…für 1-11/2012 UVZ erfolgte ein Nachschau. U.a. wurden folgende steuerliche Feststellungen (betreffend die Reiseleistungen) getroffen: "Tz. Margenbesteuerung § 23 UStG Reiseleistungen in Form von Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer sind den Sondervorschriften des § 23 UStG 1994 zu unterziehen. § 23 UStG 1994 gilt für alle Unternehmer…
…muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer als Erbringer der Leistung aus, so wird er im eigenen Namen tätig und erbringt Besorgungsleistungen. Die Beförderung der Reisenden…
…muss im eigenen Namen auftreten und Reisevorleistungen in Anspruch nehmen. Damit beschränkt sich der Anwendungsbereich der Bestimmung letztlich auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer. Weist sich der Unternehmer als Erbringer der Leistung aus, so wird er im eigenen Namen tätig und erbringt Besorgungsleistungen. Die Beförderung der Reisenden…
…UStG, § 23, Rz. 6, S. 1562). Reisevorleistungen hingegen sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem Dritten erbracht werden und dem Reisenden unmittelbar zugutekommen. Der Anwendungsbereich des § 23 UStG beschränkt sich somit auf Besorgungsleistungen an Nichtunternehmer (vgl. Ruppe/Achatz, UStG, § 23, Rz. 7, S. 1562)…
…umsatzsteuerlich zu beurteilen seien. Diese Eigenleistungen seien in Österreich steuerbar, da es sich entweder um unterrichtenden Leistungen ähnliche Leistungen handle oder um sonstige Leistungen an Nichtunternehmer. Darüber hinaus sei das BFG ohne weitere Begründung davon ausgegangen, dass die Bildungsleistungen nicht der Margenbesteuerung des § 23 UStG…
…unterliege jede einzelne Leistung mit dem vereinbarten Entgelt der USt nach den allgemeinen Vorschriften (VwGH 1.3.2007, 2004/15/0120). Bei der Weiterverrechnung von Eintrittsberechtigungen handle es sich um Besorgungsleistungen im vorhin genannten Sinn, welche im konkreten Fall an einen Unternehmer erbracht werden. Gemäß …
…unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird, soweit diese Leistungen an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden.
…und Baldwin, C-308/96). Die Anwendung der Sonderregelung über Reiseleistungen ist daher auf Besorgungsleistungen für Nichtunternehmer beschränkt (vgl. Ruppe/Achatz, UStG 4 , § 23 Tz 7). Reiseleistungen im Sinne des Artikel 26 6. EG-RL bzw. § 23 UStG werden an dem Ort erbracht, in dem…
…da dort, wie im deutschen Recht ebenso, Leistungen an Nichtunternehmer geregelt sind. Wir sehen den gesamten Sachverhalt ferner auch als nicht mit einem Grundstück in Zusammenhang stehend. Wir gehen davon aus, dass die Auslegung des entsprechenden Begriffs im deutschen Recht in etwa ähnlich der Auslegung…
…dies konkret, dass der Leistungsort der Besorgungsleistung in Österreich liegt und die Steuerschuld auch im B2B Bereich nicht auf den Leistungsempfänger übergeht. Soweit nun die Bf. die Reisevorleistungen, wie die Eintrittsberichtigungen für Stift Melk und Schloss Schönbrunn, im eigenen Namen an andere Unternehmer erbringt, liegt…
…Fahrschulen), vgl. Ruppe/Achatz, UStG5, § 3a Tz 116. Bei Erbringung einer Reiseleistung an Nichtunternehmer ist zusätzlich zu beachten, dass die Vorsteuer aus Reisevorleistungen insoweit nicht als Vorsteuer abzugsfähig ist (§ 23 Abs. 8 UStG 1994). Reisevorleistungen sind solche Lieferungen und sonstige Leistungen Dritter, die den Reisenden…
…bei der Besorgungsleistung seien bei der Vermittlungsleistung die Regelungen der vermittelten Leistung nicht auf die Vermittlungsleistung anzuwenden. Vermittlungsleistungen an Unternehmer iSd § 3a Abs. 5 UStG würden - mit Ausnahme der Leistungen der Grundstücksmakler - immer am Empfängerort - Generalklausel B2B - ausgeführt. Lediglich Vermittlungsleistungen an Nichtunternehmer würden an dem…
…auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn…
…auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn…
…aber auf fremde Rechnung erbracht wurde, ändert das nichts an der Steuerpflicht in Österreich, da gem. § 3a Abs 4 UStG 1994 die für die besorgten Leistungen geltenden Rechtsvorschriften auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden sind. Damit hat die Bf. durch die Saalmiete zumindest einen Umsatz in…
…auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn…
…dass diese Leistungen dort ausgeführt werden, wo der Unternehmer ausschließlich oder überwiegend tätig wird, soweit diese Leistungen an einen Nichtunternehmer ausgeführt werden. Für an Unternehmer erbrachte Leistungen besteht keine entsprechende Regelung. Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen sowie damit zusammenhängende sonstige Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche…
…auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn…
…auf die Besorgungsleistung entsprechend anzuwenden. Ort der sonstigen Leistung (5) Für Zwecke der Anwendung der Abs. 6 bis 16 und Art. 3a gilt 1. als Unternehmer ein Unternehmer gemäß § 2, wobei ein Unternehmer, der auch nicht steuerbare Umsätze bewirkt, in Bezug auf alle an ihn…
…eine sonstige Leistung, die im Abs. 10 Z 1 bis 14 bezeichnet ist, an eine juristische Person des öffentlichen Rechts mit Sitz im Inland, soweit sie nicht Unternehmer ist, oder vermietet er Beförderungsmittel, so wird die Leistung im Inland ausgeführt, wenn sie dort genutzt oder…