…FinanzOnline vom 26. Dezember 2022 eingebrachte Eingabe wie in ihrer Bezeichnung als Beschwerde gemäß § 243 BAO oder als Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zu qualifizieren ist. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf…
…nun ursprünglich richtig eingebrachten Beschwerden hinsichtlich der Bezeichnung der angefochtenen Bescheide widersprüchlich sind, ist zu prüfen, was nach dem Vorgebrachten als tatsächlicher Parteiwille zu sehen ist. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an…
…der festgesetzten Abgabe keine Änderung eintrat. Der vorläufige Abgabenbescheid schied infolge dessen aus dem Rechtsbestand aus (VwGH 24.9.2002, 2011/14/0203). Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende…
…vielmehr als Antrag auf Aufhebung gem. § 299 BAO zu qualifizieren war. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende…
…Übersetzung einem Anbringen (Abs. 1 oder 3) beigelegter Unterlagen beizubringen." Grundsätzlich ist bei der Auslegung von Anbringen nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen abzustellen. Vielmehr kommt es auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende…
…Rechtliche Beurteilung: 3.1. Zu Spruchpunkt I. (ersatzlose Aufhebung): Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes…
…hingewiesen werden, dass der gegenständliche Akt aus Zuständigkeitsgründen per 18.08.2017 an das Finanzamt Wien 1/23 zur oben genannten Abgabenkontonummer abgetreten wurde. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf…
…nachdem die Bf ihren diesbezüglichen Willen in einem weiteren Schriftsatz vom 01.07.2019 bekräftigt hatte. Das Bundesfinanzgericht schließt sich dieser Meinung aus folgenden Gründen an: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an…
…0,-- Euro, sein. In eventu werde noch Folgendes (unter Hinweis auf entsprechende Judikatur und Literatur) geltend gemacht: Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Ansicht komme es bei der Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den…
…die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes an. (Vgl. VwGH vom 20.03.2014, 2010/15/0195). Bei der Beurteilung von Parteianbringen ist…
…wonach der Antrag zu enthalten hat: a) die Bezeichnung des aufzuhebenden Bescheides; b) die Gründe, auf die sich die behauptete Unrichtigkeit stützt. Auch für Anträge auf Aufhebung gilt der allgemeine Grundsatz, dass es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt…
…Bf. auf neuerliche Durchführung einer Arbeitnehmerveranlagung stellen Anbringen gemäß § 85 BAO dar. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (Ritz, BAO…
…SWK 2001, S 343) und ist diesfalls in der Entscheidung zu berücksichtigen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu…
…nicht zu entnehmen und wurde auch nicht behauptet. Der Einkommensteuerbescheid 2010 ist daher bereits in Rechtskraft erwachsen. ad Wertung des Schreibens vom 24. April 2013 als Wiederaufnahmeantrag Für die Beurteilung von Parteianträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen an, sondern auf den Inhalt…
…(Abweisung) 3.1.1. Zur Auslegung der Eingabe vom 14. März 2024: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare Ziel und den objektiven Erklärungswert des Parteischrittes…
…Bareinzahlungen auf sein Bankkonto würden von ihr stammen. Da sie 2014 verstorben ist, gebe es darüber keine Unterlagen. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen…
…vorgelegten Aktenteilen. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I (Gegenstandsloserklärung) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) kommt es für die Beurteilung von Parteianträgen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende…
… 217 Abs. 7 BAO mitumfasst, ist darauf zu verweisen, dass es bei der Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare und zu erschließende Ziel des Parteischrittes ankommt (vgl. VwGH vom 2…
…zu qualifizieren ist, insbesondere ob es einen Antrag auf Aufhebung gemäß § 299 BAO oder einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung darstellt. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare und…
…Selbstberechnung dar. Dieser wurde zwar nicht als solcher bezeichnet, es gilt jedoch der allgemeine Grundsatz, dass es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt und das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl. zB. Ritz…