…Sicht der belangten Behörde würde das Besteuerungsrecht Österreichs jedoch durch die Bestimmungen des Art 15 Abs 3 DBA-Malta nicht eingeschränkt, woraus sich aus Sicht der belangten Behörde ergebe, dass Österreich Einkünfte von in Österreich ansässigem Bordpersonal, das im internationalen Flugverkehr tätig sei, besteuern dürfe…
…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…
…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…
…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…
…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…
…angebracht werden musste. Der jeweilige Schiffsführer bestätigte die Übernahme der verbrauchsteuerpflichtigen Waren auf das Schiff sowie die Zuführung der Waren zum befreiten Zweck (Abgabe an Reisende und Bordpersonal). Im Rahmen der Administrativen Kooperation mit der deutschen Zollbehörde wurde in der Folge festgestellt, dass die Bf…
…darauf hingewiesen, dass auch sämtliche GPLA-Vorprüfungen, die entweder bei der Bf. oder bei der GmbH1 (als Überlasserin des Bordpersonals bis 2014) durchgeführt worden seien, die Vorgehensweise betreffend Gefahrenzulage bestätigt hätten. Insgesamt habe die Abgabenbehörde daher in voller Kenntnis der Gepflogenheiten bei der Bf. bzw…
…3448). Überlegungen zur Anwendung der Anrechnungsmethode würden sich allerdings insoweit erübrigen, als die Einkünfte in Malta keiner Besteuerung unterliegen würden. Im Übrigen würden offenkundig auch Fluggesellschaften als Dienstgeberinnen des betroffenen Bordpersonals diese Ansicht vertreten, indem sie von den gegenständlichen Einkünften Lohnsteuer einbehalten und an das…
…Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Daher unterliegen von Mitgliedern des Bordpersonals bezogene Gehälter als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Besteuerung in Österreich, und zwar ungeachtet dessen, wo sich der Arbeitgeber befindet. …
…gültigen Regelungen wie FOM, CAM, Dienstanweisungen sowie der für alle Mitarbeiter des Bordpersonals geltenden Betriebsvereinbarung in der jeweils geltenden Fassung. II. Das Angestelltenverhältnis beginnt am 10.08.1998 und wird auf die bestimmte Dauer von 2 Monaten geschlossen, wovon der 1. Monat als Probemonat gilt…
…seitens des Finanzamtes auch darauf hingewiesen, dass zur gleichen Rechtsfrage (wie in der vorliegenden Beschwerde), ob Österreich das Besteuerungsrecht an nichtselbständigen Einkünften von Bordpersonal einer Fluggesellschaft mit tatsächlichem Ort der Geschäftsleitung in Malta bereits eine Revision beim VwGH anhängig sei. Anm. d. Ri.: Daraus ist…
…Auslandsreissätze zugrunde gelegt hat. Die beantragten Diäten waren daher auf 56,54 Euro zu kürzen (zur detaillierten Berechnung siehe beiliegende Aufstellung zu den Differenzreisekosten). 2. Frühstückskosten Da laut Zusatzkollektivvertrag der ***1*** AG, Bordpersonal, Angestellte, welcher ab 1.6.2020 Gültigkeit erlangte, für den Dienstgeber bis…
…die darauf abziele, dass trotz des Abänderungsprotokolles 2006 schweizerisches Bordpersonal mit ihren Einkünften im internationalen Luftverkehr anders als "normale" Grenzgänger nicht unter das Anrechnungsverfahren fallen sollten bzw. dass durch dieses Abänderungsprotokoll 2006 der vorgesehenen Wechsel von der Steuerbefreiung zur Anrechnungsmethode nicht für seine Berufsgruppe gelte…
…FußgängerInnen die Geleise. Beim Überlandschienennetz erfolgen Stopps in Bahnhöfen in wesentlich größeren Zeitabständen und es bewegen sich keine FußgängerInnen auf dem Gleiskörper. LokomotivführerInnen haben ihren Arbeitsplatz in der Lok und kommen auch aufgrund der Tatsache, dass es weiteres Bordpersonal (z.B. SchaffnerInnen) gibt, mit den…
…anderen Behörden, Ämtern und Lieferanten werden in O. durchgeführt. Das gesamte Bordpersonal ist zeitlich überwiegend in Österreich tätig und haltet sich täglich auch im Crewraum in den Räumlichkeiten des Hauptgeschäftssitzes in O. auf. Diesbezüglich folgt das Bundesfinanzgericht den Ausführungen im Schreiben der A. GmbH vom…
…zu ändern, dass der Beschwerdeführer seine sozialen Kontakte und Beziehungen vorwiegend auf dem Kreuzfahrtschiff unterhalten hat. 3) Besteuerungsrecht der USA (DBA-USA) Für die steuerliche Behandlung der Einkünfte des Bordpersonals von Seeschiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr enthalten die Doppelbesteuerungsabkommen häufig gesonderte Bestimmungen, die sich…