…einer Revision Auf Grund der angeführten gesetzlichen Bestimmungen sowie der zitierten, bzw. der in den angeführten Literaturstellen zitierten, höchstgerichtlichen Rechtsprechung, ergeben sich die Rechtsfolgen der Bindung von abgeleiteten Bescheiden an Grundlagenbescheide gem. § 192 BAO und der Einschränkung des Beschwerderechtes gegen abgeleitete Bescheide gem. § 252 Abs…
…Zulässigkeit der Revision: Auf Grund der oben angeführten gesetzlichen Bestimmungen sowie der dort zitierten, bzw. der in den angeführten Literaturstellen zitierten, höchstgerichtlichen Rechtsprechung, ergeben sich die Rechtsfolgen der Bindung von abgeleiteten Bescheiden an Grundlagenbescheide gem. § 192 BAO, der Wirkung von Feststellungsbescheiden gegenüber allen Beteiligten gem. …
…Die Einkommensteuer sei daher nach § 295 Abs. 3 und 4 BAO in Bindung an die rechtskräftigen Feststellungsbescheide erklärungsgemäß zu veranlagen. 6.3.) Nach Ergehen einer abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 30. Juni 2015 wurde mit Eingabe vom 7. Juli 2015 fristgerecht die Entscheidung über die Beschwerde durch…
…von Ritz/Koran, 7. Aufl., 2021 folgendes ausgeführt: "Grenzen (Einschränkungen) der Änderungsbefugnis können sich ergeben aus …………der Bindung an Grundlagenbescheide oder an "grundlagenbescheidähnliche" Bescheide (vgl § 192)…………. § 192 BAO lautet: "In einem Feststellungsbescheid enthaltene Feststellungen, die für andere…
…entfallende Anteil an den Einkünften mit 2.956,05 € ausgewiesen. Im bekämpften Bescheid wurden diese Einkünfte in der mitgeteilten Höhe angesetzt. Die Beschwerde richtet sich ausschließlich gegen die Höhe der Einkünfte aus der Beteiligung. Der gemäß § 188 BAO erlassene Bescheid ist Grundlagenbescheid für die…
…führte aus, dass die Einkünfte der "X-GmbH-CoKG" gemäß § 188 BAO festzustellen waren und im Einkommensteuerverfahren der Beteiligten Bindung an den Feststellungsbescheid (als Grundlagenbescheid) bestehe. Hinsichtlich der Lohneinkünfte bestehe eine Bindung an die vom Arbeitgeber übermittelte "Verdienstbescheinigung". Ergänzend wies das Finanzamt darauf hin, dass…
…des Grundlagenbescheides (Feststellungsverfahren bei der Beteiligungsgesellschaft) zu Grunde zu legen sind. Unter Bedachtnahme auf die Feststellung im Grundlagenbescheid, dass es sich um Verluste handelt, die nur mit positiven Einkünften verrechnet werden können, können derartige Verluste im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens durch die Bindung an den Grundlagenbescheid…
…der Beschwerdeführerin festgestellt. 2. Beweiswürdigung Die unstrittigen Feststellungen ergeben sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt. 3. Rechtliche Beurteilung Bindung an den Grundlagenbescheid Der Grundsteuerbescheid ist ein vom Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid abgeleiteter Bescheid. § 1 Abs 2 Bewertungsgesetz 1955 (BewG 1955) normiert, dass der erste Abschnitt des zweiten…
… 209a Abs. 2 BAO - hinsichtlich der Höhe des im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid) der KG festgestellten Anteils für den Bf. eine Bindung an die darin festgesetzte Tangente für den Bf. im Einkommensteuerverfahren des Jahres 2007 besteht und keine Änderung vorzunehmen ist. Die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2007…
…weil der Einkünftefeststellungsbescheid gemäß § 188 BAO gegenüber der Bf. rechtswirksam geworden ist und die Voraussetzungen für eine Anpassung des Einkommensteuerbescheides an diesen Grundlagenbescheid gemäß § 295 BAO vorgelegen sind. Die Einwendung einer inhaltlichen Rechtswidrigkeit des Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO vom 6.10.2016 im beantragten Aufhebungsverfahren…
