…132 Abs. 1 unmittelbar die Berechtigung zur Erhebung einer Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht, mit anderen Worten die "Beschwerdelegitimation" (RV 1618 BlgNR 24. GP 16; RV 2013, 6; Fister / Fuchs / Sachs, VwGVG § 7 Anm 2; vgl. weiters Leitl-Staudinger, Beschwerdelegitimation 324, sowie Fischer/Pabel/Raschauer, Handbuch…
…Beschwerderecht gemäß § 248 BAO gegen die im gegenständlichen Verfahren angefochtenen Bescheide zu. Die Beschwerde war demnach mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückzuweisen (so auch BFG 16.03.2022, RV/6100269/2021) Das Bundesfinanzgericht konnte von der beantragten mündlichen Verhandlung vor dem gesamten Senat gemäß § 274 Abs…
…Beschwerde, wenn auch mit selben Schriftsatz, so ist für jedes einzelne Rechtsmittel etwa die Zulässigkeit zu prüfen und es kann darüber gesondert entschieden werden und zwar auch bereits in der Beschwerdevorentscheidung. Im Beschwerdefall ist daher in einem ersten Schritt die Beschwerdelegitimation zu prüfen. Die Beschwerdeführerin…
…zukommt, weil diese keine Bindungswirkung in Bezug auf das Haftungsverfahren nach § 11 BAO entfalten (siehe dazu auch die ausführliche Begründung in der Beschwerdevorentscheidung vom 15. Juli 2021). Somit ist die gegenständliche Beschwerde mangels Beschwerdelegitimation des Bf. gemäß § 260 Abs 1 Z a BAO zurückzuweisen. Aus…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch RA, über die Beschwerden vom 05.11.2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf betreffend Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer und Anspruchszinsen 2016 vom 31.08…
…VwGH 12.8.1994, 92/14/0063). Die gegenständliche Mitteilung war an Frau BL adressiert. Der Bf. hatte keine Legitimation zur Einbringung einer Beschwerde gegen die Mitteilung vom 22.01.2018. Sein eingebrachtes Rechtsmittel war daher mangels Beschwerdelegitimation gemäß § 260 Abs. 1 lit.a BAO…
…wie folgt: "Zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde ist jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist." Da der Bescheid nicht an Frau ***Bf1*** ergangen ist, hatte sie keine Beschwerdelegitimation gem § 246 BAO. Die Beschwerdevorentscheidung ist also rechtlich korrekt. Es war daher…
…begründend ausgeführt, dass Ihre volljährige Nichte ***5***-***6*** (haushaltszugehörige Pflegebefohlene) seit dem Kalenderjahr 2014 (bis laufend) die familienbeihilfeschädliche Einkommensgrenze deutlich überschritten hat. Gegen diesen Rückforderungsbescheid erhoben Sie am 24.06.2019 fristgerecht Beschwerde. Darin wandten Sie Ihre mangelnde Beschwerdelegitimation ein und führten aus, dass Sie…
…das Bundesfinanzgericht möge den Ausführungen im Sinne der Beschwerdevorentscheidungen vom 26.03.2020 (zu ***7***) folgen, und die gegenständliche Bescheidbeschwerde von ***5***-***6*** ***2*** als unzulässig zurückweisen (mangelnde Beschwerdelegitimation iSd § 260 BAO) und die Beschwerde des ***1*** ***2*** (verbundener Fall ad RV/7104918/2020) als…
(3) An Stelle der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung einer behördlichen Erledigung kann deren Inhalt auch telegraphisch oder fernschriftlich mitgeteilt werden. Darüber hinaus kann durch Verordnung des Bundesministers für Finanzen die Mitteilung des Inhalts von Erledigungen auch im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch…
…FLAG 2.A. 2020 § 26 Rz 49, 17 m.w.N.). Fehlende Beschwerdelegitimation Gemäß § 246 Abs. 1 BAO ist zur Einbringung einer Bescheidbeschwerde jeder befugt, an den der den Gegenstand der Anfechtung bildende Bescheid ergangen ist. Weiters sieht die Bundesabgabenordnung noch eine Rechtsmittellegitimation für Bescheidbeschwerden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterRi in der Beschwerdesache Bf2undAdr, bei Erhebung der Beschwerde vertreten durch Stb. Steuerberater, betreffend Beschwerde vom 27. März 2015, soweit sie gegen den an Beteiligter1 und Beteiligter2 ergangenen Bescheid über die Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für 2008…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf2***, der Liegenschaft ***Bf2-Adr***, vertreten durch ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Peter Schabel, Edelsinnstraße 5, 1120 Wien betreffend Beschwerde vom 7.3.2017 gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 31…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***WEG***, ***1GmbH***, vertreten durch Peter Schabel, Edelsinnstraße 5, 1120 Wien, und ***2GmbH***, ***Adresse2***, betreffend Beschwerde vom 24. Mai 2018 gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 31 Wiener Wasser vom 27. April…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***WEG***, vertreten durch Peter Schabel, Edelsinnstraße 5, 1120 Wien, und ***Gen1***, ***Adresse1***, betreffend Beschwerde vom 12. Juni 2018 gegen die Bescheide des Magistrats der Stadt Wien, Magistratssabteilung 31 Wiener Wasser vom 15.5.2018…
…mit Beschluss beheben; 5. in eventu die Beschwerde mangels vorliegenden Bescheid zurückweisen; 6. der Beschwerde jedenfalls die aufschiebende Wirkung zuerkennen. Zur Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin wird vorgebracht, die Fa. X-Kft sei durch die Beschlagnahme von ihren Unterlagen eine unmittelbar Betroffene iSd § 152 FinStrG. Die Beschwerdeführerin…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin über die Säumnisbeschwerde gemäß § 284 BAO vom 15.06.2019 BAO des Beschwerdeführers, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes hinsichtlich der im Punkt B) 3., 4. und 5. der Beschwerde angeführten Bescheide: a) Bescheide über die Festsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache A, Adresse1, gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 21. Juli 2014, Zahl: 700000/xxxxx/1/2014, betreffend die Entstehung einer Einfuhrzollschuld zu Recht erkannt: Die Beschwerde vom 14. August 2014…
…Zurückweisungsbescheid vom 10. März 2026. Ihre in eigenem Namen eingebrachte Beschwerde vom 25. März 2026 war daher mangels Beschwerdelegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Ergänzend wird zu der im Verfahren vorgelegten Vollmacht vom 20. Jänner 2026 festgehalten, dass ***1*** kein Beschuldigter im verfahrensgegenständlichen Verwaltungsstrafverfahren ist. Die Strafverfügung…
…an ***Bf1*** (zu Handen ihres Vertreters). ***Bf1*** war aber nicht Adressatin (materielle Empfängerin) des Zurückweisungsbescheides vom 8.10.2025. Materieller Empfänger war der Einschreiter, ***Vertr***. Die Beschwerdelegitimation gemäß Art. 132 Abs. 1 Z 1 B-VG setzt unter anderem voraus, dass eine Rechtsverletzung möglich ist…