…seiner Anlagen, Fähigkeiten, Neigungen und Entwicklungsmöglichkeiten nach ihren Kräften anteilig beizutragen haben. Die Unterhaltverpflichtung umfasst die Pflicht zur Tragung der Kosten der Berufsausbildung und kann ein im Rahmen der Unterhaltspflicht geleistete Bezahlung von Schulgeld bzw. Studiengeld nur unter den einschränkenden Bestimmungen des § 34 Abs. 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Donau City Strasse 7, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 09. Mai 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, KL, über die Beschwerde vom 23.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Innsbruck vom 08.06.2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde…
…gesetzlichen Bestimmungen. Dem einbezahlten Organstrafverfügungsbetrag in der Höhe von EUR 36,00 kam daher keine strafbefreiende Wirkung zu. Aufgrund der fehlenden richtigen Angabe bzw. fehlerhaften Angabe der Identifikationsnummer fehlt es im gegenständlichen Fall an einer ordnungsgemäßen Bezahlung der Strafe mittels Beleges (§ 50 Abs. 6 VStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***2*** in der Verwaltungsstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, Amtsblatt der Stadt Wien Nr. 51/2005, in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, Landesgesetzblatt für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat R über die Beschwerde des X, vom 24.02.2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10.02.2026, SN, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…Firma1 GmbH) samt der Lenkerauskunft vom 10. März 2026. Die Bezahlung dieser Bearbeitungsgebühr ist für das gegenständliche Verwaltungsstrafverfahren nicht relevant. Da die Beschwerdeführerin den von der belangten Behörde festgesetzten Strafbetrag bis dato nicht bezahlt hat, hat die Magistratsabteilung 67 das gegenwärtige Straferkenntnis zu Recht erlassen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, vertreten durch ***2***, über die Beschwerde vom 28. August 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***3*** vom 21. August 2024 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2023, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. c und d des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Bestraften vom 19. Februar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***BE*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 25. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. Jänner 2021 betreffend Einkommensteuer 2019, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
…Verständnisses der Bevölkerung für die richtige Haltung und Pflege von Tieren, die Erhaltung und Verbesserung der Lebensbedingungen von Tieren, sowie die Erhaltung vom Aussterben bedrohter Tierarten. Durch die Bezahlung des Mitgliedsbeitrages erhalten Mitglieder die Möglichkeit, bei Erfüllung aller Bedingungen (Dauer der Mitgliedschaft, Höhe des Mitgliedsbeitrages…
…6 VStG liegt im Interesse der Verwaltungsökonomie. Wird von der durch § 49a Abs. 6 VStG ermöglichten Bezahlung durch Telebanking Gebrauch gemacht, trägt der Auftraggeber der Überweisung sämtliche Risiken des Überweisungsverkehrs. Der Normzweck der Verwaltungsvereinfachung rechtfertigt die Tatsache, dass die Kontrolle der Einzahlung des mit Anonymverfügung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf. , gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, vom 28. Oktober 2015, Zl. MA 67-PA- 1234 , zu Recht erkannt: I. Gem. § 50 VwGVG wird der…
…2003 seien dann wesentlich höhere Beträge von Herrn Vertreter1 fakturiert worden, die Differenzbeträge seien bar bezahlt worden. Die Bezahlung sei von Herrn Vertreter1 durch Unterschrift bestätigt worden. Über Befragen gab Herr Vertreter1 jedoch an, dass er nur einen Teil der ausgestellten Honorarnoten tatsächlich bar erhalten…
…zur Abfuhr der Lohnsteuer anteilig nur insoweit als entsprechende Mittel zur Zahlung des vereinbarten Arbeitslohnes zur Verfügung gestanden wären. Tatsächlich wären der Beschwerdeführerin im verfahrensgegenständlichen Zeitraum (Oktober bis Dezember 2007) keinerlei Mittel zur Bezahlung der Arbeitslöhne, geschweige denn zum Einbehalt der Lohnsteuer zur Verfügung gestanden…
…Lohnsteuern für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen. Damit wurde lediglich die verspätete teilweise Entrichtung der Lohnsteuern rückgängig gemacht. An der aufgezeigten schuldhaften Pflichtverletzung änderte weder die verspätete Bezahlung der Lohnsteuern etwas, noch die Anfechtung dieser Zahlungen durch den Masseverwalter. Das Finanzamt hat daher zutreffend auf…
…nicht mehr in Österreich befinde, sondern in [EU-Staat]. Damit sei auf Grund des Beschäftigungsverhältnisses des „Gatten“ [EU-Staat] vorrangig für die Bezahlung der „Familienbeihilfe“ zuständig. In Österreich könne gegebenenfalls eine Differenzzahlung beantragt werden. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. An Sachverhalt wurde ausgeführt…
…dazu, weshalb der Gesamtbetrag von Euro 4.820,00 im Jahr 2012 als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sei, aus: Er habe die Bezahlung mittels zweier Überweisungen vorgenommen. Der Grund für seine erste Überweisung noch im Jahr 2011 war, dass er seitens seines Zahnarztes darum ersucht…
…hervorgekommen. Unter Bedachtnahme auf die angeführten Strafbemessungsgründe, sowie die gewollte rechtzeitige Bezahlung der Organstrafverfügung und unter Berücksichtigung des Milderungsgrundes der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit ist die verhängte Geldstrafe angesichts des bis € 365,00 reichenden Strafrahmens auf € 50,00, und die für den Fall der Uneinbringlichkeit…
…deren Bezahlung im Jänner 2019 erfolgte. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 lit. b UStG 1994 sind Vorsteuern aus Anzahlungen erst ab Bezahlung der Rechnung abziehbar. Diese Rechtslage gilt auch für das Erstattungsverfahren. Danach konnte die Erstattung der Vorsteuer aus der strittigen Rechnung erst für…