…hier gegenständliche Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens ein. Begründend wurde nach Hinweis auf eine Entscheidung des UFS vom 9.8.2011, FSRV/0017-I/11, vorgebracht, aus der Insolvenzdatei und insbesondere dem Akt des Finanzstrafverfahren würde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** über die Beschwerde vom 19. November 2025 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens vom 28. Oktober 2025 des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde, Strafkontonummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Finanzstrafsache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 02. Dezember 2024 betreffend Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Ungericht in der Finanzstrafsache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RA MMag. Salih Sunar, Salurner Straße 14/1. Stock, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 30.12.2024 gegen den Bescheid des Amtes…
…Schreiben brachte die Beschwerdeführerin die hier gegenständliche Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde vom 28. Juli 2014 über die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens vom 10. Juli 2014 ein. Begründend wurde ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe wie im Überweisungsschein ersichtlich € 3.000,00 an…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Rechtsfrage, ob die Einbringung einer Beschwerde gegen einen Bescheid der Finanzstrafbehörde per FinanzOnline erfolgen kann, ist im Gesetz eindeutig geregelt. Eine ordentliche Revision ist daher nicht zulässig. Wien…
…Die Bestimmungen der BAO sind im Finanzstrafverfahren nur subsidiär anwendbar soweit das FinStrG nicht anderes bestimmt. § 62 FinStrG trifft explizite Regelungen zur Zuständigkeit von Senaten bzw. Einzelrichtern, sodass § 272 BAO im Finanzstrafverfahren keine Anwendung findet. Da sich die gegenständliche Beschwerde gegen einen sonstigen Bescheid eines…
…von der neu zuständig gewordenen Finanzstrafbehörde Salzburg-Stadt in ein Finanzstrafverfahren gezogen worden. Solcherart erging gegen A am 21. Dezember 2009 zu StrNr. 091/xxxx eine Strafverfügung, mit welcher er schuldig gesprochen wurde, dass er im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich unter Verletzung seiner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** wegen Finanzvergehen gem. § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über dessen Beschwerde vom 2. März 2023 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen NN, Adresse, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20.09.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag als Finanzstrafbehörde vom 29.08.2018, Strafkontonummer 99, über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens…
…stelle daher den Antrag, mir die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand in Ansehung der Versäumung der Frist zur Erhebung einer Beschwerde gegen das Erkenntnis des Spruchsenates vom 10.01.2023 zu AZ SpS-2 zu bewilligen. Beweis: Bescheid Bewilligung Zahlungserleichterungsansuchen vom 23.06.2022, PV…
…Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom Zahlungserleichterungsansuchen umfassten Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können (…). Zur Anwendung des § 212 Abs. 1 BAO auf Zahlungserleichterungen im Finanzstrafverfahren ist allerdings - wie in der Beschwerde zutreffend hingewiesen - zu berücksichtigen, dass die mögliche Uneinbringlichkeit der…
…Akten auch weder ein Ansuchen um Gewährung eines Zahlungserleichterungsansuchens hinsichtlich der am 20.10.2011 festgesetzten Abgaben, insbesondere keine Ansuchen um Stundung dieser Abgaben bis 31.12.2012, noch eine diesbezüglich stattgebende Erledigung. Wie bereits festgestellt, wurde lediglich die im Finanzstrafverfahren verhängte Geldstrafe (ratenweise bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 1. März 2024 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 21. Februar 2024…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Maurer in der Beschwerdesache A , Anschrift1 vertreten durch Mag. Josef Sporer, Wirtschaftstreuhänder in 6020 Innsbruck, Anichstraße 4, über die Beschwerde vom 16. April 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 9. April…
…Die Abweisung des Ansuchens um Zahlungserleichterung vom 01.06.2023 erfolgte aufgrund der Vermögensaufstellung (EV7) sowie der Einkommensaufstellung im Zahlungserleichterungsansuchen vom 01.06.2023. In der Beschwerde vom 04.07.2023 werde auf den Verkauf eines Fahrzeuges (VW Sharan) verwiesen. Im EV7 vom Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Albert Salzmann in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 21.7.2025 gegen den Bescheid über die Abweisung eines Zahlungserleichterungsansuchens des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 25.6.2025…
…angeführten Amtshandlungen und schriftliche Erledigung (Finanzstrafverfahren, Beschwerde BFG) sich dadurch fristverlängernde Wirkungen für die Jahre 2011 bis 2014 ergeben haben." Mit Beschwerdevorentscheidungen gemäß § 262 BAO vom 25. April 2023 wies die belangte Behörde die Beschwerde vom 11. Jänner 2023 gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre…
…2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Maurer in der Finanzstrafsache gegen A., vertreten durch Dr. Herwig Fuchs, Rechtsanwalt, Maximilianstraße 19/IV, 6020 Innsbruck, wegen versuchter Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 iVm § 13 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde…
… Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass das Verhalten von ***Bf1*** nicht nur die Finanz und mich als Abgabenschuldner, sondern auch das Vertrauen in den Stand der Steuerberater schwer geschädigt hat. Selbst in Ansehung des immer noch gegen ***Bf1*** laufenden Finanzstrafverfahrens ohne einen einzigen Nachweis für die…