Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/6100071/2014
Dauernder Standort eines Kfz
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/6100071/2014vom 22.01.2018Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
Das BFG ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Gegenbeweis zur gesetzlichen Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG durch den Bf nicht erbracht worden ist - als dauernder Standort des streitgegenständlichen Kfz gilt somit aufgrund gesetzlicher Vermutung der Hauptwohnsitz im Bundesgebiet.
Die Beschwerde war somit als unbegründet abzuweisen.
Zulässigkeit einer Revision
Art. 133 Abs. 4 B-VG besagt, dass gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig ist, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird.
Die Revision wird nicht zugelassen, weil die Voraussetzungen des Art 133 Abs. 4 B-VG nicht gegeben sind.
Soweit Rechtsfragen für die hier zu klärenden Fragen entscheidungserheblich sind, sind sie durch die zitierte höchstgerichtliche Rechtsprechung ausreichend geklärt - von dieser Rechtssprechung wurde im Erkenntnis nicht abgewichen.
Die abschließende Beurteilung durch das Bundesfinanzgericht hatte auf dessen Beweiswürdigung zu beruhen.
Salzburg-Aigen, am 22. Jänner 2018
Normen und Schlagworte
- § 82 Abs. 8 KFG 1967, Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267/1967
- § 1 KfzStG 1992, Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, BGBl. Nr. 449/1992
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
- Geschäftszahl
- RV/6100071/2014
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2018:RV.6100071.2014
- Stammnummer
- 117741
- Gültig
- 22.01.2018 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF