…beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch das DBA eingeschränkt wird (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217). 3. Die weitere Vorgangsweise bei der Erhebung der abkommensgemäß Österreich zustehenden Steuern richtet sich wieder nur nach innerstaatlichem Steuerrecht (allerdings unter Beachtung von DBA-Diskriminierungsverboten). Der ermittelte Durchschnittssteuersatz, der…
…Jahren 2002 und 2003 in der Höhe von 9.186,95 Euro bei der Veranlagung 2004 sowie die Berücksichtigung des verbleibenden Verlustvortrages in der Höhe von 2.296,74 Euro bei der Veranlagung 2005. Im Hinblick auf das in Artikel 24 DBA-Deutschland enthaltende Diskriminierungsverbot…
…Beide Abkommen beinhalten eine inhaltlich vergleichbare Bestimmung zum Diskriminierungsverbot. Die Regelung des Art. 23 Abs. 1 und Abs. 2 des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Österreich und Ungarn enthält ebenso wie die Regelung des Art 24 Abs. 1 des DBA zwischen Österreich und Kroatien nach ihrem klaren…
…fallen. 9.3.1. Zum einen lässt sich aus dem Wortlaut des Art. 24 Abs 3 DBA-FL keineswegs eine Beschränkung des Diskriminierungsverbotes auf bestimmte Steuerarten ableiten. Die einzige Beschränkung bezieht sich auf Umstände des Personenstandes und Familienlasten. 9.3.2. Zum anderen ergibt sich…
…Loukota (SWI 2005, 58) angeschlossen hat, dass aus europarechtlichen Gründen (Diskriminierungsverbot) auch eine LuF eine DBA-Betriebsstätte haben könne. Der deutsche BFH judiziert ständig iSd statischen Sichtweise: Besonders ausführlich stellt der BFH in seinem Urteil vom 27.10.2011, I R 26/11, seine Rechtsansicht…
…Dieses Auslegungsergebnis stehe auch mit dem Diskriminierungsverbot in Doppelbesteuerungsabkommen und den EU-Grundfreiheiten (Personenfreizügigkeit) nicht im Einklang. In EAS 3331 vom 20.8.2013 habe das BMF ausgeführt, dass diese Ansicht der LStR nicht haltbar sei bzw ein DBA keine Rechtfertigung für eine vorrangige Zuordnung…
…Staatsangehörigkeit nicht stattfindet, kommt das Staatangehörigen-Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 1 DBA D nicht zur Anwendung. Würde man der Argumentation in der Beschwerde folgen, würde das bedeuten, dass Art. 24 Abs. 1 DBA D generell zur Anwendung günstigeren ausländischen Steuerrechts verpflichten würde. Da aber…
…bezahlen. Die Bestätigungen der Ärztekammer A. über "Pflichtbeiträge" seien dem Finanzamt bereits vorgelegt worden. Eine Begrenzung mit den Beiträgen nach österreichischem Recht sei schon aufgrund des Diskriminierungsverbotes der EU Bürger innerhalb des EU Raumes nicht möglich. Vom Finanzamt könne im Zweifel daher nur geprüft werden…
…2.2017, Ro 2014/15/0050; auch 2012/15/0035). Bei Anwendung des DBA seien nicht nur die zum Vorteil der Steuerbehörden geltenden Artikel anzuwenden, sondern auch der Artikel 24 über die Gleichbehandlung zum Vorteil des Steuerpflichtigen. Artikel 24 des Doppelbesteuerungsabkommens über die Gleichbehandlung, in…
…Eine Anrechnung allfällig erhobener Schweizer Steuern sei nicht möglich, da das Besteuerungsrecht nach Artikel 21 DBA-Schweiz ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat Österreich zukomme. Allfällige Schweizer Steuern wären bei den Schweizer Behörden zurückzufordern. Von den beantragten Werbungskosten anerkannte es die Kosten für die doppelte Haushaltsführung (11.573…
