…1989; 88/15/0040). Sollten nicht alle in § 30 Abs.2 MRG aufgelisteten Kündigungsgründe auf einen Sachverhalt zutreffen (wie etwa bei der Geschäftsraummiete), liege darin keine (vertragliche) Beschränkung der Kündigungsgründe, weil ungeachtet dessen grundsätzlich alle Kündigungsgründe und damit all jene, die theoretisch zutreffen könnten, dh…
…Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Das BFG kann seine Entscheidung originär neu gestalten und das Ergebnis seiner Entscheidung kann von dem des Bescheides abweichen. Die Abänderungsbefugnis durch das…
…ZK enthält keine Beschränkungen für die Zollbehörden, was ihre Möglichkeit angeht, eine nachträgliche Prüfung vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Art. 78 Abs. 3 ZK erlaubt den Zollbehörden im Rahmen ihrer Pflichten generell eine nachträgliche Prüfung einer Zollanmeldung. Die Möglichkeit der Zollbehörden ist jedoch…
…versicherte die Verkäuferin, dass hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Grundstücks keine eingeleiteten verwaltungsbehördlichen Verfahren oder bescheidmäßig bereits verfügte öffentlich rechtliche Beschränkungen, Belastungen oder Aufträge vorliegen, ebenso wenig angekündigte oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten oder grundbücherliche oder sonstige gerichtliche Verfahren. Der Käufer erklärte davon Kenntnis zu haben, dass auf…
…zu qualifizieren ist. In gegenständlichem Beschwerdeverfahren sind weder die Gebührenpflicht des Bestandvertrages (dem Grunde nach) noch der für die Bemessungsgrundlage maßgebliche durchschnittliche Jahreswert strittig. Strittig ist einerseits die für die Gebührenbemessung maßgebliche Vertragsdauer, andererseits der Umfang der Abänderungsbefugnis im Rahmen der endgültigen Festsetzung gemäß § 200…
…des Bundesfinanzgerichts, nach Durchführung dieser Ermittlungen dem Mitbeteiligten eine monatliche Aufgliederung der Abgaben bekannt zu geben. Eine derartige konkrete Aufgliederung übersteigt auch nicht die Sache des Verfahrens. […] eine Aufgliederung auf die einzelnen Fälligkeiten des umfassten Zeitraums ist aber von der Abänderungsbefugnis des Bundesfinanzgerichtes nach §…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist geklärt, dass die Möglichkeit, den Vertrag aus einzelnen bestimmt bezeichneten Gründen schon vorzeitig einseitig aufzulösen, der Beurteilung des Vertrages als auf bestimmte Zeit abgeschlossenen, nicht entgegen steht. Was eine Beschränkung…
…E 1739/2017 und E 1740/2017). Grundsätzlich steht es den Vertragsparteien im Sinne der Vertragsautonomie frei, den Inhalt des MRG oder Teile davon zum Vertragsinhalt zu machen. Maßgeblich für die Annahme einer unbestimmten Vertragsdauer ist unter anderem, dass keine ausreichende Beschränkung der Kündigungsmöglichkeiten vorliegt…
…der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 298 Abs 2 BAO festgelegt (VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Im Haftungsbescheid wurden hinsichtlich der Umsatzsteuer 11/2015 lediglich € 1.968,29 (aushaftend € 12.866,58) geltend gemacht. Der…
…hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Dies gilt auch für die Entscheidung über Beschwerden gegen Auskunftsbescheide iSd § 118 BAO. Diese Änderungsbefugnis iSd…
…allerdings außerhalb des Anwendungsbereiches der BAO - das adäquate Mittel, im Rahmen der Änderungsbefugnis gemäß § 279 BAO die behördliche Sachentscheidung - mit Erkenntnis - dahingehend abzuändern, dass die Beschwerde (deren Anträge) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen wird (werden); die Zurückweisung somit zum Inhalt der eigenen meritorischen Erledigung durch…
…um die L, DB, DZ 05/2019 handelt. Der Beschwerdeführer wurde somit zur Haftung für die "falsche" Abgabe herangezogen. Die Änderungsbefugnis des Bundefinanzgerichtes ist durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches erster Instanz gebildet hat (VwGH 13. Juni 2023…
…als letzte Vertreterin der ersten Stiftergeneration die Änderungen alleine wirksam vorgenommen werden und bedurfte es hierzu keinerlei zusätzlicher Verzichtshandlungen oder Mitwirkungen bzw. Zustimmung von nachgereihten Mitstiftern. Eine sich ergebende Grenze der Änderungsbefugnis bzw. der alleinigen Ausübung der Gestaltungsrechte in Form des Vorliegens eines Rechtsmissbrauchs kann…
…da der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis vom 30.6.2021, Ro 2017/15/0035 bereits grundsätzlich den Anspruch von Umsatzsteuerzinsen schon vor Einführung des § 205c BAO als unionsrechtlich gegeben erachtete und daher das Erfordernis einer inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Antragsbegehren geboten war. Der Umfang der Abänderungsbefugnis…
…ungewisses Ereignis zu verstehen, von dem der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung abhänge. Eine Bedingung sei die einem Rechtsgeschäft von den Parteien hinzugefügte Beschränkung, durch die der Eintritt oder die Aufhebung einer Rechtswirkung von einem ungewissen Umstand abhängig gemacht werde (vgl. BFG 21.04…
…Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (vgl. VwGH 19.12.2002, 2001/15/0029). Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren iSd § 279…
…des BFG zur Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises enthaltene Auflistung der haftungsgegenständlichen Abgaben samt den für den Beginn des Betrachtungszeitraumes wesentlichen Zeitpunkten gar keine Abänderung des angefochtenen Bescheides darstellt. § 279 Abs. 1 BAO räumt dem Verwaltungsgericht umfangreichende Abänderungsbefugnisse ein, wobei die Änderungsbefugnis durch die "Sache" begrenzt ist…
…Vorgaben oder Beschränkungen hinsichtlich der Kosten nahm die ***GmbH*** hingegen nicht vor. Fernerhin unterließ es die ***GmbH***, Ermittlungen in Bezug auf den am Markt erzielbaren Mietzins anzustellen, und wurde das Objekt von der ***GmbH*** weder am Markt angeboten noch beworben. Im Zuge der Planung des…
…abzuweisen. Die Änderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz schließt auch die Berechtigung ein, den Bescheid erster Instanz zu Ungunsten des Bf. abzuändern („Verböserung“). Die Änderung darf jedoch nicht zu einer Entscheidung führen, die nicht „Sache" (also Gegenstand des Verfahrens) vor der Abgabenbehörde war. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…01.2003, 2002/16/0169) Die Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP 20 GebG 1957 erfolgte somit zu Unrecht. Zu dem in der Berufung gestellten Eventualantrag auf allfällige Festsetzung der Gebühr gemäß § 33 TP 11 GebG 1957 ist festzustellen: Die Abänderungsbefugnis des BFG gemäß § 279…