…übermittelt worden seien, die Rechnungslegung an die Beschäftigerunternehmen anhand der erfassten Stunden im Büro in ***StGem*** erfolgt sei und die unternehmensstrategischen Entscheidungen in der Zentrale in ***Ort2*** getroffen worden seien. Der Zeuge gab auch an, dass Bewerbungsgespräche mit Fach- und Führungskräften zur Wahrung der Anonymität…
…die Situation im Tätigkeitszeitraum ändern kann. Im Übrigen stellt die gegenständliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf eine Beziehung zwischen auftraggebender und auftragnehmender Gesellschaft als Schwesterngesellschaften ab. Da im gegenständlichen Fall somit eine Weiterverrechnung der Gehaltsaufwendungen für die portugiesischen Dienstnehmer an die inländischen Beschäftigerunternehmen erfolgt ist…
…daher für die ua. Beschäftigungsunternehmen nachfolgend dargestellte Entfernungen. … Beiliegend dürfen daher (auszugsweise) folgende Kopien aus den beschlagnahmten Unterlagen übermittelt werden: - Stundenlisten der Beschäftigerunternehmen - Ausgangsrechnungen an Beschäftigerunternehmen - Sonderberechnungen der einzelnen Arbeitnehmer Zusätzlich finden sich nachstehend die Aufstellungen für die gegenständlichen Jahre darüber, in welchen Monaten…
…behandelt bzw. in Zusammenschau mit den Vor- und Nachjahren beurteilt. Beiliegend dürfen daher (auszugsweise) folgende Kopien aus den beschlagnahmten Unterlagen übermittelt werden: - Stundenlisten der Beschäftigerunternehmen - Ausgangsrechnungen an Beschäftigerunternehmen - Sonderberechnungen der einzelnen Arbeitnehmer Zusätzlich finden sich nachstehend die Aufstellungen für die gegenständlichen Jahre darüber, in welchen…
…können, besteht mit dem Überlasser, der allerdings nicht Eigentümer des gegenständlichen Fahrzeuges ist. Die Vereinbarung zwischen dem Beschäftigerunternehmen und dem Bf. über die Benützung des Firmenfahrzeuges ist kein Anstellungsvertrag und vermag als „anderweitige Ermächtigung“ das Erfordernis einer ausdrücklichen Verwendungsberechtigung im Angestelltenvertrag nicht zu ersetzen. Sie…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entspricht es der organisatorischen Eingliederung in ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen (schon), wenn die Beschäftigten dem Verleiher ihre Arbeitskraft in der Weise zur Verfügung stellen, dass sie ihre Arbeitsleistungen in dem vom Verleiher bezeichneten Beschäftigerunternehmen erbringen (VwGH vom 15. September 1999, Zl…
…diesem Sinne VwGH 22.5.2013, 2009/13/0031 zum inhaltlich entsprechenden Art 15 Abs 2 lit b DBA-CSSR). Da eine Weiterverrechnung des Arbeitslohnes an das Beschäftigerunternehmen erfolgt ist, wurde die Vergütung letztlich auch von diesem Beschäftigerunternehmen wirtschaftlich getragen. Entsprechend war die Voraussetzung des…
…ist ab dem 7. Kalendermonat die Kommunalsteuer an jene Gemeinde zu zahlen, in der sich die Geschäftsleitung und Sitz (von wo aus die Betriebsentscheidungen getroffen werden) des Beschäftigerunternehmens befindet. (In welcher Betriebsstätte des Beschäftigers die überlassene Arbeitskraft tatsächlich eingesetzt wird, ist unerheblich.) Die 6-Monatsfrist…
…wurden überwiegend vom Beschäftiger zur Verfügung gestellt. Die überlassenen Personen erhielten Anweisungen vom Werkmeister und die Arbeiten wurden laufend kontrolliert. Die Arbeitszeiten wurden vorgegeben und waren an die Arbeitszeiten der beschäftigten Dienstnehmer des Beschäftigerunternehmens gebunden. Es mussten Stundenlisten geführt werden, Mehrstunden wurden nur dann abgegolten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien , über die Beschwerde vom 6.3.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes FA vom 12…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Beatrix Goworek, Zieglergasse 27/2/9, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 2. November 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/6…
Keines der angefertigten Schriftstücke und die Stampiglie geben den Firmenwortlaut laut Firmenbuch und Musterfirmazeichnung wieder: ***G*** ***13*** GmbH bzw. ***G*** ***13*** GMBH statt ***G*** ***13*** Reinigung GmbH. In allen ab 26. Jänner 2007 angefertigten Schriftstücken und Stampiglie wurde der Firmenwortlaut-Bestandteil "Reinigung" weggelassen. 4. Am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Masseverwalter1*** als Masseverwalter im Konkursverfahren der ***X*** GmbH & Co KG, ***X-Adr***, vertreten durch Karl Bruckner & Partner Steuerberater Inhaber Karl Grossek e.U., Wiener Straße 28/Stiege 2…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr*** vertreten Mag. Valentin Piskernik, Rechtsanwalt, als Masseverwalter (***Ins-GZ*** des LG Wr. Neustadt), Marktplatz 17, 2380 Perchtoltsdorf, über die Beschwerde vom 27. Mai 2014 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache X, AdresseX, als Insolvenzverwalterin der GmbH, AdresseGmbH, über die Beschwerde gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 04.10.2013, betreffend Haftung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Siegfried Fenz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Michael Kotschnigg, Wirtschaftstreuhänder, Steuerberater, Stadlauer Straße 39/I/Top 12, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 18.03.2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien…
dass betreffend drei der eingeschaltet gewesenen GmbHs - der ***J*** GmbH (als 10. eingeschaltet), der ***L*** GmbH (als 12. eingeschaltet) und der ***O*** Handelsgesellschaft m.b.H. (als 15. eingeschaltet) - der rechtskräftig verurteilte *** ***S***, geb. ***R***, bei folgenden Betrugsszenarien mitgewirkt hat: - Ausstellen von Schein- bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Peter Unger, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Franz Josef Gross und Mag. Gertraud Lunzer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Korber & Partner Steuerberatungs- & WT GmbH, Grünbergstraße 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 10. Februar 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23, Marxergasse 4, 1030 Wien, vom 31. Jänner 2020 betreffend Feststellung der Scheinunternehmerschaft (§ 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Herwig Panowitz, Ignaz-Philipp-Semmelweis-Straße 2, 3300 Amstetten, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 10…