…FA als Wiederaufnahmsgründe herangezogen wurden, ihre Entscheidungsrelevanz. Gegen eine Wiederaufnahme sprechen damit automatisch auch Ermessenserwägungen. Mit ihr würde nur ein Sachbescheid aus dem Rechtsbestand entfernt, der durch einen neuen Sachbescheid identischen Inhalts zu ersetzen wäre. Die Wiederaufnahme wurde damit rückwirkend unzulässig und der Wiederaufnahmsbescheid war…
…Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Bei den von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmsgründen muss…
…dass die steuerlichen Auswirkungen des herangezogenen Wiederaufnahmegrundes in den Jahren 2016 und 2017 zu saldieren sind. Bei Ausübung des Ermessens sind alle im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme in Betracht kommenden Umstände zu berücksichtigen. Die steuerlichen Auswirkungen der Wiederaufnahme führten allein für das Jahr 2016 zu…
…welche für das Finanzamt seit der Selbstbemessung neu hervorgekommenen Umstände seitens des Finanzamts herangezogen wurden, die als Wiederaufnahmegrund geeignet sind (VwGH 22.03.2018, Ra 2017/15/0044). Maßgebend ist beim Neuerungstatbestand, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen…
… 146 BAO) aufgenommen, geschweige denn ein Bericht mit Darstellung von Wiederaufnahmsgründen verfasst. Der Verweis auf die „Niederschrift“ bzw. den „Prüfungsbericht“ in der Begründung des angefochtenen Wiederaufnahmsbescheides geht daher ins Leere. Festgehalten wird, dass das Finanzamt zur Begründung des für DC - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - erlassenen…
…so formuliert: "Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer…
…Verfügung stehenden Daten aufbauende Prognoserechnung) für die Beurteilung als Liebhaberei herangewogen werden. Als neu hervorgekommene Tatsachen wurden lediglich geltend gemachte Werbungskosten herangezogen, die tatsächlich Kosten der privaten Lebensführung darstellen. Da aber die von der belangten Behörde als Wiederaufnahmsgründe herangezogenen neu hervorgekommenen Tatsachen der überhöhten Werbungskosten…
…Bescheides zuständig war oder vor Übergang der Zuständigkeit als Folge einer Bescheidbeschwerde oder einer Säumnisbeschwerde (§ 284 Abs. 3) zuständig gewesen wäre. Welche gesetzlichen Wiederaufnahmegründe durch einen konkreten Sachverhalt als verwirklicht angesehen und daher als solche herangezogen werden, bestimmt bei der Wiederaufnahme von Amts wegen die…
…neue Tatsache bezeichnet hat. Dieser Tatsachenkomplex wurde durch die Ausführungen in der ergangenen Beschwerdevorentscheidung zur Einkommensteuer sowie die in diesem Erkenntnis getroffenen Feststellungen lediglich präzisiert nicht aber ein neuer Wiederaufnahmegrund herangezogen. Eine solche Präzisierung ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH zulässig und geboten (vgl…
…ausgeführt, dass sich eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Wiederaufnahmebescheides gemäß § 303 BAO nur an den in diesem Bescheid angeführten Wiederaufnahmegründen orientieren kann. Weiters führe das BFG in dieser Entscheidung aus, dass es für die Beurteilung, ob die von der Abgabenbehörde herangezogenen Gründe eine Wiederaufnahme rechtfertigen…
…mehreren Wiederaufnahmsgründen von der Abgabenbehörde tatsächlich herangezogen wurde, damit noch nicht beantwortet ist. Ebenso wenig kann dem Wiederaufnahmebescheid oder dem neuen Sachbescheid entnommen werden, aus welchen Gründen und auf Grund welcher Beweismittel die Abgabenbehörde vom Vorliegen des Tatbestandes des Neuhervorkommens ausgehen konnte. In der Begründung…
…die bei Kenntnis ihrer bei Bescheiderlassung gegebenen Existenz und bei Ausschöpfung der damals objektiv vorhandenen Beweismittel einen anders lautenden Bescheid zur Folge haben hätten können (vgl. Stoll, BAO, S. 2923 f.). Vom BFG zu entscheidende "Sache" ist begrenzt durch die von der Abgabenbehörde herangezogenen Wiederaufnahmsgründe…
…ist das Bundesfinanzgericht nicht dazu berechtigt, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Aufgabe der Bundesfinanzgerichtes bei Entscheidung über ein Rechtsmittel gegen die amtswegige Wiederaufnahme durch das Finanzamt ist es daher zu prüfen, ob dieses das Verfahren aus…
…gewerblichen Grundstückshandel nur mit positiven Einkünften aus dieser Betätigung zu verrechnen sind. In der Stellungnahme des Finanzamtes Österreich vom 15. Februar 2023 wird diese Rechtsansicht nicht mehr aufrecht erhalten. Daraus folgt, dass der von der Behörde herangezogene Wiederaufnahmsgrund aus materiell-rechtlicher Sicht nicht geeignet ist…
…8.2008 wurde wie folgt Stellung genommen: "1. Nach unserer Ansicht sind die Voraussetzungen für die amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Umsatzsteuer 2004 nicht gegeben. Einen Wiederaufnahmsgrund bilden lediglich neu hervorgekommene "Tatsachen oder Beweismittel". Darum handelt es sich bei den in Ihrem gegenständlichen Schreiben…
…01.2012 keine Darstellung von entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen zu der vorgenommenen pauschalen Nachverrechnung. Im Bericht vom 05.01.2012 werden somit aus der Sicht des Bundesfinanzgerichts insgesamt keine Tatsachenkomplexe dargelegt, die als neu hervorgekommen zur Unterstellung unter einen Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurden. Als Wiederaufnahmegründe beurteilte wesentliche Sachverhaltsmomente…
…Wiederaufnahmebescheide in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen stellt kein unzulässiges Auswechseln der Wiederaufnahmsgründe dar (vgl. VwGH 17.2.1994, 93/16/0117). Wenn die belangte Behörde in ihren Bescheidbegründungen betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens auf die im BP-Bericht bzw. der integrierten Niederschrift…
…kann das Bundesfinanzgericht den Wiederaufnahmegrund auch ergänzen. Denn, wenn das Finanzamt bei der amtswegigen Festsetzung gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO den Wiederaufnahmegrund nicht ausreichend bekannt gibt, hat das BFG die mangelhafte Begründung in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen zu ergänzen…
…neu hervorgekommen wären. Eine derartige Darstellung der zeitlichen Abfolge des Hervorkommens der neuen Tatsachen und Beweismittel ist auch der Niederschrift über die Schlussbesprechung aus dem Jahr 2015 nicht zu entnehmen. Auch die für die Wiederaufnahme als maßgebend herangezogene Textziffer 1 verweist lediglich darauf, dass auf…
…das Finanzamt bei der amtswegigen Festsetzung gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 BAO den Wiederaufnahmegrund nicht ausreichend bekannt gibt, hat das BFG die mangelhafte Begründung in Richtung der tatsächlich vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrundlagen zu ergänzen. Dies stellt kein unzulässiges Auswechseln von Wiederaufnahmegründen dar (VwGH…