…an: Die Zurückweisung erfolgte, weil die Beschwerdefrist gemäß § 245 Bundesabgabenordnung bereits am 30.08.2018 abgelaufen ist. Gem. § 245 (1) BAO beträt die Beschwerdefrist einen Monat. Der strittige Bescheid wurde Ihnen am 30.07.2018 durch Hinterlegung zugestellt. Gem. § 17 (3) Zustellgesetz gelten hinterlegte Sendungen…
…welcher mittels Berufung vom 17. April 1997 bekämpft wurde. Von diesem Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bf. zuständige FA am 29. April 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 1989, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach Zustellung in formelle Rechtskraft erwuchs…
…erstmalige Festsetzung der „Beitragspflicht“ mit Bescheid vom 2.2.2009, GZ. Zahl, sein (bzw. mit dem darauffolgenden Erkenntnis des UFS Salzburg vom 14.7.2010, Zl. ZRV/OO88-Z3K/09, mit dem das Verfahren abgeschlossen wurde). Die darin festgeschriebene Zahlungsaufforderung binnen eines Monats ab Zustellung…
…September 2012 ergangen sei, wobei die Berufung am 5. November 2012 an das zuständige Finanzamt gefaxt worden und postalisch am 6. November 2012 beim zuständigen Finanzamt eingelangt sei. Die Berufungsfrist betrage ein Monat ab Zustellung. Da die Berufung erst am 6. November 2012 beim zuständigen…
… 260 BAO ist eine Bescheidbeschwerde zurückzuweisen, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht wurde. Die Beschwerdefrist beträgt gemäß § 245 BAO einen Monat ab Zustellung des Bescheides. Laut vorliegendem Rückschein wurde Ihnen der bekämpfte Bescheid am 21.12.2018 zugestellt. Die Beschwerdefrist endete somit am 21.01.2019…
…1 lit. b BAO eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen sei, wenn sie nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Zur Einbringung einer Beschwerde würde ein Monat zustehen, gerechnet ab Zustellung des angefochtenen Bescheides (§ 245 Abs. 1 BAO). Gemäß § 98 Abs. 2 BAO…
…gegen eine Beschwerdevorentscheidung innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe (§ 97) der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO in Verbindung mit § 260 Abs. 1 lit. b BAO ist ein nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageantrag zurückzuweisen.…
…welcher mittels Berufung vom 17. April 1997 bekämpft wurde. Von diesem Grundlagenbescheid abgeleitet erließ das für die Einkommensteuererhebung des Bf. zuständige FA am 30. April 1997 einen geänderten Einkommensteuerbescheid für 1989, welcher unstrittig noch im Jahr 1997 ein Monat nach Zustellung in formelle Rechtskraft erwuchs…
…Festsetzung der "Beitragspflicht" mit Bescheid vom 2.2.2009, GZ GZ-Abgabenbescheid, sein (bzw. mit dem darauffolgenden Erkenntnis des UFS Salzburg vom 14.7.2010, Zl. ZRV/OO94-Z3K/09, mit dem das Verfahren abgeschlossen wurde). Die darin festgeschriebene Zahlungsaufforderung binnen eines Monats ab Zustellung…
…da die Beschwerde nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Gemäß § Abs. 1 BAO betrage die Beschwerdefrist (ab 1.1.2014) bzw. Berufungsfrist (gültig bis 31.12.2013) einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheides. Der strittige Bescheid sei mit Zustellnachweis durch Hinterlegung vom 10.8.2012 mit…
…und begründete dies so: Begründung:Die Zurückweisung erfolgte, weil die Beschwerdefrist gemäß § 245 Bundesabgabenordnung bereits am 20.02.2015 abgelaufen ist.Gem. § 245 (1) BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Der strittige Bescheid wurde Ihnen mit Zustellnachweis am 20.01.2015 durch Hinterlegung beim Postamt…
…wurde. Die Zurückweisung der somit nicht fristgerecht eingebrachten Berufung vom 27.12.2012 erfolgte daher gemäß § 273 Abs. 1 lit. b BAO (nunmehr § 260 Abs. 1 lit. b BAO) zu Recht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision) Gegen ein Erkenntnis…
…Monats ab Bekanntgabe der Antrag auf Entscheidung über die Bescheidbeschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt werden (Vorlageantrag). Der Vorlageantrag hat die Bezeichnung der Beschwerdevorentscheidung zu enthalten. Gemäß § 264 Abs. 5 BAO obliegt die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht. Wird die Zustellung…
…zweifelsfrei als Vorlageantrag zu qualifizieren. Die Frist für die Einbringung eines solchen Antrages beträgt einen Monat ab Zustellung der Berufungs(Beschwerde)vorentscheidung. Gemäß § 264 Abs. 4 lit. e BAO ist für Vorlageanträge § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit, nicht fristgerechte Einbringung) sinngemäß anzuwenden. Gemäß § 260 Abs…
…Zurückweisung Sachverhalt Der angefochtene Rückforderungsbescheid vom Freitag, 25.6.2021 wurde innerhalb einigen Tagen nach Ausfertigung zur Post gegeben. Beschwerde gegen diesen Bescheid wurde am Dienstag, 21.9.2021 erhoben. Es kann nicht festgestellt werden, dass der Bf den Rückforderungsbescheid erst spätestens ein Monat vor…
…die am 31. Dezember 2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen gemäß § 323 Abs. 38 BAO vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheides (§ 245…
…des § 304 lit. b BAO 26.11.2012 Berufungsentscheidung N-KG - Zurückweisung der Berufung wegen Vorliegens von Nichtbescheiden 27.12.2012 Anträge gemäß § 295 Abs. 4 BAO und § 303 BAO Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 17. Dezember 2013 wies das Finanzamt die Anträge vom 27…
…bei der OEG ein Veräußerungsgewinn festgestellt wurde. Beschluss vom 20.2.2017 Mit Beschluss vom 20.2.2017 wurde der Beschwerdeführerin BCA EDV-Beratung GmbH gemäß § 2a BAO i.V.m. § 85 BAO und § 250 BAO aufgetragen, innerhalb von einem Monat ab Zustellung die Beschwerde…
…Begründet wurde die Zurückweisung damit, dass die Eingabe nicht zulässig ist, da der Antrag hinsichtlich des Erwerbes von Frau C. M. nicht von der Abgabenschuldnerin bzw. verspätet eingebracht wurde. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung (nunmehr Beschwerde) wurde vorgebracht: „1) Der hiermit angefochtene Zurückweisungsbescheid…
…der Zustellung des Bescheides der Salzburger Landesregierung vom 31. August 1989, mit dem seine Berufung als verspätet zurückgewiesen wurde, Kenntnis erlangte, dass er die Berufung verspätet eingebracht hat, ist demnach ohne Belang. Im Hinblick auf die Bedeutung der richtigen Vormerkung von Terminen für die fristgerechte…