IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2***, ***3***, vertreten durch Dr. Walter Pfliegler, 1060 Wien, Rahlgasse 1/14, vom 19.6.2018, gegen den Bescheid des Finanzamts Wien 12/13/14 Purkersdorf, 1030 Wien…
§ 166. Als Beweismittel im Abgabenverfahren kommt alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. § 167 BAO lautet: § 167. (1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung…
Besteht ein Anspruch auf Familienbeihilfe (Grundbetrag) gemäß § 2 Abs. 1 lit. a, b, d, e, g, i, j, k oder l FLAG 1967 oder gemäß § 6 Abs. 1 oder Abs. 2 lit. a, b, c, f, h, i, j oder k FLAG 1967, steht gemäß…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 23.04.2013, betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe und…
…Bf. daher bis zu diesem Zeitpunkt gewährt worden. Strittig ist nun, ob der Bf. im Zeitraum zwischen Studienabschlussprüfung und Beginn der Berufstätigkeit ihrer volljährigen Tochter V zu Unrecht Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge ausbezahlt worden sind oder nicht. Diesbezüglich sieht das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967), BGBl. Nr…
…lasse noch nicht auf eine mangelnde Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit einer weiteren Berufsausbildung (Studium) schließen, sondern sei dafür einzig und allein der Studienerfolg bzw. die Höhe der aus der Berufstätigkeit erzielten Einkünfte (siehe dazu Beilage 2: Einkommensbestätigung für 04 bis 12/2014 bzw. Arbeitsvertrag) maßgeblich. Darauf…
…Sohn eine Arbeitsstelle gefunden und das Studium auf einen späteren Zeitpunkt verschoben hat. Strittig ist nun, ob der Bf. im Zeitraum zwischen Schulabschlussprüfung und Beginn der Berufstätigkeit ihres volljährigen Sohnes Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge zustehen oder nicht. Diesbezüglich sieht das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967), BGBl. Nr…
…zu Recht erkannte, ist es auch durchaus zulässig, dass sich der fachärztliche Sachverständige zur Feststellung des Vorliegens der "Erwerbsfähigkeit" bei lange zurückliegenden Sachverhalten auch auf eine langjährige Berufstätigkeit beruft. Umso mehr muss dies für Sachverhalte gelten, die aktuell gegeben sind. Nun ergibt sich aus dem…
…Kosten solche für eine Weiter- bzw. Fortbildung eines Psychologen auf dem Gebiet der Verhaltenstherapie darstellen. Soweit die Zuordnung dieser Kosten zu den beiden im Streitjahr ausgeübten Berufstätigkeiten in Diskussion steht, wird ausgeführt: Das Bundesfinanzgericht leitet aus obigen Feststellungen ab, dass der Beschwerdeführer sowohl im Inland…
…der Tätigkeit des Bf. wurde durch die vorgelegten Werkverträge und Honorarnoten als erwiesen angesehen. Die Ermittlungen hins. der Berufstätigkeit (Arbeitslosigkeit) der Ehegattin des Bf. und der Ausbildung der Kinder basieren auf den Auskünften der rumänischen Finanzverwaltung und der zuständigen rumänischen Sozialbehörde (E 411, E 401)…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Ri in der Beschwerdesache VN-KM1 VN-KM2 VN-KM3 NN-KM, Straße-Bf., PLZ Wohnort, Rumänien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 18.10.2018, betreffend Rückforderung der für VN…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Anschrift , über die Beschwerde vom 28.12.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 26.11.2015, betreffend…
…Eine Übersiedlung der gesamten Familie habe der Beschwerdeführerwegen der Berufstätigkeit seiner Gattin in der yy und dem Schulbesuch der Kinder in a ausgeschlossen. Im Februar 2008 habe der Beschwerdeführer in z eine ca 60 m² große Wohnung gekauft und diese nach Adaptierungsarbeiten im Juni 2008…
…Behörde hätte daher den Strafaufschub entsprechend verlängern müssen. § 3 a Abs 1 StVG normiert, dass bei der Bemessung des benötigten Zeitraums auf eine Berufstätigkeit des Verurteilten Bedacht zu nehmen ist. Zweck dieser Bestimmung ist, dass die Beschäftigung des Verurteilten nicht durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen…
…um einen Veranlassungszusammenhang mit dem Universitätsstudium herzustellen. Nach allgemeiner Verkehrsauffassung wird eine einmonatige Ferialpraxis nicht als "Berufstätigkeit" wahrgenommen. Bei Ferialpraktika - anders als etwa bei Hilfstätigkeiten oder fallweisen Beschäftigungen neben dem Studium - steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Allein durch die einmonatige Tätigkeit kann eine nichtabzugsfähige Erstausbildung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde des ***1*** ***2*** ***3***, ***4***, ***5***, vom 12. Juli 2022 gegen den Bescheid des Finanzamts Österreich vom 8. Juni 2022, mit welchem zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe (1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glocknitzer Hollenthoner Stb.GmbH & Co KG,1050 Wien, Bräuhausgasse 37/4, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 10. April 2012 gegen den Bescheid des FA Wien…
…für den sie sich ausbildet. Eine gewisse Berufstätigkeit etwa zur Finanzierung des Lebensunterhalts während des Studiums ist keineswegs außergewöhnlich und oft erforderlich. Die Abgrenzung ist hier über die zeitliche Inanspruchnahme zu sehen. Jede Berufsausbildung i.S.d. FLAG 1967 weist ein qualitatives und ein quantitatives…
…Beratung der Kunden erfolge nach Aufbereitung der Daten durch die Bf.. Nachstehend werde darauf eingegangen, unter welche Einkunftsart die Aufbereitung der Daten durch G.H. falle: Zu den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit würden u.a. Einkünfte aus der Berufstätigkeit der Wirtschaftstreuhänder, Unternehmensberater, Versicherungsmathematiker etc. gehören…
(1a) Die Zulassung zu einem Lehramtsstudium oder einem Studium für Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen setzt abweichend von Abs. 1 voraus: 1. die allgemeine Universitätsreife, 2. die besondere Universitätsreife für das gewählte Studium, 3. die für die Ausübung des jeweiligen Berufes erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache…