…Prüfer nicht mehr besichtigt werden können. Der Prüfer gehe aber davon aus, es handle sich dabei um eine feste Einrichtung iSd Art 14 DBA Russland. Aus diesem Grund seien die darauf entfallenden Einkünfte in Österreich der beschränkten Steuerpflicht zu unterziehen. Auch allfällige Auslandsreisen seien funktional…
…bezieht. Die vom VwGH dargestellten Grundsätze in Bezug auf die Art der Ausübung der Tätigkeit sind in dem vom VwGH beurteilten und im vorliegenden Fall die gleichen. Auch das BMF vertritt in EAS 2046 vom 29.04.2002 zum DBA Russland (alt) die Rechtsmeinung, dass…
…der in der Entscheidung dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes im Hinblick auf die Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen, einer festen Einrichtung und der Zuteilung des Besteuerungsrechtes der sonstigen selbständigen Einkünfte einer Geschäftsführerin einer GmbH nach DBA Russland folgt. Eine ordentliche Revision ist daher nicht zulässig. Wien…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG folgt bei der Beurteilung des Mittelpunktes der Lebensinteressen und der Zuteilung des Besteuerungsrechtes der sonstigen selbstständigen Einkünfte einer Geschäftsführerin einer GmbH nach dem DBA Russland der dargestellten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Vertragsstaat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen). Gemäß Art 15 Z 1 DBA Russland dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in…
…gegenständlichen Fall inwieweit der Gewinn der Bf. im Streitjahr einer Betriebsstätte in Russland zuzurechnen ist. Das DBA-Russland (BGBl III 2003/10) regelt das Vorliegen einer Betriebsstätte und die Zurechnung von Unternehmensgewinnen wie folgt: „Artikel 5 BETRIEBSTÄTTE 1. Im Sinne dieses Abkommens bedeutet der Ausdruck…
…bzw. B OECD-Musterabkommen. Andererseits sei diese Interpretation auch vom reinen Wortlaut des Art. 23 Abs.1 DBA-Russland gedeckt. Als Auslegungsgrundsatz sei darüber hinaus Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention maßgeblich: Jeder Staatsvertrag, sonach auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist im Lichte seines Zieles und Zweckes auszulegen…
…die zustande gekommen wären, wenn die Geschäftspartner sich als unabhängige Unternehmen fremd gegenüber gestanden wären. Überdies trägt diesem allgemeinen Grundsatz auch das DBA mit Russland Rechnung. Artikel 9 des DBA-Russland, BGBl III 2003/10 ist mit „Verbundene Unternehmen“ überschrieben und regelt in seiner Ziffer…
…Indizien dafür seien Familienbesuche, ein österreichisches Mobiltelefon und das Fehlen von Unterhaltszahlungen an die Gattin. In der Begründung zum Einkommensteuerbescheid 2014 verwies das Finanzamt auf Art 15 iVm Art 23 DBA Russland und darauf, dass laut diesen Bestimmungen die für die Tätigkeit in rus_Ort…
…Moskau (Russland) nachgegangen und habe dort mit seiner älteren Tochter über einen gemeinsamen Haushalt und Wohnsitz verfügt. Weiters habe er insbesondere über umfangreiche Firmenbeteiligungen in Russland und über Schweizer Bankguthaben verfügt. ad 2. Rechtliche Erwägungen: Unstrittig sei, dass der Bf. im Streitjahr in beiden DBA…
…VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031). Die 183-Tage-Regel des Art 15 Abs 2 lit a DBA Russland greife nicht, denn zum Zeitpunkt der Kundmachung des Erlasses vom 12.6.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014 zur Umsetzung des zitierten VwGH-Erkenntnisses…
…DBA, deren deutsche Sprachfassung ausschlaggebend ist, nur Vergütungen für die Überwachung der Geschäftsführung. Diese Auffassung haben sowohl der VwGH als auch die österreichische Finanzverwaltung jüngst bestätigt (VwGH 10. 5. 2021, Ra 2019/15/0095; VwGH 31. 5. 2017, Ra 2016/13/0008, zum DBA Russland…
…steuerpflichtig ist. Ist eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt nach Artikel 4 Abs. 2 lit a DBA Russland die Person als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte…
…Der nach Suspendierung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Russischen Föderation abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Russland) vom 7.12.2024 bis zum 31.12.2024 erzielte anteilige Geschäftsführergehalt habe 2.997,85 Euro betragen. Das Finanzamt gab der Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.10…
…Beschwerdeführer, entgegen seinen Ausführungen in der Beilage zur Arbeitnehmerveranlagung 2013, nach denen aufgrund seines behaupteten Lebensmittelpunktes in Russland gemäß Art. 4 Abs. 2a DBA Russland/Österreich, Russland als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht auf das gesamte Welteinkommen habe, infolge seiner ausschließlichen Ansässigkeit in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist…
…den Jahren 2008 und 2009 von der GmbH die Lohnabgaben nicht berechnet und dem Finanzamt abgeführt wurden, obwohl diese Einkünfte entsprechend dem zur Anwendung gelangenden DBA Österreich-Russland in Österreich (Firmensitz, Hauptwohnsitz) zu versteuern gewesen wären. Der Prüfer führte in der Niederschrift über die Schlussbesprechung…
…eine Person in drei Funktionen den Beschluss über die Sitzverlegung gefasst habe - keine gegen die identitätswahrende Sitzverlegung sprechenden Gründe. Dies könnte im Falle einer Stattgabe der Beschwerde durch das BFG bedeuten, dass die "MKAO-Bf." gemäß DBA Österreich - Russland die Möglichkeit erhalte, auch Anträge gem. …
…Republik Österreich. Lediglich die Beschwerdeführerin nahm Art 14 Abs 1 des Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Russischen Föderation zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (idF Russland-DBA) in Anspruch, der lautet…
…ist ab 4. April 2016 in Russland abkommensrechtlich ansässig und übt die unselbständige Tätigkeit nicht in Österreich aus. Art. 15 Abs. 1 DBA Österreich-Russland ordnet demnach das ausschließliche Besteuerungsrecht im Zusammenhang mit der unselbständigen Arbeit dem Ansässigkeitsstaat (hier: Russland) zu. Daher wäre selbst im…
…oder dieses Vermögen ermittelt wird. Da - wie oben ausgeführt - die Kindeseltern sowohl in Russland und in Österreich über eine Wohnung verfügt haben und sohin in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtige gewesen sind, richtet sich die Ansässigkeit im Sinne des DBA nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen bzw…