…11 BekGG die Anerkennung der Anhänger ***...***, ***...*** ***Y*** als Kirche (Religionsgesellschaft) mit der Bezeichnung "***Y***" ausgesprochen. Die "***Y***" umfassen alle Kirchengemeinden, die dem Bund der Baptistengemeinden in Österreich, dem Bund ***X***, ***...*** ***...*** angehören. Insgesamt zählen die "***Y***" rund 200 ***kirchliche*** Gemeinden in allen Bundesländern. Bei der Bf…
…sofern der Zusammenhang nichts anderes erfordert. Im österreichischen Einkommensteuerrecht werden Bezüge aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung explizit in § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 angeführt. Diese werden dort systematisch von den Bezügen aus früheren Dienstverhältnissen abgegrenzt. Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) ist…
…Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes bestehen gegen diese steuerliche Beurteilung aus den folgenden Gründen keine Bedenken. Auf Grund des am 15. September 2016 abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs zwischen der Bf als klagender Partei und dem Bund als beklagter Partei ist die Anwendbarkeit des § 67 Abs. 8 lit…
…Der Bund (der Bundesminister für Finanzen) hat gemäß § 35 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm § 1 Z 1 der VwG-Aufwandsersatzverordnung (VwG-AufwandsErsV) der Beschwerdeführerin den geltend gemachten Schriftsatzaufwand in Höhe von € 737,60 binnen zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung bei sonstiger Exekution zu ersetzen. III…
…die Registrierungsnummer, unter der die empfangende Einrichtung in die Liste begünstigter Spendenempfänger eingetragen ist, anzuführen. Die Bestätigung kann für alle von demselben Zuwendenden in einem Kalenderjahr getätigten Zuwendungen ausgestellt werden. … Freigebige Zuwendungen an begünstigte Einrichtungen im Sinne der lit. b und an Einrichtungen gemäß §…
… der Geldbetrag ist an die Beschwerdeführerin zu retournieren. II. Der Bund (der Bundesminister für Finanzen) hat gemäß § 35 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) iVm § 1 Z 1 der VwG-Aufwandsersatzverordnung (VwG-AufwandsErsV) der Beschwerdeführerin den geltend gemachten Schriftsatzaufwand in Höhe von € 737,60 binnen zwei Wochen nach…
…den vorigen Stand einschließlich der Beilagen eine Eingabengebühr von 240 Euro zu entrichten. Die Gebühr ist zwar keine Gebühr iSd Gebührengesetzes, jedoch sind die Bestimmungen des GebG auf diese Gebühren anzuwenden, sofern nicht im VwGG spezielle Bestimmungen vorgesehen sind (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band I…
…ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist. Die von der ***Arbeitgeber1-HR*** bezahlten Renten sind als Betriebsrente zu beurteilen, weshalb das Besteuerungsrecht nach Art 18 Abs 1 DBA-Deutschland ausschließlich Österreich als Ansässigkeitsstaat zukommt. Die von der Rentenversicherung Bund ausgezahlten Beträge sind als Sozialversicherungsrente anzusehen…
…zugewiesen werden kann. Die Erbringung der Verpflegung erfolgt daher nicht im Austauschverhältnis zwischen Zivildiensteinrichtung und Zivildiener, weil zwischen Zivildiener und Einrichtung ein Synallagma (Austauschverhältnis) gar nicht besteht. Wie dargestellt, bestehen Rechtsverhältnisse nach dem ZDG einerseits zwischen Zivildiener und Bund und andererseits zwischen Einrichtung und Bund…
…15/0087). Nun werden die Eheleute nicht ernstlich behaupten wollen, sie hätten den Bund der Ehe dann nicht geschlossen, wenn das Finanzamt hierauf den Familienbeihilfenbezug einstellt. Außerdem wurde das Finanzamt erst nach der Hochzeit informiert ("Nach unserer Hochzeit waren wir, damit alles korrekt eingetragen ist…
…durch Organe der belangten Behörde Finanzpolizei FPT nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Maßnahmenbeschwerde wird gemäß § 28 Abs. 6 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 35 VwGVG wird der belangten Behörde (dem Bund) der gebührende Kostenersatz iHv insgesamt Euro 887,20 zugesprochen. Die…
…6 VwGVG als unbegründet abgewiesen. Gemäß § 35 VwGVG wird der belangten Behörde (dem Bund) der gebührende Kostenersatz iHv insgesamt Euro 887,20 zugesprochen. Die Beschwerdeführerin ist verpflichtet, den Kostenersatz binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Gegenstand dieses Verfahrens war die Frage, ob die (ausgegliederten) [...] als Dienstgeber der [...]-Beamten anzusehen sind oder vielmehr der Bund als Dienstgeber iSd Familienlastenausgleichsgesetzes anzusehen ist und die [...] daher keine DB-Pflicht trifft. Mit VwGH-Erkenntnis vom 29.4.2015, 2011/13/0110-51 (FN1: Entscheidungsbegründung…
…Bund als Dienstgeber iSd Familienlastenausgleichsgesetzes anzusehen ist und die ***ABgesellschaften*** daher keine DB-Pflicht trifft. Mit VwGH-Erkenntnis vom 29.4.2015, 2011/13/0110-51 (FN1: Entscheidungsbegründung verweist auf VwGH 29.4.2015, 2012/13/0099) wurde die Festsetzung von Dienstgeberbeiträgen auf Ebene der…
…wäre, hätte die ***X-AG*** vom Bund einen Ersatz diese Lohnnebenkosten gefordert. Dies ergibt sich aus ho. Sicht auch daraus, dass die Verlängerung des Stillhalteabkommens vom 17.6.2003, das ursprünglich bis 31.12.2013 hinsichtlich des Verzichts auf die Einrede der Verjährung befristet war…
…zur Anwendung und kommt das Besteuerungsrecht daher Deutschland zu, wohingegen Österreich diese Bezüge nur im Wege des Progressionsvorbehaltes berücksichtigen darf. Damit ergibt sich die Notwendigkeit die von der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogene Altersrente nach dem Rechtsgrund des Anspruchserwerbes den jeweiligen Zuteilungsregelungen, im Beschwerdefall somit Art…
…in der Liste angeführten Kostenersatz in Höhe von € 16.951,00 im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (ZI Ra 2015/13/0039) ist darauf zu verweisen, dass aus dem zweiten Satz des Spruches der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht, dass der Bund der…
…hinsichtlich der darin angeführten Kostenersatzes in Höhe von € 16.951,00 im Zusammenhang mit einem Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (ZI Ra 2015/13/0039) darauf zu verweisen, dass aus dem zweiten Satz des Spruches der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs hervorgeht, dass der Bund der Revisionswerberin…
…1 EStG 1988 ist der Empfänger der Kapitalerträge Schuldner der Kapitalertragsteuer, für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer haftet dem Bund der Abzugsverpflichtete. Abzugsverpflichteter ist gemäß § 95 Abs. 2 EStG 1988 bei Einkünften aus der Überlassung von Kapital der Schuldner der Kapitalerträge. 8.Für die…
…1988 der Empfänger der Kapitalerträge. Die Kapitalertragsteuer ist durch Abzug einzubehalten. Für die Einbehaltung und Abfuhr der Kapitalertragsteuer haftet dem Bund der Abzugsverpflichtete; Abzugsverpflichteter ist in Fällen von verdeckten Ausschüttungen die ausschüttende Körperschaft. Die Kapitalertragsteuer ist dem Empfänger der Kapitalerträge ausnahmsweise vorzuschreiben, wenn der Abzugsverpflichtete…