…00), zu dem angeführten Strafausspruch. Zu der gegen die Bf. 2 ausgesprochenen (Verbands)Geldbuße wurde begründend ausgeführt, dass diese insofern deutlich niedriger zu bemessen gewesen sei, als die vom belangten Verband aus den genannten Finanzvergehen gezogenen Vorteile im Wesentlichen von der selbst bestraften Bf. 1…
…Abs 2 iVm Abs 1 Z 1 und 2 VbVG verantwortlich und werde hiefür nach § 34 Abs 3 FinStrG mit einer Verbandsgeldbuße in der Höhe von € 300.000,-- bestraft. Gemäß § 185 FinStrG habe die Bestrafte die Kosten des Strafverfahrens in der Höhe von €…
…an Frau Mag. A. erforderlich gewesen, dass nunmehr der zollrechtliche Tatbestand eingetreten ist. Eine derartige Information betreffend Ablauf der Jahresfrist und gesetzte Maßnahmen (entweder Entfernung Recyclingmaterial oder Belassung und Beitragspflicht) ist jedoch ausweislich des bisherigen Verfahrens von Herrn C. an Frau Mag. A. NICHT erfolgt…
…10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohte Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. § 2…
…gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall und die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art. 133 Abs…
…erweist sich daher eine Geldstrafe von € 3.000,00 als tat- und schuldangemessen. Die obigen Argumente gelten auch für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe, welche spruchgemäß mit zehn Tagen festzusetzen war. 11. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße ist auszuführen: Wiederum gelten grundsätzlich die oben dargelegten Argumente…
…hingegen spruchgemäß das anhängige Finanzstrafverfahren einzustellen. 17. Zur Bemessung der Verbandsgeldbuße: 17.1. Gemäß § 28a Abs. 2 Satz 2 FinStrG ist die Verbandsgeldbuße nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen "dieses Abschnittes…
… 20 Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe entspricht nach Ansicht des Senates dem festgestellten Verschulden der Bf1 unter Berücksichtigung der festgestellten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Zur Höhe der Bemessung der Verbandsgeldbuße, deren wesentliche Herabsetzung mit der gegenständlichen Beschwerde beantragt…
…nach der Tat erheblich zur Wahrheitsfindung beigetragen hat, indem die Besteuerungsgrundlagen durch verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. durch Selbstanzeige eigenständig offen gelegt wurden. Durch die vom Spruchsenat bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße offenkundig unberücksichtigt gebliebene volle Schadensgutmachung ist der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z…
…oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Frage der Richtigkeit der Höhe der Strafbemessung und der Bemessung der Verbandsgeldbuße im Einzelfall (Ermessensentscheidung) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art…
…VwGH abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die und die Höhe der Strafbemessung/Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art. 133…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die gegenständliche Entscheidung weicht von der oben zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht ab und hat die Strafbemessung und Bemessung der Verbandsgeldbuße im konkreten Einzelfall und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand…
…uneinheitlich ist oder fehlt. Das gegenständliche Erkenntnis weicht nicht von der Rechtsprechung des VwGH ab und hatte auch die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall und die Höhe der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidung) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art…
…beim Finanzstraftäter außer Ansatz zu lassen ist. So gesehen ist spruchgemäß lediglich eine Ersatzfreiheitsstrafe von einem Monat zu verhängen. 18. Die obigen Argumente sind auch für die Bemessung der Verbandsgeldbuße bei der ebenfalls sehr vermögenden Rechtsnachfolgerin des belangten Verbandes, der D-GmbH (siehe oben Pkt…
…lediglich eine milde Strafe zu verhängen. Der Beschuldigte und der Verteidiger: Dies habe auch für den belangten Verbandes zu gelten. Insbesondere werde bei der Bemessung einer Verbandsgeldbuße die nunmehr eingetretene völlige Mittellosigkeit des belangten Verbandes und der Umstand, dass keine Geschäftstätigkeit mehr ausgeübt werden werde…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ab und hatte die Beurteilung des Vorliegens einer Finanzordnungswidrigkeit im konkreten Einzelfall, die Verbandsverantwortlichkeit dafür sowie die Strafbemessung und Bemessung der Verbandsgeldbuße und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Wien, am 6. Dezember…
…die Klärungen von Sachverhaltsfragen im Einzelfall (Höhe der verkürzten Kraftfahrzeugsteuern, Vorliegen von Vorsatz) sowie die Höhe der Strafbemessung bzw. der Bemessung der Verbandsgeldbuße (Ermessensentscheidungen) und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Da die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht erfüllt sind…
…beigetragen hat, in dem die Besteuerungsgrundlagen offen gelegt wurden. Zudem wurde der Milderungsgrund des § 5 Abs. 1 Z 4 VbVG, die Schadensgutmachung, verwirklicht. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war weiters der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG zu berücksichtigen, wonach Nachteile, welche den…
…Verhinderung ähnlicher Taten unternommen und es ist daher dem Verband auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z 5 VbVG bei der Neubeurteilung der Verbandsgeldbuße zu Gute zu halten ist. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war weiters noch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…
…iVm § 28a FinStrG für das begangene Finanzvergehen verantwortlich, zumal die Tat zu seinen Gunsten begangen und dadurch Verbandspflichten verletzt wurden und der Entscheidungsträger rechtswidrig und schuldhaft gehandelt hat. Bei der Bemessung der Verbandsgeldbuße war mildernd: die Unbescholtenheit des Verbandes, die teilweise Schadensgutmachung sowie der Umstand…