…16/0180). Für das Vorliegen des Bereicherungswillens sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes maßgebend (VwGH 16.3.1967, 1689/66). Das ist im vorliegenden Fall der 28. März 2008. Da die Dauer des Bezuges einer Leibrente beim Vertragsabschluss ungewiss ist, wird in…
…von der erbserklärten Erbin GE das gesetzliche Erbrecht in der Verlassenschaft nach der Erblasserin, dessen Bestand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses strittig war: „Punkt Erstens:(2) E hat mit Testament vom 23.Juli 2002 TE .... zu ihrer Universalerbin eingesetzt.... Zweitens: (1) Sowohl die Verkäuferin als auch…
…ob im Jahr 2007 ein Bereicherungswille gegeben war, sondern kommt es darauf an, ob Frau AB bei Errichtung des verbindlichen Anbots am 26. April 1995 eine - künftige - Bereicherung des Bf. in Kauf genommen hat. Zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Gesellschaft noch im Gründungsstadium und…
…wurde nicht nur im Vertrag durch die Verwendung des Wortes "Schenkung“ entsprechend zum Ausdruck gebracht, sondern entspricht es auch der allgemeinen Lebenserfahrung, dass gerade Eltern zugunsten ihrer Kinder bei Vorliegen eines krassen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleitung einen Bereicherungswillen haben und sich deshalb ihre eigene…
…Ausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 2 KStG 1988 in der genannten Höhe von 327.624,13 Euro liegt damit vor. Nach dem festgestellten Sachverhalt wurde deren Zufluss bereits vor dem Jahr 2014 bewirkt, der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf die Forderungen und damit der Bereicherungswille…
…Gutachtens des SV2 hingewiesen und festgehalten, dass die Beschwerde aufgrund der Darstellungen zu Bewertungsfragen das Kernthema "verdeckte Ausschüttung im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses" nicht aufgreife. Das Finanzamt ist aber selbst auch in den BVEs nicht darauf eingegangen warum nach Meinung der Behörde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses…
…bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses klar war, dass der vereinbarte Kaufpreis vom objektiven Wert der übertragenen Liegenschaft abweicht. Durch die betreffende Vertragsbestimmung sollte daher offenkundig verhindert werden, dass eine Vertragspartei den Vertrag später unter Berufung auf einen Irrtum über den Wert des Vertragsgegenstandes im Sinne…
…der Bf. sowohl im Vertrag vom 28.5.2010 (Wohnungsverkauf) als auch im Vertrag betreffend die Veräußerung der Garage als Ort der Unterzeichnung C angegeben hat, was ebenfalls darauf hindeutet, dass der Bf. (noch) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Hauptwohnsitz in C hatte. Die vom…
…bereits zum Vertragsabschluss am 24.2.2000 bekannt gewesen, dass der südliche Teil der Betriebsliegenschaft laut Flächenwidmungsplan nicht als Bauland ausgewiesen war und es zur Bebauung einer Genehmigung des Landes bzw einer Umwidmung bedurft hätte. Es sei daher davon auszugehen, dass dieser Umstand im Kaufpreis…
…Vermögensopfer im Bezug auf die Zuwendung an die Bf. endgültig erbracht hatte. Es ist dabei die Frage wesentlich, ob der Geschenkgeber, hier der Stifter, in Ausübung eines vorbehaltenen Änderungsrechts die Möglichkeit hatte, bereits gewidmetes Vermögen durch einseitige Rechtshandlungen wiederzuerlangen. Nach der zum Zeitpunkt des Ergehens…
…sind. Ist eine Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit im Zeitpunkt, in dem der Feststellungsbescheid ergehen soll, bereits beendigt, so hat gemäß § 191 Abs 2 BAO der Bescheid an diejenigen zu ergehen, denen in den Fällen des Abs 1 lit c gemeinschaftliche Einkünfte zugeflossen sind. Nach…
…dass die in der letztwilligen Anordnung verfügten Legate bereits zu Lebzeiten erfüllt wurden, sodass im Zeitpunkt des Ablebens der Geschenkgeberin kaum noch Vermögen vorhanden war. Da bei einem Begünstigungstatbestand der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung in den Hintergrund tritt hat der Bw alle für die…
…Klägerin bereinigt und verglichen (siehe Beilage). Der Vorstand der Stiftung geht davon aus, dass die Bezahlung der Vergleichssumme eine Minderung des gestifteten Vermögens im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung darstellt, da der Stifter über diesen Betrag gar nicht verfügen hätte dürfen und können. Aus dem…
…worden sei). Nach Auffassung der Betriebsprüfung sei im Zuwendungsbeschluss vom 04.02.2015 kein genauer Tag der Auszahlung bestimmt und habe daher der Tag nach der Beschlussfassung (somit der 05.02.2015) als Zeitpunkt des Zufließens für den Restbetrag iHv EUR 1.660.000,00…
…unter Hinweis auf VwGH 04.02.2009, 2008/15/0167). Verzichtet eine Kapitalgesellschaft causa societatis zu Gunsten eines Gesellschafters auf eine ihm gegenüber bestehende Forderung, so liegt im Zeitpunkt des (allenfalls schlüssigen) Verzichts eine verdeckte Ausschüttung vor (vgl. VwGH 20.01.2010, 2007/13/0009…
…also das Vorliegen des Bereicherungswillens bzw. der Erkennbarkeit der Bereicherung sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsgeschäftes maßgebend (vgl. Fellner Gebühren und Verkehrsteuern Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Rz 11 zu § 3). Im zu beurteilenden Fall wurde seitens der Übergeberin von Ihnen kein…
…den schenkungssteuerrelevanten Zeitpunkt für die Übertragung des verfahrensgegenständlichen GmbH-Anteils eingehalt, wenn überhaupt keine Schenkung vorgelegen ist? beantwortete er: „Die beiden Vertragsparteien waren Volkswirte und sehr emotionalisiert. Es ist nicht auszuschließen, dass sie sich damals über die wahre Bedeutung dieses Begriffes nicht im Klaren waren…
…dass im Gegenzug die ***41*** Familienstiftung mit CHF 4,5 Millionen befüllt werden sollte und in der Folge für den Unterhalt von Dr. ***15*** bzw. seiner damals minderjährigen Tochter, ***Bf1***, aufkommen sollte. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des bedingten Erb- und Pflichtteilsverzichtes war die Ehe von…
… 10.2.2016, 2013/15/0087). Aufgrund dieser Rechtsprechung ist daher festzustellen, dass aus Sicht des Veranlagungsjahres 2008 im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides (3.5.2010) nicht bekannt war, dass die begehrte Teilwertabschreibung von steuerlich falschen Buchwerten ausgegangen ist, weil es aus der Abgabenerklärung…
… 10.2.2016, 2013/15/0087). Aufgrund dieser Rechtsprechung ist daher festzustellen, dass aus Sicht des Veranlagungsjahres 2008 im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides (3.5.2010) nicht bekannt war, dass die begehrte Teilwertabschreibung von steuerlich falschen Buchwerten ausgegangen ist, weil es aus der Abgabenerklärung…