…regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für Unionsbürger und deren Angehörige deklaratorische Dokumentationsformen ihres kraft Gemeinschaftsrechts originär bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechts durch Anmeldebescheinigungen und Daueraufenthaltskarten geschaffen (vgl. ErläutRV Fremdenrechtspaket 2005…
…Antrag ausgestellt: 1. eine 'Bescheinigung des Daueraufenthalts' (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine 'Daueraufenthaltskarte' (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben.... § 2 BAO lautet: § 2. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten…
…eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. Abs. 3: Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des…
…keinen Umständen vom Besitz einer Anmeldebescheinigung nach Artikel 8, eines Dokuments zur Bescheinigung des Daueraufenthalts, einer Bescheinigung über die Beantragung einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte abhängig gemacht werden, wenn das Recht durch ein anderes Beweismittel nachgewiesen werden kann." Ich hatte zahlreiche Unterlagen vorgelegt, die belegen…
…regelt dies zusammenfassend. Die darin näher bestimmten Rechte sowie die Einschränkungen werden innerstaatlich im NAG umgesetzt. Durch das Fremdenrechtspaket 2005 wurden für Unionsbürger und deren Angehörige deklaratorische Dokumentationsformen ihres kraft Gemeinschaftsrechts originär bestehenden Aufenthalts- und Niederlassungsrechts durch Anmeldebescheinigungen und Daueraufenthaltskarten geschaffen (vgl. ErläutRV Fremdenrechtspaket 2005…
…Daueraufenthalts" (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…Der Lichtbildausweis für EWR-Bürger, die Aufenthaltskarte und die Daueraufenthaltskarte gelten als Identitätsdokumente. Form und Inhalt der Anmeldebescheinigung, der Bescheinigung des Daueraufenthalts, des Lichtbildausweises für EWR-Bürger, der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte legt der Bundesminister für Inneres durch Verordnung fest." Gemäß § 51 Abs 1 NAG…
…eine "Bescheinigung des Daueraufenthalts" (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. Abs. 3: Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des…
…einer Adresse in Österreich. Da die Gattin aber seit 1. Juni 2012 im Besitz einer Daueraufenthaltskarte EU ist und damit aus Sicht der Mission als ständig ansässig gilt und in den Anwendungsbereich der Zirkularnote des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten vom 1. Juli 2013…
…Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…in Österreich aufhalten. Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 NAG wird zur Dokumentation eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, ausgestellt. Gemäß …
…Daueraufenthalts“ (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine „Daueraufenthaltskarte“ (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. (3) Inhabern von Anmeldebescheinigungen (Abs. 1 Z 1) oder Bescheinigungen des Daueraufenthalts (Abs. 2 Z…
…die sich in Österreich niedergelassen haben, über Antrag eine “Anmeldebescheinigung” (§ 53) und laut Z 2 für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine “Daueraufenthaltskarte” (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, ausgestellt. § 9 Abs 1 NAG…
…Das Erfordernis der Dokumentation ergibt sich europarechtlich aus der Richtlinie 2004/38/EG und wird durch diese Regelung innerstaatlich umgesetzt. Zur Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts sind in Abs. 1 zwei Dokumente vorgesehen: eine „Anmeldebescheinigung“ (Z 1) und eine „Daueraufenthaltskarte“ (Z 2). Nach Art…
…1. eine 'Bescheinigung des Daueraufenthalts' (§ 53a) für EWR-Bürger, die das Daueraufenthaltsrecht erworben haben, und 2. eine 'Daueraufenthaltskarte' (§ 54a) für Drittstaatsangehörige, die Angehörige eines EWR-Bürgers sind und das Recht auf Daueraufenthalt erworben haben. ..." Gemäß § 54 Abs. 1 NAG idF des Fremdenrechtsänderungsgesetzes 2011 -FrÄG 2011…
…Wenn er gewusst hätte, dass ein Original existiere, hätte er selbverständlich dieses und nicht eine Kopie hinterlegt. Zum Nachweis seiner Vermögensverhältnisse und Sorgepflichten legte er folgende Unterlagen vor: Eine Daueraufenthaltskarte EG der Tochter T , gültig bis 2.12.2015. Weiters einen Meldezettel der Tochter mit…
…Sie bringen vor, Sie hätten mittlerweile die Ausstellung einer österreichischen Daueraufenthaltskarte beantragt. Um Vorlage des Antrags und um Vorlage der Aufenthaltskarte bzw des Abweisungsbescheides (sofern schon vorhanden) wird ersucht (Kopien ausreichend). 5. Seit wann bzw bis wann halten (hielten) Sie sich ständig mit dem Kind…
…in Österreich aufhalten. Gemäß § 9 Abs 1 Z 2 NAG wird zur Dokumentation eines gemeinschaftsrechtlichen Aufenthalts- und Niederlassungsrechts für Angehörige von EWR-Bürgern, die Drittstaatsangehörige sind, über Antrag eine "Daueraufenthaltskarte" (§ 54), wenn der EWR-Bürger das Recht auf Freizügigkeit in Anspruch genommen hat, ausgestellt. Gemäß …