Die belangte Behörde gehe daher in ihrer "endgültigen Beurteilung" davon aus, dass die ***5*** ks die behaupteten Leistungen nicht erbringen könne, da sie über keine diese Leistungen notwendige Infrastruktur verfüge. Es bestehe lediglich eine Postadresse/Adresse Firmensitz und erfolge die Inanspruchnahme von Bürodienstleistungen vergleichbar denen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seinen Richter Dr. Alexander Hajicek über die Beschwerde des L**** N****, [Adresse], StNr **-***/****, vom 23.2.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 22.1.2018 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2014…
Das Vorliegen einer festen Niederlassung in Deutschland ist somit zu verneinen. Es ist davon auszugehen, dass der Bf im Inland vom Sitz (in stu, Österreich) aus seine wirtschaftlichen Tätigkeit ausübte und am Sitz über eine entsprechende personelle und technische Infrastruktur verfügte, um seine Geschäftstätigkeit wahrnehmen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Gsaxner + Mair OG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Meinhardstraße 9/4/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 17. März 2014 bzw. 19. März 2014 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Björn-Till Till, ***14***, ***5*** , und Björn-Till Till als Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren ***Bf1***, ***14***, ***5***, über die Beschwerde vom 19. Dezember 2019 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
Die Kft 1 bot Lohnarbeit für etwa 30 Landwirte der Region (Ort2 in Ungarn) an und wurde mit der Bewirtschaftung der Felder, der Nacharbeiten zur Ernte, sowie der Abrechnung der Ernte beauftragt. Der Beschwerdeführer nahm mit seinem landwirtschaftlichen Betrieb in Ungarn die landwirtschaftlichen Dienstleistungen der…
Der Hauseigentümer habe es auch zugelassen, dass der Bf Pakete und Material im Garagenbereich neben dem Hauszugang links gelagert habe und diesen Bereich auch für kleinere Arbeiten verwendet habe. Er könne sich auch erinnern, einige Male Pakete oder Warenzustellungen für die D entgegengenommen zu haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Mag. Marco Laudacher und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Susanne Haim, Mag. pharm. Christoph Vigl und Mag. Rudolf Lehner im Beisein der Schriftführerin Kerstin Nicole Schinagl, in der Beschwerdesache DGsro, vom 22. Mai 2015, gegen den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. November 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 29. Oktober 2013 betreffend Kraftfahrzeugsteuer für die Kalendermonate 1-12/2011 und 1…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
… Weiters wird ausgeführt, dass nach dem OECD-Betriebsstättenbericht vom 31.1.2013 eine Landwirtschaft auch für Fragen des Betriebsstättenvorbehaltes als Betriebsstätte gelte. Im Ergebnis bestehe ein enger funktioneller Zusammenhang zwischen dem ungarischen landwirtschaftlichen Betrieb und den Beteiligungen des Bf. Der Bf trage das Risiko eines…
Ausgangspunkt für die Beurteilung, ob eine Tätigkeit nur hilfsweise, untergeordneter oder vorbereitender Art sei, müsse die Gesamttätigkeit des Unternehmens sein. Nur so könne zuverlässig beurteilt werden, was Haupt- und was Hilfstätigkeit sei. Doch könne diese Prüfung bei einem Betrieb von vornherein unterbleiben, weil eine Betriebsstätte…
"Ich möchte noch mal ausdrücklich festhalten, dass mir die Beschuldigungen der Finanzstrafbehörde nicht ganz klar sind und sich meine Berufung nicht dagegen richtet, dass mir die Einnahmen aus der Handelstätigkeit zustehen. Im Gegenteil, ich erkläre ausdrücklich, dass mir die Einnahmen und Gewinne (selbstverständlich auch die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Monika Kofler in der Beschwerdesache XX & Co sro, Straße Nummer/Stock/Tür, 1100 Wien, vertreten durch Dr. Alexander Pflaum, Rechtsanwalt, Rechte Bahngasse 10/19D, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 12. Dezember 2013 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 8. Februar 2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt_A vom 11. Jänner 2012 betreffend Umsatzsteuer für die Jahre 2007 bis 2010…
Hinsichtlich des Betriebsstättenvorbehaltes wird den Parteien dann mitgeteilt, dass das DBA Ungarn für das Vorliegen einer Betriebsstätte jedenfalls das Bestehen eines Unternehmens erfordere. Aus den angeführten Bestimmungen ließe sich der Schluss ziehen, dass unter einem Unternehmen laut DBA Ungarn nur ein Gewerbetrieb zu verstehen sei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in den Beschwerdesachen der Bf., Str., Gde., gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 18. November 2011 betreffend Haftung zur Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer für die Jahre 2007 bis 2009, Festsetzung des Dienstgeberbeitrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, über die Beschwerde vom 8. September 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 23. Juli 2014 über die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer 2011 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Josef Ungericht, die Richterin Dr. Gerhild Fellner sowie die Laienrichter Eva-Maria Düringer und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 05. Juli 2018…