…Behörde verwies auch auf die Bestimmung des § 8 Z 2 KommStG wonach die taxativ aufgezählten Befreiungsbestimmungen (mildtätige Zwecke und/oder gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge) Tatbestandsmerkmal für eine Kommunalsteuerbefreiung sein können. Dazu zählt u.a…
…ehrenamtlich ausgeführt worden, worüber der FFG ordentlich Bericht erstattet worden sei. Wenn die Behörde in der Beschwerde behaupte, dass der Beschwerdeführer laut Statuten nicht in der Behinderten-, Blinden- und Altenfürsorge tätig sei, so sei anzumerken, dass er sich statutengemäß mit barrierefreien Anwendungen beschäftige. Im Vorprojekt…
…unternehmerischen Tätigkeit zusammenhängen." § 8 Z 2. KommStG 1993 lautet wie folgt: "Von der Kommunalsteuer sind befreit: Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altersfürsorge dienen (§§ 34 bis 37, §…
…Blinden-und Altersfürsorge dienen ( §§ 34-37, §§ 39-47 der Bundesabgabenordnung), von der Kommunalsteuer befreit. Im zu beurteilenden Fall ist unbestritten, dass die OeAD-GmbH die von ihr, gemäß § 3 Abs.2 Z 5 OeADG, zu erfüllende Aufgabe der Erbringung von mobilitätsrelevanten Serviceleistungen für europäische und…
…Blinden-und Altersfürsorge dienen ( §§ 34-37, §§ 39-47 der Bundesabgabenordnung), von der Kommunalsteuer befreit. Im zu beurteilenden Fall ist unbestritten, dass die OeAD-GmbH die von ihr, gemäß § 3 Abs.2 Z 5 OeADG, zu erfüllende Aufgabe der Erbringung von mobilitätsrelevanten Serviceleistungen für europäische und…
…Blinden-und Altersfürsorge dienen ( §§ 34-37, §§ 39-47 der Bundesabgabenordnung), von der Kommunalsteuer befreit. Im zu beurteilenden Fall ist unbestritten, dass die OeAD-GmbH die von ihr, gemäß § 3 Abs.2 Z 5 OeADG, zu erfüllende Aufgabe der Erbringung von mobilitätsrelevanten Serviceleistungen für europäische und…
…von der Kommunalsteuer befreit sei. Gemäß § 8 Z 2. KommstG 1993 sind Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen von der Kommunalsteuer befreit, soweit sie mildtätigen Zwecken und/oder gemeinnützigen Zwecken auf dem Gebiet der Gesundheitspflege, Kinder-, Jugend-, Familien-, Kranken-, Behinderten-, Blinden- und Altersfürsorge dienen (§§ 34 bis 37, §…
…2) Z 15 UStG 1994 sieht den ermäßigten Steuersatz von 10% vor für "die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen…
…I Nr. 135/2009) ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit es…
…mente Oberösterreich - Gesellschaft für psychische und soziale Gesundheit | SO 1226 | 01.01.2009 | VH Oberösterreich | SO 1421 | 16.10.2009 | Pro Juventute | SO 1125 | 01.01.2009 | Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich | SO 1490 | 11…
…wie folgt: "Die Gestellung von Ordensschwestern, (anderen Ordensangehörigen oder Priestern für Dienstleistungen in weltlichen und kirchlichen Einrichtungen (z. B. Kranken-, Heil-und Pflegeanstalten, Alters-, Blinden-und Siechenheimen, Kindergarten, Kinderheimen, Schulen und Pfarren) bildet ebenfalls keinen Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1966." Ruppe…
…der für den Streitzeitraum maßgeblichen Fassung ermäßigt sich die Steuer auf 10% für die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen…
…Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um Leistungen…
…Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um Leistungen…
…Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um Leistungen…
…Die Telefonanschlussgebühren und Gesprächsgebühren seien sodann den Patienten unter Ausweis von 10% Umsatzsteuer in Rechnung gestellt worden. U nter die Steuerermäßigungsbestimmung gemäß § 10 Abs 2 Z 15 UStG 1994 würden nur die Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten fallen, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener…
…die auch Lotterien veranstalten, sind in der Spendenliste enthalten: | HILFSGEMEINSCHAFT DER BLINDEN UND SEHSCHWACHEN ÖSTERREICHS | SO-1208 | 01.01.2009 | | | | | | DEBRA Austria, Hilfe bei Epidermolysis bullosa | SO-1255 | 01.01.2009 | | DEBRA…
…3 des Glücksspielgesetzes und dd) die mit dem Betrieb von Spielbanken, denen eine Bewilligung gemäß § 21 Glücksspielgesetz erteilt wurde, unmittelbar verbundenen Umsätze, ausgenommen Ausspielungen mittels Glücksspielautomaten; 10. a) die Umsätze der Blinden, wenn sie nicht mehr als drei sehende Arbeitnehmer beschäftigen und die Voraussetzungen der…
…sich der Verkehrsauffassung nach bei diesen Produkten nicht um Produkte handelt, deren Verwendung allgemein üblich ist, sondern um Produkte, von denen speziell Blinde und sehbehinderte Menschen Gebrauch machen. 4. Rechtliche Beurteilung 4.1. Vorbemerkungen Gemäß § 34 EStG 1988 müssen für die steuerliche Berücksichtigung einer außergewöhnlichen…
…Umsätze der Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blinden- und Siechenheime sowie jener Anstalten, die eine Bewilligung als Kuranstalt oder Kureinrichtung nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften über natürliche Heilvorkommen und Kurorte besitzen, soweit sie von Körperschaften des öffentlichen Rechts bewirkt werden und es sich um Leistungen…