…des Finanzamtes, die rückständigen Abgabenschuldigkeiten unverzüglich zu entrichten, um Einbringungsmaßnahmen zu vermeiden, bringt bereits dem Wortlaut nach keinen normativen Willen der Behörde zum Ausdruck und ist daher nicht Teil des Bescheidspruches, sondern eine auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Finanzamtes erteilte Information bzw. Rechtsbelehrung, wonach…
…Verfahrensgegenstand. Der Gegenstand des Verfahrens ist im Spruch zur Gänze zu erledigen. Es bedarf im Bescheidspruch stets der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des zur Erledigung anstehenden Sachverhaltes notwendig sind und damit die Subsumtion des als erwiesen angenommenen (einer bestimmten, im…
…Verfahrensgegenstand. Der Gegenstand des Verfahrens ist im Spruch zur Gänze zu erledigen. Es bedarf im Bescheidspruch stets der Anführung aller wesentlichen Tatbestandsmerkmale, die zur Individualisierung und Konkretisierung des zur Erledigung anstehenden Sachverhaltes notwendig sind und damit die Subsumtion des als erwiesen angenommenen (einer bestimmten, im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A-B C, Adresse_Ö, bzw. Adresse_Ro, Rumänien, vertreten durch Reinhold Auer, Steuerberater, Unternehmensberater, 3003 Gablitz, Linzer Straße 55/3, gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, 3500 Krems…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der A B, Adresse, vom 7.4.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel, 3500 Krems an der Donau, Rechte Kremszeile 58, vom 19.3.2014, wonach ein Antrag der…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde der Dipl.-Ing. A B, Adresse, vom "17.3.2013", beim Finanzamt eingelangt am 17.4.2013, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, 7001 Eisenstadt, Neusiedlerstraße 46, vom…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_Ö, vertreten durch MMag. Dr. Herbert Greiml, Mag. Dr. Christian Horvath, Mag. Dr. Günther Horvath…
(2) Bei Zusammentreffen von Ansprüchen werden die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gewährt, die nach Absatz 1 Vorrang haben. Ansprüche auf Familienleistungen nach anderen widerstreitenden Rechtsvorschriften werden bis zur Höhe des nach den vorrangig geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Betrags ausgesetzt; erforderlichenfalls ist ein Unterschiedsbetrag in Höhe des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Rechtsanwälte RA, gegen die Bescheide des Finanzamts Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 22.02.2017 über die Festsetzung der Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum: November 2016 und über die Festsetzung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Bahl Fend Bitschi Fend Steuerberatung GmbH & Co KG, Hadeldorfstraße 30, 6830 Rankweil, über die Beschwerde vom 2. November 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 28. September 2022 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 21.08.2014, betreffend Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld zu Recht erkannt: Der Bescheid vom 21.08.2014 und die Beschwerdevorentscheidung vom…
…dass der Ausweis der Abgabennachforderung als Differenz des festgesetzten Abgabenanspruches und der bisher erklärten Umsatzsteuervoranmeldungen im Umsatzsteuerbescheid 2017 einen Teil des Bescheidspruches darstelle. Die Worte "Bisher vorgeschriebene Umsatzsteuer“ oder "Berechnung der Abgabennachforderung/Abgabengutschrift" im angefochtenen Bescheid gehören nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.08…
… VwGH 28.5.1997, 94/13/0273), auch wenn der Grundlagenbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Der Anspruchszinsenbescheid ist an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommensteuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung oder Gutschrift gebunden. Die Festsetzung von Anspruchszinsen ist selbständig anfechtbar. Im Hinblick auf die Bindungswirkung kann jedoch…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 1. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26. Jänner 2023 wegen Rückforderung von Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe 10.2022-12.2022 für den Sohn ***1…
…2, erster Satz KapMeldeG, die reine Anführung des Wortes "Selbstanzeige" in der Begründung des Bescheides trägt auch nichts zu einer weiteren Auslegungsmöglichkeit des Bescheidspruches bei, daher war der angefochtene Bescheid aufzuheben. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…Bescheides (gemäß § 93 Abs. 2 BAO) genannt ist, wobei nach der Judikatur auch das Adressfeld zum Bescheidspruch gehört (zB VwGH 26.2.2013, 2010/15/0017). Die Vorschreibung an Rechtsanwalt RA ist somit durch seine ausschließliche Anführung im Adressatenbereich des Bescheides erfolgt. Daraus ist ersichtlich…
…nicht auswirken. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid vom 26.11.2014 enthält Änderungen bezüglich dieser Beteiligung lediglich in einem Bescheidteil mit der Überschrift „Berechnung der Einkommensteuer“, der aber als Teil der Bescheidbegründung und nicht als Teil des Bescheidspruches zu qualifizieren ist. Die Voraussetzungen des § 295 Abs. 1…
…nachvollziehbaren Gründen und damit offensichtlich irrtümlich sei ein Betrag von € 39.262,32 ausgesetzt worden. Das sei auch deshalb irrtümlich geschehen, weil dem Bescheidspruch zufolge dem Antrag stattgegeben und nicht teilweise stattgegeben worden sei und eine Bescheidbegründung gänzlich fehlen würde (§ 92 Abs. 3 lit…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende***1***, die Richterin***2*** und die fachkundigen Laienrichter ***3*** und ***4*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, RA, Jakominiplatz 16/II, 8010 Graz wegen der Finanzvergehen der fahrlässigen…
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Ausführungszeit für die Beschwerde - der Spruchsenat benötigte für die Ausfertigung des Erkenntnisses mehr als acht Monate - im Rahmen der Beschwerdeausführung lediglich die wesentlichen Eckpunkte der Beschwerde skizziert werden. Der Beschwerdeführer wird eine…