…Schritt zu beurteilen, ob das Besteuerungsrecht durch ein DBA eingeschränkt wird (vgl. VwGH 29.7.2010, 2010/15/0021 mwN). Wie auch die belangte Behörde in der Beschwerdevorentscheidung bereits ausführte, dürfen gem. Artikel 15 des DBA Österreichs mit der Bundesrepublik Deutschland Gehälter, Löhne und ähnliche…
…15 Abs. 6 DBA Österreich Bundesrepublik Deutschland verweist - darin umfasst der Ausdruck "in der Nähe der Grenze" Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze liegt" - so betrifft diese Bestimmung die "Unselbständige Arbeit" und den "Öffentlichen Dienst…
…12.2018 jedoch ohne steuerliche Auswirkung bleibt). In Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens (kurz DBA) Österreich - Bundesrepublik Deutschland (BGBl III 2002/182 idF BGBl III 2012/32) nimmt Österreich die deutschen Bezüge von der Besteuerung aus, jedoch unterliegen die in Österreich steuerpflichtigen Einkünfte der Anwendung des Progressionsvorbehaltes…
…15 Abs. 6 DBA Österreich Bundesrepublik Deutschland verweist - darin umfasst der Ausdruck "in der Nähe der Grenze" Gemeinden, deren Gebiet ganz oder teilweise in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze liegt" - so betrifft diese Bestimmung die "Unselbständige Arbeit" und den "Öffentlichen Dienst…
…Damit habe gemäß Art. 7 DBA-Österreich die Bundesrepublik Deutschland kein Besteuerungsrecht für die erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb; die für die Jahre 2004 bis 2009 ergangenen Einkommen-, Gewerbe- und Verlustfeststellungsbescheide sind deshalb aufzuheben." Zu der vom Bf behaupteten Betriebsstätte in xyz, Deutschland, deren Existenz vom…
…Artikel 15 – Unselbständige Arbeit – des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 2002/182 idF BGBl. III 2012/32 (DBA-BRD) lauten: "(1) Vorbehaltlich der Artikel 16…
…Regelungen des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002 idgF (DBA Österreich-Deutschland), eingeschränkt wird. Art. 18 Abs. 1 und 2 DBA Österreich-Deutschland…
…seinem Rechtsnachfolger zufließen. Das Besteuerungsrecht Österreichs wird durch das Abkommen vom 24.08.2000, BGBl III Nr. 182/2002, abgeschlossen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (in Folge DBA-Deutschland)…
…0001). Art. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen vom 24. August 2000, BGBl. III, 2002/182 (kurz: "DBA Deutschland") sieht grundsätzlich vor, dass eine natürliche Person dort…
… 29.3.2017, Ra 2015/15/0033). Die deutsche Steuerverwaltung beurteilt die Bezüge aus der deutschen VBL als unter Art 21 des DBA Deutschland- Österreich fallend und berücksichtigte diese Einkünfte nur mehr im Rahmen des Progressionsvorhaltes. Das deutsche Finanzamt stützte seine Rechtsansicht auf die Rechtsauffassung…
…3) abzuziehen. Artikel 15 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen ("DBA Österreich-Deutschland") in der für das streitgegenständliche Jahr maßgeblichen Fassung lautet auszugsweise: (1) Vorbehaltlich der Artikel…
…ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom 4. Oktober 1954, BGBl III Nr 182/2002 vom 24.8.2000 (im Folgenden: DBA) zur Aufteilung der Besteuerungsrechte…
…schließen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen wie jenes zwischen Österreich und ***3*** (Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik ***3*** zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, StF: BGBl. III Nr. 182/2002; DBA ***3***). Nach Art. 4 DBA ***3*…
…der Bescheiderlassung im abgeschlossenen Verfahren bezieht. Der Umstand, dass Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unter Artikel 18 Abs. 2 DBA zu subsumieren sind, ergibt sich aus dem Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, BGBl. III Nr. 182/2002…
…Im Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002, (kurz DBA-Deutschland), ist Folgendes festgelegt: Laut Art 5 Abs. 1 DBA-Deutschland bedeutet der Ausdruck …
…führte das Finanzamt dazu sinngemäß im Wesentlichen Folgendes aus: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 182/2002 (DBA-Deutschland) sieht in Artikel 18 für Ruhegehälter…
…festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 182/2002 (DBA-Deutschland) sieht in Artikel 18 für Ruhegehälter…
…iVm Art 23 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III Nr. 182/2002 ("DBA Ö-D") die Bezüge aus Deutschland (€ 34.906,27) zum Progressionsvorbehalt…
…schließen lassen, dass er eine Wohnung beibehalten und benutzen wird. Gemäß Artikel 4 Abs. 1 (Ansässige Person) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, DBA Deutschland, BGBl. III…
…Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (BGBl. III Nr. 182/2002, geändert durch BGBl. III Nr. 32/2012 und BGBl. III Nr. 12/2024; kurz DBA Österreich - Deutschland…