…37 Bundesabgabenordnung (BAO) als Beschwerde weiterwirkenden Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 279 BAO - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Vorlagebericht Mit Bericht vom 4.7.2014…
…Der angefochtene Bescheid wird ersatzlos aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Dem Beschwerdeführer wurde im Wege einer mittels am 24.11.2016 ergangenen Beschwerdevorentscheidung betreffend den Einkommensteuerbescheid 2009…
…betreffend Umsatz- und Einkommmensteuer 2007 bis 2011 werden aufgehoben. Der gegen diese Beschwerdevorentscheidungen gerichtete Vorlageantrag vom 8. August 2014 wird als unzulässig (geworden) zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Mit Bescheiden vom 7…
…beschwerdegegenständlichen Bescheide ersatzlos aufzuheben und die Einkommensteuer der betreffenden Jahre wieder in der vor der Aufhebung festgesetzten Höhe vorzuschreiben. Zur Begründung der Berufung gegen die Bescheide gemäß § 299 BAO erlauben wir uns Folgendes auszuführen: Der Bf. erzielt seit geraumer Zeit Einnahmen aus der Vermietung eines…
… 274 Abs. 5 BAO ohne die beantragte mündliche Verhandlung erfolgen. Die als Beschwerde weiterwirkende Berufung gegen die übrigen mit Schriftsatz vom 12. 1. 2005 angefochtenen Bescheide wird dadurch nicht berührt. Revisionsnichtzulassung Gegen diesen Beschluss ist eine (ordentliche) Revision nicht zulässig, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher…
…der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben. 3. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Die Abgabenbehörde fertigte am 12.2.2014 einen Einkommensteuerbescheid(Arbeitnehmerveranlagung) 2013 mit einer festgesetzten Einkommensteuer…
…und eine Nachholung von Wiederaufnahmsgründen im Rechtsmittelverfahren nicht möglich ist, ist der angefochtene Wiederaufnahmebescheid vom 14.06.2012 ersatzlos aufzuheben. Ergänzend wird auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen, wonach der Umstand, dass der Berufung (nunmehr Beschwerde) gegen einen Wiederaufnahmebescheid durch die Aufhebung des Bescheides Folge…
…bei der Aufhebung auf Antrag der Aufhebungsgrund durch die Partei bestimmt. Sie gibt im Aufhebungsantrag an, aus welchen Gründen sie den Bescheid für inhaltlich rechtswidrig erachtet. Die "Sache", über die in der Berufung gegen einen Bescheid, mit welchem der Aufhebungsantrag abgewiesen wird, zu entscheiden ist…
…Einkommensteuerbescheid 2011 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und erhob unter einem Berufung gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010 sowie Einkommensteuer für die Jahre 2009 und 2010. Begründend wurde vorgebracht, der Berufungsführer betreue für A, einen Zigarettenkonzern…
…alle Bescheide vom 5.09.2013, Berufung" ein. Nach einer Begründung wird im vorletzten Absatz beantragt, "die angefochtenen Bescheide ersatzlos aufzuheben". Mit Berufungsvorentscheidung (kurz: BVE) vom 22.11.2013 wies das FA laut Spruch "die Berufung vom 09.10.2013 gegen den Umsatzsteuerbescheid 2011 und…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 bis 2006 I) zu Recht erkannt: Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Wiederaufnahme hinsichtlich Einkommensteuer 2002 bis 2006 wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…dieser ersatzlos aufgehoben worden war. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 30.9.2013 wurde diesem Antrag gemäß § 17 GrEStG vom 10.9.2013 gegen den Grunderwerbsteuerbescheid vom 7.5.2013 stattgegeben und die Grunderwerbsteuer mit € 0,00 festgesetzt. Daraus ergab sich eine Gutschrift…
…idF vor 15. Ergänzungslieferung, für die Zurückweisung einer Berufung gegen den Bescheid, der den gemäß § 299 BAO aufgehobenen Bescheid ersetzt, wenn der Berufung gegen den Aufhebungsbescheid stattgegeben wird (Ritz, BAO6, § 261 Tz. 4). Die Gegenstandsloserklärung der Bescheidbeschwerde liegt nicht im Ermessen (Ritz/Koran, Finanzverwaltungsgerichtsbarkeit, 219…
…zu Recht erkannt: I. Der Säumnisbeschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der Bescheid über die Festsetzung von Aussetzungszinsen vom 6.11.2019 wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…2015, wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden ersatzlos aufgehoben. 2. beschlossen: Die Beschwerden gegen die Einkommensteuerbescheide 2014 und 2015 werden als gegenstandslos erklärt. Gegen dieses Erkenntnis bzw. diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4…
…zum 31.12.2013 auslaufen." 8. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 14.2.2014 wies das Finanzamt zum einen die Berufung gegen den Wiederaufnahmebescheid unter Wiederholung der Bescheidbegründung und zum anderen die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid als unbegründet ab. In der Begründung zur Einkommensteuer 2010 wurde zusammengefasst…
…gegen den Bescheid des FA FA vom 22.2.2010 betreffend Festsetzung der Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2003 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid sowie die bezughabende Berufungsvorentscheidung vom 19. April 2010 werden ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…Finanzamt die Wiederaufnahme auf Umstände gestützt, die keinen Wiederaufnahmegrund darstellen, so ist der angefochtene Bescheid im Beschwerdeverfahren ersatzlos aufzuheben, was auch bereits durch Beschwerdevorentscheidung erfolgen kann. Bei einer Beschwerde gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen ist die "Sache", über die das BFG gemäß § 279 Abs…
…Feststellungs-)bescheid, der erlassen wurde, weil der Nichtbescheid zu Unrecht als Grundlagenbescheid qualifiziert wurde, einen Antrag der Partei im "abgeleiteten" Verfahren, der vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge maßgeblichen Frist des § 304 gestellt wird. Mit Bescheid vom 15.11.2012 wies der UFS die Berufung gegen…
…Veranlagungsverfahren Umsatzsteuer 2002 und Umsatzsteuer 2003 und gegen den Bescheid vom 5.5.2011 betreffend den gemäß § 293b BAO zum Einkommensteuerbescheid 2008 berichtigenden Bescheid zu Recht erkannt: Die genannten Bescheide werden gemäß § 279 Abs. 1 BAO ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…