…Der Bf. wurde von der Abgabenbehörde zur Einkommensteuer 2005 und 2006 veranlagt, nachdem ihr von zwei Arbeitgebern in Österreich Lohnzettel (beide über den gesamten Zeitraum 2005 und 2006) zugekommen waren. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Beschwerde wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Bf. beschränkt steuerpflichtig…
…2023 veröffentlichte EAS 3448 zur Frage der Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal. Aus dieser sei zu erkennen, "dass Art 15 Abs 3 des DBA-Malta das Besteuerungsrecht an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (auch) dem Vertragsstaat zuweist, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung…
…möchte (vgl Bendlinger/Rosenberger, Update aus dem internationalen Steuerrecht, SWK 7/2024, 383). Weiter befasste sich Waser (Besteuerung von in Österreich ansässigem Flugpersonal nach dem DBA Malta, PV-Info 2/2024, 22) mit der EAS-Auskunft 3448 und gelangte gleichfalls zum Ergebnis, dass sowohl systematische…
…die Besteuerung maßgebliche Einkommensteuersatz nach dem Gesamtwelteinkommen. § 33 (11) EStG ist bei der Berechnung der Einkommensteuer zwingend anzuwenden und liegt nicht im Ermessen der Abgabenbehörde. So wie bei der Ermittlung der Einkünfte für die Anwendung des Progressionsvorbehalts, kommen auch bei der Ermittlung der in Österreich…
…dass sonstige Bezüge auch dann der begünstigenden Besteuerung nach § 67 EStG 1988 unterliegen können, wenn die vom selben Arbeitgeber stammenden laufenden Bezüge in Österreich nicht besteuert werden.“ Der Beschwerde war daher Folge zu geben. Die Einkünfte aus den ausgeübten Stock Options sind somit wie folgt…
…1 DBA-Ungarn, der das Besteuerungsrecht über Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Tätigkeitsstaat zuweist (der aus der Sicht des Jahres 2014 Österreich ist). Im Jahr 2014 erhielt der Bf. weitere laufende Bezüge von derselben Arbeitgeberin, die allerdings in Österreich nicht der Besteuerung unterlagen. Dennoch sind…
…beschränkte Steuerpflicht des Mitbeteiligten in Österreich nicht zu besteuernde Entgelte anderes gelten solle, ist nicht erkennbar. Auch diese laufenden Bezüge des Mitbeteiligten sind nicht ,,punktuell", sondern zur Gänze steuerfrei gestellt. Es entspricht dem Regelungskonzept des Gesetzgebers, dass sonstige Bezüge auch dann der begünstigenden Besteuerung nach …
…beschränkte Steuerpflicht des Mitbeteiligten in Österreich nicht zu besteuernde Entgelte anderes gelten solle, ist nicht erkennbar. Auch diese laufenden Bezüge des Mitbeteiligten sind nicht "punktuell", sondern zur Gänze steuerfrei gestellt. Es entspricht dem Regelungskonzept des Gesetzgebers, dass sonstige Bezüge auch dann der begünstigenden Besteuerung nach …
…im Streitzeitraum Vergütungen in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer einer in Deutschland ansässigen Gesellschaft bezogen hat, sind derartige Bezüge gemäß Art 16 Abs. 2 DBA-D zur Besteuerung somit dem Staat überlassen, in dem die diese Bezüge zahlende Gesellschaft ansässig ist, somit Deutschland. Österreich hat daher…
…Kapitalabfindung in Höhe von 17.886,70 € nach Abzug der deutschen Lohnsteuer, Kirchensteuer und dem Solidaritätszuschlag. Vor der Auszahlung der Kapitalabfindung von der ***2*** erkundigte sich die Beschwerdeführerin beim Finanzamt Graz-Umgebung betr. deren Besteuerung und erhielt die Auskunft, dass diese Einmalzahlung in Österreich…
…kommt es dadurch zwar zu einer steuerlichen Mehrbelastung gegenüber einer Besteuerung in Deutschland aber nicht zu einer Doppelbesteuerung, zumal mit dem Progressionsvorbehalt nicht die gesetzliche deutsche Rente ein zweites Mal besteuert wird, sondern lediglich die Steuerleistung von den übrigen Einkünften dem österreichischen Besteuerungsniveau angepasst wird…
…Rechtsfrage erübrigen würden. 10. Mit Schreiben des Finanzamts I vom 27.1.2011 wurde das Finanzamt H angeregt, die Möglichkeit der Besteuerung der Abfindung in Österreich zu prüfen. Aktenmäßig nachvollziehbar hat das Finanzamt H erstmals mit diesem Schreiben Kenntnis erlangt, dass die Abfindung „zum Ausgleich…
…Fürstentum Liechtenstein der Besteuerung unterliegen. Zufolge einer nicht zutreffenden Rechtsauffassung seitens der dienstgeberischen Gesellschaft, die auch die Lohnverrechnung für alle Dienstnehmer durchführt, wurde für unseren Klienten kein Lohnzettel (Lohnausweis) erstellt. Sein Bruttobezug laut Buchhaltung betrug 27.000 €; c) aus seinem in Österreich geführten Einzelunternehmen…
…der Aufforderung, die Besteuerung in Deutschland nachzuweisen, nicht nachgekommen ist. Die Einreichung von Zusammenfassenden Meldungen kann durch Festsetzung einer Zwangsstrafe erzwungen werden. Es kann aber nicht entgegen den allgemeinen Bestimmungen der MwStSyst-RL ein Besteuerungsrecht für Österreich angenommen werden, das nach den Vorschriften der MwStSyst…
…Konsequenz, dass der an den (Bf) zur Auszahlung gelangte Ruhegenuss nach den Regelungen der Art 15, 16 und 18 DBA Italien einer Besteuerung in Österreich zu unterwerfen ist. Eine Anrechnung der in Italien zu Unrecht erhobenen Steuer kann nicht erfolgen. 3.2. Zu Spruchpunkt II…
…Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital iSd Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Damit ist klar im Gesetz definiert, dass die Zinsen ohne jeglichen Abzug (also die Bruttozinsen) als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung in Österreich heranzuziehen sind. Vgl. dazu auch Doralt EStG Kommentar (18…
…in dem anderen Staat besteuert werden. Die vom Beschwerdeführer, der in Österreich ansässig war, in der Schweiz bezogenen Einkünfte dürfen somit in Österreich und in der Schweiz besteuert werden. Bei der Besteuerung in Österreich wurde vom Finanzamt in den angefochtenen Einkommensteuerbescheiden die für die in…
…Fall war die USA somit zur Besteuerung der Einkünfte, die der Bf in den Jahren 2007 – 2009 für seine auf dem Gebiet der USA erbrachten nichtselbständigen Leistungen erhielt, grundsätzlich berechtigt, selbst wenn dieser im betreffenden Zeitraum (nur oder auch) in Österreich ansässig war. Da für…
…dem Österreich kein DBA vereinbart hat. Daher ist § 1 Abs 1 der V BGBL II 474/2002 (Befreiungsmethode) nicht anwendbar. Da eine Doppelbesteuerung wegen der Besteuerung in Österreich und diesem Drittstaat vorliegt, kein DBA anwendbar ist, und der Bf wegen seines Wohnsitzes in Österreich unbeschränkt…
…von der Besteuerung ausgenommen wären." Der Beschwerdeführer erzielte im beschwerdegegenständlichen Jahr 2022 als angestellter Pilot Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988). Er war aufgrund seines im Inland gelegenen Wohnsitzes gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 in Österreich unbeschränkt…