…im angefochtenen Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 10. April 2018, GZ. RV/2200010/2016, festgesetzten Betrages von € 18.947,93 eine schwerwiegender wirtschaftlicher Nachteil entstehen würde, weil diese Zahlung nicht in ihrem Liquiditätsplan vorgesehen sei. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der antragstellenden Revisionswerberin " schon…
…schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 12.09.2014, Ra 2014/15/0023). Mangels jeglicher Darstellung…
…Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (VwGH 20.01.2026, Ra 2026/15/0008, mwN.). Im…
…Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung (VwGH 20.01.2026, Ra 2026/15/0008, mwN.). Im…
…A) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers konnte dem Antrag…
…von den im Aufschiebungsantrag vorgebrachten konkreten Angaben über die eintretenden Nachteile ab (vgl. VwGH 21.6.2022, Ra 2022/08/0076). Mangels jeglicher konkreter Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse kann dem gegenständlichen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung der überreichten Revision nicht stattgegeben werden. Im Aufschiebungsantrag…
…A) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Revisionswerberin konnte dem Antrag…
…28.5.2015, Ra 2015/13/0019). Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die…
…A) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Revisionswerbers konnte dem Antrag…
…aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessenabwägung. Mangels jeglicher Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse…
…8.2014, Ra 2014/08/0012). Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse (Einkommens- und Vermögensverhältnisse) des Antragstellers zu konkretisieren. Erst…
…0002) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung. Der antragstellende Revisionswerber hat eine solch ziffernmäßige Darstellung im Antrag vom…
…Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. den Beschluss des verstärkten Senates vom 25. Februar 1981, Zl. 2680/80) schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch ziffernmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren…
…schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende und zudem glaubhaft dargetane Konkretisierung ermöglicht die vom Gesetz gebotene Interessensabwägung (VwGH 12.9.2014, 2014/15/0023). Mangels jeglicher (zahlenmäßiger) Darstellung der…
…wirtschaftlichen Verhältnisse der Betriebe und der zwischen ihnen bestehenden Verträge verfügt habe. Die ihm zugänglichen Informationen über die Bw. habe er in das Sanierungsverfahren einfließen lassen, weshalb nun nicht mehr glaubhaft in Abrede gestellt werden könne, die Bw. wäre sich über die eigene Finanzlage im…
…6.8.2014, 2014/08/0012). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ebenfalls schon im Antrag auf Zuerkennung aufschiebender Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren. Erst die ausreichende…
…seinen Antrag auf Entlassung aus der Gesamtschuld darauf, dass er nach den beiden Insolvenzen und gesundheitlichen Problemen nun einer geordneten Beschäftigung als Vertragsbediensteter beim ***AG*** nachgehen und wirtschaftlich wieder Fuß fassen könne. Er sei jedoch de facto vermögenslos, wobei auf die Darstellung der Vermögenslage im…
…den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wurde wie folgt erwogen: Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers…
…getroffen. Mangels konkreter Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Rw kann eine Beurteilung, worin ein unverhältnismäßiger Nachteil für den Rw im Sinne des Gesetzes entstehen könnte, nicht erfolgen. Dem Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war daher schon aus diesem Grund nicht Folge zu gegeben. Die…
…Umständen sich der von ihm behauptete unverhältnismäßige Nachteil ergibt. Die Unverhältnismäßigkeit des Nachteils aus der Verpflichtung zu einer Geldleistung ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes schon im Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch zahlenmäßige Angaben über die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu konkretisieren…