IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
…noch Veräußerungserlöse erklärt. Einer EAS Anfrage bzw. einer Offenlegung gegenüber dem Finanzamt kann entnommen werden, dass die Beteiligungserlöse im Jahr 2018 in Österreich nicht erklärt werden. Im Jahr 2018 wurden weder Veräußerungserlöse noch Dividenden in Ungarn erklärt. Siehe dazu die bestätigende Aussage des Bf vom…
…Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG 1988 verwendet wurde. Es war damit nicht erkennbar, dass und in welcher Höhe Beteiligungserlöse vorgelegen seien. Auch seien die Buchwerte von den Erträgen nicht abgezogen worden. Dies habe sich erst aus der Vorhaltsbeantwortung vom 20.12.2017 ergeben. Zudem sei das…
…zum Ausdruck kommenden Kosten zu tragen, vorzulegen und alle in diesem Zusammenhang geschlossenen Vereinbarungen darzustellen; -bekanntzugeben, welche konkreten Beteiligungserlöse die Bf im Zusammenhang mit jenen Vereinbarungen, die in der Rechnung angedeutet worden seien, erhalten habe. Die Bf wurde darauf hingewiesen, dass die vage angedeuteten „Vereinbarungen…
…worden. Eine Rückzahlung sollte erst nach positivem Ausgang der Causen erfolgen, äquivalent zum ursprünglichen Gedanken rund um die Beteiligungserlöse. Da der Ausgang der Klagen trotz einer gewissen Wahrscheinlichkeit des Obsiegens immer noch ungewiss gewesen und in zwei Fällen immer noch sei, sei vereinbart worden, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
Eine vertragliche Konstruktion in der hier vorliegenden Art impliziert keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums der Geschäftsanteile an die Erwerberin vor dem Completion Date. Derartiges war weder von den Vertragsteilen gewollt, noch ergibt sich ein vorgelagerter Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (und damit ein Auseinanderklaffen von zivilrechtlichen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, Mitglied3 und Mitglied4 im Beisein der Schriftführerin XY in der Beschwerdesache des Bf., (vormals) vertreten durch ECL Wirtschaftsprüfung- und Steuerberatungs GmbH, Schreyvogelgasse 2/4, 1010 Wien, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., X., vertreten durch LBG Niederösterreich Steuerberatung GmbH, 2640 Gloggnitz, Wiener Straße 2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 24. Jänner 2014, betreffend Einkommensteuer 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die die SenatsvorsitzendeRi1, den Richter Ri2 sowie die fachkundigen Laienrichterinnen LR1 und LR2, in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KB Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Himmelpfortgasse 16, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 19. Juni 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch RES Wirtschaftstreuhand, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., Rasumofskygasse 10/17, 1030 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom…
Die Vorauszahlung, die einige institutionelle Investoren erhielten, dürfte nicht dazu geführt haben, dass diese insoweit keinen Anspruch mehr auf die Veranlagungserträge der Emittentin im Rahmen der späteren Abschichtung gehabt hätten. Der sich für die anderen Genussscheininhaber in Folge der zwischenzeitlichen zinsbringenden Veranlagung des Vermögens der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch BDO Oberösterreich GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Reuchlinstraße 6, 4020 Linz , über die Beschwerde vom 09.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom…
Mit den EPR wurde eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der BCC und den Zeichnern begründet. Die Zeichner haben sich gegenüber der BCC zur Leistung einer Kapitaleinlage verpflichtet, die mit diesen Mitteln Aktien der H Alpe Adria erwerben sollte. Im Gegenzug dazu waren die Zeichner nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 07.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 07.01.2013, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2009 zu Recht erkannt: Die…
Dass jene Investoren, welche zu einem späteren Zeitpunkt ihre Genussscheine abschichten ließen, einen höherer Abschichtungserlös (kalkulatorisch durch den zwischenzeitlich lukrierten Zinsertrag) erhalten hätten, sei kein Indiz für eine allfällige Steuerpflicht nach § 30 EStG; unterschiedlich hohe Verkaufserlöse zu unterschiedlichen Verkaufszeitpunkten würden jedem Wertpapierinvestment innewohnen. Die Vorauszahlung…