…genügt es, daß der Täter diese Verwirklichung ernstlich für möglich hält und sich mit ihr abfindet. Gemäß § 89 Abs. 1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies…
…ob ein Schmuggel vorliegt, bleibt dem weiteren Untersuchungsverfahren beim Zollamt Österreich als Finanzstrafbehörde vorbehalten. Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug: Gemäß § 89 Abs. 1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen…
…zwar unglaubwürdig, doch werden allfällige Zweifel im weiteren Untersuchungsverfahren oder einer allfälligen Strafentscheidung von der Finanzstrafbehörde zu würdigen sein. Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug: Gemäß § 89 Abs. 1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die…
…Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden hätten sollen. Eine Rückwareneigenschaft der Schmuckstücke konnte zum Zeitpunkt der Amtshandlung nicht abschließend geprüft werden. Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug: Gemäß § 89 Abs. 1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen…
…Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Bei der Beschlagnahme von Gegenständen handelt es sich entweder um eine Maßnahme…
…Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Bei der Beschlagnahme von Gegenständen handelt es sich entweder um eine Maßnahme…
…Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen. …
…Zollamt als Finanzstrafbehörde noch ein Untersuchungsverfahren durchführen wird, ist nicht vom Bundesfinanzgericht zu entscheiden. Beschlagnahme bei Gefahr im Verzug: Gemäß § 89 Abs. 1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen…
…Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen. …
…iVm § 35 Abs.4 letzter Satz FinStrG ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 FinStrG zu erkennen. Gemäß § 89 Abs.1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn…
…iVm § 35 Abs.4 letzter Satz FinStrG ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 FinStrG zu erkennen. Gemäß § 89 Abs.1 erster Satz FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn…
…die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls und der Beweissicherung geboten erscheint. Liegen alle drei Voraussetzungen vor, steht der Finanzstrafbehörde kein Ermessen zu, sie muss die Gegenstände beschlagnahmen. Ob ein Gegenstand…
…BGBl. I Nr. 124/2003, lautet - auszugsweise - wie folgt: "C. Beschlagnahme. § 89. (1) Die Finanzstrafbehörde hat mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der…
…die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten sei. Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, unterlägen bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme…
…gemäß Artikel 141 UZK-DA abgegeben worden ist. Der verfahrensgegenständliche Armreifen ist demnach in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben (Eingangsabgaben) übergeführt worden. Gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und Gegenständen…
…die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten sei. Beweismittel, auf die sich eine gesetzlich anerkannte Pflicht zur Verschwiegenheit erstrecke, unterlägen bei dem zur Verschwiegenheit Verpflichteten der Beschlagnahme…
…4 FinStrG ist auf Verfall nach Maßgabe des § 17 zu erkennen. Gemäß § 89 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten…
…hat mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen…
…hat mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen…
…hat mit Bescheid die Beschlagnahme von verfallsbedrohten Gegenständen und von Gegenständen, die als Beweismittel in Betracht kommen, anzuordnen, wenn dies zur Sicherung des Verfalls oder zur Beweissicherung geboten ist. Der Bescheid ist dem anwesenden Inhaber des in Beschlag zu nehmenden Gegenstandes bei der Beschlagnahme zuzustellen…