…dargestellt - auf mängelfreien Lohnzetteln basierte. Das BFG kann nicht erkennen, dass die Besteuerungsgrundlagen in der Beschwerdevorentscheidung mangelhaft wären und einer Korrektur bedürften. Der BF wäre daher nach Sicht des BFG bereits nach Erlassung der Beschwerdevorentscheidung nicht mehr beschwert gewesen. Die von ihm in der Ergänzung…
…dass Herr Beschwerdeführer je eine Schwarzlohnauszahlung erhalten hat. Zur Frage der Wiederaufnahme: Seitens Herrn Beschwerdeführer wird nicht bestritten, dass eine Wiederaufnahme zur amtswegigen Berichtigung von Lohnzetteln zulässig ist. Im gegenständlichen Fall erfolgte allerdings eine "doppelte" Wiederaufnahme. Aufgrund der Berufung vom 7.3.2008 wurde der…
…auf die Berichtigung oder Neuübermittlung von Lohnzetteln oder Mitteilungen über progressionswirksame Transferleistungen gestützt und ergänzend auf die Begründungen im neu erlassenen Einkommensteuerbescheid verwiesen. In der Begründung des Einkommensteuerbescheides 2007 wird jedoch neuerlich nur darauf hingewiesen, dass der BF während des Jahres gleichzeitig von mehreren auszahlenden…
…Berichtigung von unrichtig übermittelten Lohnzetteln vorsieht. Zum teilweise schwer nachvollziehbaren Vorbringen im Schreiben des Bf. 18.6.2023 ist festzuhalten, dass die Frage wie die Bank - bei der die ***4*** Konten unterhält - ihre Abschlüsse erstellt, für das gegenständliche Beschwerdeverfahren keine Relevanz hat. Eine Übermittlung von…
…die überwiegende Abwesenheit ihres Ehemannes von der gemeinsamen Wohnadresse und die gesamten Kinderbetreuungskosten nachweisen. Zudem wurde der Bf. zur Kenntnis gebracht, dass die VGKK-Beiträge bereits im angefochtenen Bescheid antragsgemäß berücksichtigt worden seien. Hinsichtlich des Pendlerpauschale habe im Zuge der Beschwerdeerledigung eine Berichtigung zu erfolgen…
…so sind es die Datenübermittlungsprotokolle, die eine Stornierung einer bereits erstatteten Meldung bzw. die Berichtigung von registrierten Meldedaten dokumentieren. Da Bestätigungen des Sozialversicherungsträgers über Anmeldedaten betreffend den Ehegatten der Bf. und den Sohn der Bf. für die in den Zahlungsbestätigungen ausgewiesenen Zeiträume gefehlt hatten und…
…werde, dass entsprechende Dienstnehmer gemeldet gewesen seien, sei die Außenprüfung auf Grund der Nichtmeldung von Lohnzetteln durch die A Holding GmbH für das Jahr 2010 sowie einer Abfrage beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, die für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2010 keine Dienstnehmermeldung ergeben habe…
…mit 30 Wochenstunden angemeldet, das Dienstverhältnis war auch dem Finanzamt durch die Übermittlung von Lohnzetteln und anlässlich einer vorangegangenen Außenprüfung bereits vor Beginn des Beschwerdezeitraumes bekannt. Kurt H***** ist in der Beschäftigten-Gruppe II des Kollektivvertrags (Ausführung von einfachen Tätigkeiten) eingestuft, sein Bruttoentgelt betrug 1…
…dass mit der Wiederaufnahme des Verfahrens die Rechtmäßigkeit der Steuerfestsetzung - nämlich die Erfassung der Einkünfte aus der Tätigkeit als Rechtsberater als unselbständige Einkünfte wegen Übermittlung von Lohnzetteln durch das Betriebsstättenfinanzamt - herbeigeführt werden sollte und somit dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung Rechnung zu tragen sei…
…angegebene Betrag in Höhe von 21084,77 anstelle der berücksichtigten 11.918,75 bei den Einkünften ohne Umrechnung zu erfassen gewesen. Anmerkung: mit 18.4.2018 wurde seitens der PVA ein korrigierter Lohnzettel übermittelt, der einen Gesamtbetrag der Einkünfte ohne Umrechnung von 21.183,03…