…verfahren ergangenen Bescheide eingewendet. Aus den §§ 185 ff BAO ergibt sich ein System von Grundlagenbescheiden und davon abgeleiteten Bescheiden. Gemäß § 192 BAO besteht im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid für abgeleitete Bescheide) enthaltene Feststellung von Einkünften nach § 188 BAO. Dies auch dann…
… 188 BAO seien Grundlagenbescheide für die Einkommensteuerbescheide. Enthält ein Feststellungsbescheid Feststellungen, die für andere Abgabenbescheide von Bedeutung seien, würden diese Feststellungen den Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden sei (§ 192 BAO). Folglich bestehe eine Bindung an die einheitliche und gesonderte…
…die Beschwerde gegen die Einkommensteuerbescheide gem. § 252 BAO mit Beschwerdevorentscheidung vom 28.06.2019 als unbegründet ab, da sich diese gegen die an die OG adressierten Grundlagenbescheide richteten. Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einem Feststellungsbescheid getroffen worden sind, so könne der Bescheid nicht…
…des (bindungsgemäß erlassenen) angefochtenen Bescheides nicht darzutun (VwGH 26.01.1996, 95/17/0602). Im gegenständlichen Fall hat dies also zur Folge, dass eine Bindung der belangten Behörde -und auch des Bundesfinanzgerichtes - an den Feststellungsbescheid vom 19. August 2022, abgeändert durch den Bescheid vom 16…
…sind, diesen Bescheiden zugrunde gelegt, auch wenn der Feststellungsbescheid noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nach § 192 BAO besteht im Einkommensteuerverfahren eine Bindung an die im Feststellungsbescheid (Grundlagenbescheid für abgeleitete Bescheide) enthaltene Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO (siehe VwGH 28.05.1998, 96/15/0083…
…wären, sodass den angefochtenen Anspruchszinsenbescheide auch keine formalrechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Auf Grund der Bindung der Zinsenbescheide an die im Spruch der Körperschaftsteuerbescheide ausgewiesenen Nachforderungen konnte somit der Beschwerde kein Erfolg beschieden sein. Ergänzend wird angemerkt, dass das Finanzamt Österreich auf Grundlage der am 8. November…
…dass die Behörde seine negativen Einkünfteanteile an den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung des Objektes in S,W-Straße, zu Unrecht nicht berücksichtigt habe; das Finanzamt war in der Abgabenfestsetzung an die Grundlagenbescheide gebunden. Die angefochtenen Einkommensteuerbescheide stehen daher in Übereinstimmung mit der Rechtslage. Den…
…Es ist aber nicht einleuchtend, weshalb die Bindung an einen anderen Nichtbescheid bzw die Herstellung eines Rechtszustandes entsprechend dem ursprünglichen Nichtbescheid rechtskonform sein soll. Es besteht kein subjektives Recht des Abgabepflichtigen auf Bindung an einen beliebigen Nichtbescheid. § 209a BAO regelt nur den Fall eines Berufungsverfahrens…
…Es ist aber nicht einleuchtend, weshalb die Bindung an einen anderen Nichtbescheid bzw die Herstellung eines Rechtszustandes entsprechend dem ursprünglichen Nichtbescheid rechtskonform sein soll. Es besteht nach § 295 BAO kein subjektives Recht des Abgabepflichtigen auf Bindung an einen beliebigen Nichtbescheid, nur weil dessen Auswirkungen im…
…Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen an die Höhe der im Bescheidspruch des Grundlagenbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden seien. Es seien daher Anspruchszinsenbescheide nicht mit der Begründung anfechtbar, dass der Grundlagenbescheid rechtswidrig wäre. Die Festsetzung von Anspruchszinsen sei an den rechtswirksam ergangenen Grundlagenbescheid gebunden. Gegen die…