…Verlust bei der Veranlagung 2020 rückwirkend in die Veranlagung des Jahres 2019 einzubeziehen und den Bescheid gemäß § 295a BAO abzuändern. § 295a BAO setze nicht nur ein "Ereignis" voraus, sondern auch, dass dieses abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches habe…
…des durchgeführten Beweisverfahrens und der Parteienangaben erwiesen. Rechtslage Gemäß § 295a Abs. 1 BAO kann ein Bescheid auf Antrag einer Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches…
…nach Entstehung des Abgabenanspruchs eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches. Tritt ein Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung entfaltet vor Bescheiderlassung ein, so ist dieses im Bescheid zu berücksichtigen. § 295a BAO ist hingegen dann anwendbar, wenn ein solches Ereignis nachträglich (nach Erlassung des Bescheids…
…Bestand materieller Abgabengesetze. Es muss somit den materiellen Abgabengesetzen entnommen werden, ob einem nachträglich eingetreten Ereignis eine abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit zukommt. Grundsätzlich verändern nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches nicht mehr. Es ist daher eine Frage des…
…der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Das Herbeiführen einer Abgabenverkürzung muss unter Verletzung einer Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht erfolgen. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO sind vom Abgabepflichtigen die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht…
…für die Vergangenheit auf den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches verbundenes Ereignis eintritt. Ob ein solches Ereignis eingetreten ist, muss nach den materiellen Abgabengesetzen geprüft werden, d. h. ist nach den materiellen Abgabengesetzen keine Auswirkung auf Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches (beim Beschwerdeführer für die…
…auch in Mitgliedstaat X als Umsätze dieser Betriebsstätte besteuert worden seien. Es sei also nachträglich zu einer doppelten Besteuerung gekommen. Grundsätzlich würden nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches verändern. Trotzdem könnten nach Bescheiderlassung eintretende Umstände - soferne es die…
…nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen…
…nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen…
…nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen…
…und solange sie diese bestehen lassen, auch wenn die vorangehenden bzw. zugrunde liegenden Rechtsgeschäfte – aus welchen Gründen immer – mangelhaft oder gar nichtig sind (s. dazu ausführlich Stoll, BAO-Kommentar, 276ff.). Nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eingetretene Ereignisse verändern den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches…
…Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem gesetzlichen Tatbild entspricht; dazu genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und…
…dass im Falle des Eintritts eines Ereignisses mit Wirkung für die Vergangenheit betreffend die Selbstbemessung eine bescheidmäßige Festsetzung zu erfolgen hat und grundsätzlich nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches verändern, und dies auf den vorliegenden Fall missinterpretiert wird…
…die Vergangenheit auf den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches habe. Denn bei jährlichen Mieteinnahmen in Höhe von 9.417 € ab dem Jahr 2010 sei nach der vorliegenden Prognoserechnung ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten nicht erzielbar und liege somit Liebhaberei im Sinne des …
…Ob ein nach Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) eingetretenes Ereignis abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches hat, muss sich aus den einzelnen Abgabenvorschriften ergeben (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO3, § 295a Anm. 13 und 14). Die Anwendung des …
…Entstehung des Abgabenanspruches (§ 4) eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (vgl. Stoll, BAO, 58 ff). Tritt ein Ereignis, das abgabenrechtliche Wirkung entfaltet, vor Bescheiderlassung ein, so ist es im Bescheid zu berücksichtigen. Tritt ein solches Ereignis jedoch nachträglich dh nach Erlassung des…
…nach Entstehen des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse nicht den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches (Stoll, BAO, 58 ff). Da sich die Rückwirkung von Ereignissen aus den Abgabenvorschriften ergeben muss, ist § 295a BAO nur der Verfahrenstitel zur Durchbrechung der (materiellen) Rechtskraft von vor Eintritt des Ereignisses erlassenen…
…dazu führen, dass sich ein geänderter Sachverhalt auf die Vergangenheit und auf den Bestand und Umfang eines Abgabenanspruches auswirkt. Die Voraussetzungen der Berücksichtigung eines rückwirkenden Ereignisses sind daher nicht gegeben. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…das Ereignis eingetreten, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang des Abgabenanspruches habe. Das Finanzamt ersuchte den Bf. mit Vorhalt vom 2. Mai 2011 bezugnehmend auf dieses Schreiben eine konkrete und detaillierte Prognoserechnung vorzulegen aus der ersichtlich ist, ab wann mit…
…Grundstücksveräußerung die Rückzahlung der entrichteten Immobilienertragsteuer bewirkt. Nach Entstehung des Abgabenanspruches eingetretene Ereignisse verändern lediglich den Bestand und Umfang des Abgabenanspruches, wenn sich die Rückwirkung dieser Ereignisse aus den Abgabenvorschriften ergeben (Ritz, BAO 6 , § 295a Tz 3f). Es ist daher eine Frage des Inhaltes bzw…