…und daher rechtswidrig. Einkommensteuerbescheid: Aufgrund der GPLA Prüfung bei der Fa. A GmbH sei der Bescheid über die Nachforderung von Lohnabgaben erlassen worden und offenbar auch neue Lohnzettel ausgestellt worden. Diese noch nicht rechtskräftigen Bescheide aus der GPLA-Prüfung seien inhaltlich rechtswidrig und gegen diese…
…130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. 2 Sachverhalt: Der Bf bezog im Veranlagungsjahr 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und Arbeitslosengeld. Bei der im Jahr 2009 durchgeführten Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2008 (Einkommensteuerbescheid 2008 vom 12.08.2009) wurden aufgrund von Lohnzetteln der Fa. C…
…Ergebnis gelangt wäre. “ Demzufolge hatte nach Auffassung der Finanz aufgrund der nachträglichen Berichtigung des Lohnzettels eine geänderte Einkommensteuerfestsetzung zu erfolgen. Dazu halten wir Folgendes fest: Die Gründe der Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen werden in § 303…
…Aufteilung der Tage wird von der Behörde im Laufe des Beschwerdeverfahrens nicht mehr weiter bestritten. Auch aufgrund der Tatsache, dass beim als Dienstgeber agierenden Unternehmen im Zeitraum, der sich auch mit dem Beschwerdezeitraum deckt, eine GPLA stattfand, können die aus den Lohnzetteln entommenen Werte aus…
…unterstellt, dass der Arbeitgeber irrtümlich falsche Lohnzettel erstellt hätte, welche aber nicht erörtert oder sonst irgendwie beschrieben worden seien, nämlich was nunmehr richtig und was falsch gewesen wäre. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass ein Lohnzettel, wenn er von der Firma an den Dienstnehmer ausgefolgt wurde…
…BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen in einem Bescheid unterlaufene Schreib- und Rechenfehler oder andere offenbar auf einem ähnlichen Versehen beruhende tatsächliche oder ausschließlich auf dem Einsatz einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage beruhende Unrichtigkeiten berichtigen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
…unterstellt, dass der Arbeitgeber irrtümlich falsche Lohnzettel erstellt hätte, welche aber nicht erörtert oder sonst irgendwie beschrieben worden seien, nämlich was nunmehr richtig und was falsch gewesen wäre. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass ein Lohnzettel, wenn er von der Firma an den Dienstnehmer ausgefolgt wurde…
…unterstellt, dass der Arbeitgeber irrtümlich falsche Lohnzettel erstellt hätte, welche aber nicht erörtert oder sonst irgendwie beschrieben worden seien, nämlich was nunmehr richtig und was falsch gewesen wäre. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass ein Lohnzettel, wenn er von der Firma an den Dienstnehmer ausgefolgt wurde…
…unterstellt, dass der Arbeitgeber irrtümlich falsche Lohnzettel erstellt hätte, welche aber nicht erörtert oder sonst irgendwie beschrieben worden seien, nämlich was nunmehr richtig und was falsch gewesen wäre. Weiters sei darauf hinzuweisen, dass ein Lohnzettel, wenn er von der Firma an den Dienstnehmer ausgefolgt wurde…
…in Kennzahl 245 einen Wert von 6.633,06 Euro ausweist, bei der Bemessung der Einkommensteuer des Bf. nicht zu berücksichtigen ist. Dementsprechend wird der Bescheid abgeändert und der streitgegenständliche Lohnzettel, neben der bereits im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung berücksichtigten Berichtigung des Lohnzettels der Firma X …