…Finanzamt setzte in Folge das Verfahren für die Jahr 2009 bis 2011 mit Bescheid gem. § 281 Abs. 1 BAO (nunmehr: § 271 Abs. 1 BAO) vom 9. März 2012 bis zur Entscheidung des UFS zur Einkommensteuer 2007 und 2008 aus. Nach Ergehen der Berufungsentscheidung des UFS…
…auch sein Dienstort als Angehöriger der Bundespolizeidirektion Wien ins Ausland verlagert worden und er damit in Bezug auf dieses Dienstverhältnis als Auslandsbeamter mit den Rechtsfolgen des § 3 Abs. 1 Z 8 und 9 EStG 1988 anzusehen wäre.“ Noch deutlicher wird der VwGH durch die Aussage…
…Finanzamt anerkannte die von der EU-Agentur Frontex über die Tagsätze gem. § 26 Z. 4 EStG 1988 bezahlten EU-Taggelder in den Jahren 2015, 2016 und 2017 nicht als "Werbungskosten". Gegen die Einkommensteuerbescheide 2015, 2016 und 2017 erhob der Bf. fristgerecht Beschwerde und führte zur…
…16.4.2012 teilte die Bundespolizeidirektion Wien der Beschwerdeführerin mit, dass das gegen sie eingeleitete Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 45 Abs. 1 VStG eingestellt worden sei. Mit Vorlagebericht vom 8.5.2013 wurde die Beschwerde dem UFS vorgelegt. In der Stellungnahme zur Beschwerde wurde seitens des Finanzamtes…
…ist zu entnehmen, dass der Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien vom 9. März 2009, Z Zl., mit welchem die Berufung gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 12. Jänner 2009 (in dem die Ausweisung der Bf. aus dem Bundesgebiet ausgesprochen wird) abgewiesen wird…
…1 GebG 1957 in Höhe von € 6,60 und mit Gebührenbescheid und Bescheid über eine Gebührenerhöhung vom 29. Juli 2011 (ErfNr. 2) gegenüber dem Bf. für eine vom Bf. als Bevollmächtigter für die minderjährige C. B. bei der Bundespolizeidirektion Wien eingebrachte Berufung vom 10…
… Dem Bf. war nicht bekannt, dass ein Abgabenverfahren betreffend die Jahre 1997 bis 2011 seitens des Finanzamtes hinsichtlich seiner Person anhängig war, sodass eine Zustellung der Bescheide gem. § 8 ZustellG nicht erfolgen konnte. Diese Tatsache wurde von den Parteien außer Streit gestellt. Um die Einkommensteuerbescheide…
…vom 16. Juli 2025). Eine Wiederaufnahme kann aber nur dann verfügt werden, wenn die Kenntnis der Wiederaufnahmsgründe zu einem im Spruch anderslautenden Bescheid führen würden (§ 303 Abs 1 BAO). Es wäre daher für die zwingend vorzunehmende Ermessenentscheidung über die Verfügung einer Wiederaufnahme unabdingbar gewesen, dass…
…einen Stand von 10.000,00 Euro. Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 30.6.2023, GZ. GESCHÄFTSZAHL wurde der Beschwerde der FIRMA vom 23. September 2011 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für die Jahre 2007 und 2008 teilweise Folge gegeben. Die Einkünfte aus…
…eine Privatbettenvermietung von unter zehn Betten. Im vorliegenden Fall geht es allein um die Bereitstellung von Schlafplätzen und nicht um einen Pensionsbetrieb. Zur Beweis der erstmaligen Schließung wird der aufhebende Bescheid MBA 15-950/06 vom 8.6.2006 vorgelegt. Es wurde dann etwas später…
…Erlöse derjeweiligen Subunternehmerfirmen darstellen. Dieses festgestellte steuerliche Ergebnis mit Bescheiden der jeweiligen Finanzämter im Zusammenhang der Forderungsanmeldungen der Finanzämter im Konkurs (die vom MV anerkannt wurden) widersprechen der Auffassung des dortigen FA Mödling. G) Zu den Berichten der Strafjustiz (Berichte der Bundespolizeidirektion Wien, Kriminalamt) ist…
…Die angefochtenen Bescheide werden (ersatzlos) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 09.12.2010 wurde die Beschwerdeführerin (Bf) von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien in Wien 9 angehalten. Der Anzeige…
…August 2009 entstandene NoVA-Pflicht mittels ggstdl Bescheid auf Grund der mittlerweile vorgelegten Ankaufsrechnung der Firma AutoX (basierend auf dem dort ausgewiesenen Kaufpreis von EUR 57.425) iHv EUR 12.163 festzusetzen. Auch der Einwand, dass die Bundespolizeidirektion Wien am 18.01.2012 das Strafverfahren…
…eine Gesellschafterbeteiligung nicht zustande komme und habe in der Folge beschlossen, ein eigenes Reisebüro zu gründen. Dies sei nun die Fa. Bf. & Co GmbH & Co KG, welche am 11.09.2010 eingereicht wurde. Die Gewerbeanmeldung mittels Bescheid sei nach langem Procedere am 15.02.2011…
…blieben doch die Bescheide betreffend Kraftfahrzeugsteuer 01-12/2010 und 01-12/2011 vom Bf unbekämpft. Angefochten sind lediglich die diesbezüglichen Verspätungszuschläge. Rechtliche Beurteilung: Gemäß § 1 Abs 1 Z 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992 (KfzStG 1992), unterliegen der Kraftfahrzeugsteuer in einem ausländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge…
…beschlossen: Die angefochtenen Bescheide werden gemäß § 278 Abs 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig. Entscheidungsgründe Am 14.07.2011 wurde der Beschwerdeführer (Bf) von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien aG folgenden Sachverhalts angezeigt: „……
…wird auch hier nochmals bescheinigt. Wie ebenfalls bereits vorgebracht und bescheinigt (vorgelegte Urkunden Beilage./1 und ./2) wurden auch sämtliche Bezug habende Verwaltungsstrafverfahren nach amtswegiger Überprüfung durch die Bundespolizeidirektion Wien eingestellt, was die Unrichtigkeit der finanzbehördlichen Annahme und die Richtigkeit des Standpunktes des Beschwerdeführers untermauert…
…Die Bescheide werden (ersatzlos) aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Am 09.12.2010 wurde die Bf in Wien von einem Organ der Bundespolizeidirektion Wien in Wien angehalten. Der…
…abgewiesen. 4) Die Beschwerde (vormals Berufung) gegen die Vorschreibung der Kraftfahrzeugsteuer 2010 und des dazugehörigen Verspätungszuschlages wird als unbegründet abgewiesen. Diese Vorschreibungen bleiben unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Von der Bundespolizeidirektion Wien…
…des bf abgehalten, in dem die geänderten Statuten beschlossen wurden. 5.d) Die geänderten Statuten wurden der Bundespolizeidirektion Stadt als Vereinsbehörde mittels Brief am 22.01.2010 angezeigt. Ein Bescheid der Vereinsbehörde, dass die Statutenänderung vor Ablauf der Vier-Wochen-Frist genehmigt wurde, liegt uns…