…gegeben ist. Dies liegt auch dann vor, wenn ein Dienstnehmer eines Staates bei einem Dienstgeber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt wird. Die Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Unionsrecht umfasst nicht nur ein direktes und indirektes Diskriminierungsverbot, sondern auch ein Beschränkungsverbot. Dies bedeutet, dass…
…Anwendungsbereich des Abkommens fallen. 26.3.1 Zum einen lässt sich aus dem Wortlaut des Art. 24 Abs 3 DBA-FL keineswegs eine Beschränkung des Diskriminierungsverbotes auf bestimmte Steuerarten ableiten. Die einzige Beschränkung bezieht sich auf Umstände des Personenstandes und Familienlasten. 26.3.2 Zum…
…3 Satz 1 DBA Österreich - Portugal (wortgleich mit Art. 24 Abs. 3 Satz 1 DBA-FL) eine Terminologie ("Betriebstätte", "Unternehmen eines Vertragsstaates") verwende, die im Abkommen nur im Zusammenhang mit der Besteuerung von Unternehmensgewinnen (Art. 7) verwendet würde und eine Gleichbehandlung (Diskriminierungsverbot) nur auf dem…
…und 14. Monatsbezuges ohne sachliche Rechtfertigung unterblieben sei. Zudem verletze die Einbeziehung ihrer bereits in Deutschland versteuerten SV-Rente in den - zumal weder im EStG noch im DBA-Deutschland explizit geregelten - Progressionsvorbehalt, mit der Konsequenz eines höheren Steuersatzes bei der Besteuerung ihrer Inlandseinkünfte, ihr Recht…
…der gleichlautend mit dem zitierten Abs. 1 des Art 24 DBA-Slowakei) ist im DBA Kommentar Aigner/Kofler/Tumpel u.a. ausgeführt: Die Diskriminierungsverbote des Art 24 unterscheiden sich in ihrem Zweck grundlegend von den übrigen Bestimmungen des DBA, da sie nicht die Vermeidung der…
…Normen und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Es gilt auch der Grundsatz der gemeinschaftsrechtlich konformen und nicht gleichheitswldrigen Gesetzesauslegung. Auch ist der EuGH in Luxemburg Kontrollinstanz für Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Mitgliedstaaten, weshalb auch schon jetzt allenfalls ein Vorabprüfungsverfahren angeregt wird. Es gilt das EU Diskriminierungsverbot und auch der…
…der ausländische Arbeitskräfteüberlasser selbst mangels inländischer Betriebsstätte weder gem. § 98 EStG noch nach DBA-rechtlichen Grundsätzen in Österreich steuerpflichtig ist (keine Betriebsstätte durch "Passivleistungen"), ist die Erhebung einer Quellensteuer auf die gesamte Gestellungsvergütung zu hoch gegriffen. Denn tatsächlich besteht die Vergütung für die Gestellung von…
…in der EU ansässiges Unternehmen widerspreche der Erwerbs- und Niederlassungsfreiheit. In einer Ergänzung zur Beschwerde (Schreiben der steuerlichen Vertretung vom 19. Juli 2011) wurde auf das Betriebsstätten-Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs.3 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland (DBA-Deutschland) hingewiesen, welches nach Jirousek/Loukota (ÖStZ 2005…
…worden. Der Einbehalt von Abzugsteuer für ein in der EU ansässiges Unternehmen widerspreche der Erwerbs- und Niederlassungsfreiheit. In der Ergänzung zur Beschwerde (damals Berufung) vom 21.7.2011 wurde auf das Betriebsstätten-Diskriminierungsverbot des Artikels 24 Abs.3 Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Deutschland (DBA-Deutschland) hingewiesen, das…
…Einleitung eines Verständigungsverfahrens gemäß Art. 25 DBA Deutschland „zur Klärung des Besteuerungsrechtes hinsichtlich der Einkommensteuer der Jahre 2007 bis 2011“ mit entsprechender Begründung. Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn teilte im Verständigungsverfahren betreffend den Besteuerungsfall X mit Schreiben vom 7. April 2014 dem Bundesministerium für…