im Inland und gelinge der Gegenbeweis des überwiegenden Verwendens bzw. des dauernden Standorts im Ausland nicht, müsse die Behörde nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht das überwiegende Verwenden im Inland nachweisen…
…gesetzlichen Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG durch den Bf nicht erbracht worden ist - als dauernder Standort des streitgegenständlichen Kfz gilt somit aufgrund gesetzlicher Vermutung der Hauptwohnsitz im Bundesgebiet. Die Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen. Zulässigkeit einer Revision Art. 133 Abs. 4 B-VG…
…zu 55% in der BRD befinde. Dies auch deswegen, weil der Bf. in der BRD einen ordentlichen Wohnsitz unterhalte. Somit habe das angeführte KFZ keinen dauernden Standort in Österreich, wobei auch § 79 Abs. 1 KFG nicht anzuwenden sei, weswegen keine Kraftfahrzeugsteuerpflicht und in Folge dessen…
…8 KFG 1967 sind Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dauerndem Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gem. …
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967…
…Wochen- und Monatspendlern sowie Saisonarbeitern (z.B. Gastronomiesaisoniers) als Mittelpunkt der Lebensinteressen und somit als dauernder Standort des Kfz nach wie vor der Familienwohnsitz zu betrachten sei. Der Haupt- und Familienwohnsitz würde bei der Beschwerdeführerin wie oben bereits ausgeführt nach wie vor in Deutschland liegen…
…dass Fahrzeuge, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeuge mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen seien. In seiner dagegen gerichteten Beschwerde führte der Bf. aus, dass er das Fahrzeug im Mai…
…Herr D hat seinen Hauptwohnsitz in yy und ist als Arbeiter bei Frau Dkfm. NN zur Sozialversicherung gemeldet. Da es sich um ein Fahrzeug mit dauerndem Standort im Inland handelt, besteht nach § 82 KFG im Inland eine Zulassungspflicht.“ Aufgrund der inländischen Zulassungsverpflichtung ergebe sich für…
…weitere hier nicht interessierende Voraussetzungen erfüllen. Gemäß § 79 KFG ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr…
Die Frage, ob ein dauernder Standort im Inland vorliegt, der nach kraftfahrrechtlichen Bestimmungen eine Zulassung in Österreich bedingen würde, ist jeweils bezogen auf das konkret vorliegende tatsächliche Geschehen zu lösen. Es handelt sich dabei um einen Akt der Beweiswürdigung im Einzelfall. Der Verwaltungsgerichtshof ist als…
…Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, sind bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 ist…
…Wochenenden, soweit ihn nicht arbeitsvertragliche Verpflichtungen treffen würden, bei seiner Familie in österreichischer_Ort verbringe. Der dauernde Standort des Fahrzeuges sei in Staat_1; es werde überwiegend im Ausland verwendet, da es an fünf von sieben Tagen im Ausland genutzt werde. Im Vorbringen vom 22…