…Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Gebäudes -, auf die der Beschwerdeführer die von ihm beantragte Wiederaufnahme stützt, ihm zum Zeitpunkt der Bescheiderlassung bereits bekannt waren. Mit seinem Vorbringen gelingt es dem Beschwerdeführer - den als Wiederaufnahmewerber die Behauptungs- und Beweispflicht hinsichtlich des Vorliegens des Wiederaufnahmegrundes trifft (vgl…
…abzuleiten, dass bei einem derartigen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl. VwGH Ro 2016/15/0036, 29.03.2017). Der Antragsteller ist behauptungs- und beweispflichtig für das Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes (vgl…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…der Sachverhaltsermittlung gegenüber der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht des Begünstigungswerbers unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung der Verhältnisse in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen und glaubhaft zu machen…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…dass der Abgabengläubiger im gleichen Ausmaß wie alle anderen Gläubiger befriedigt worden ist. Der Beschwerdeführer ist seiner Behauptungs- und Beweispflicht in Zusammenhang mit dem Gleichbehandlungsgebot somit nicht nachgekommen. Was die angebotenen Beweise des Beschwerdeführers anlangt, ist darauf hinzuweisen, dass seit Erlassen des Haftungsbescheides am 23…
…Die Beweispflicht des Bf., der einen dauernden Standort im Ausland behauptet, muss nicht durch Zeugenaussagen untermauert werden, sondern ergibt sich schon aus dem Gesetz. Die Formulierung "durch ausländische Tätigkeiten erzielt" ist irreführend, da - wie bereits ausgeführt wurde - die Aufteilung in- und ausländische Einkünfte nur anhand…
…Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag, welchen gesetzlichen Wiederaufnahmegrund sie als verwirklicht ansieht, was also "Sache" des Wiederaufnahmeverfahrens ist. Die Behauptungs- und Beweispflicht liegt in diesem Verfahren beim Antragsteller. Die Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens dient nicht dazu, die Rechtskraft von Bescheiden zu durchbrechen, um vergessene Verfahrensschritte…
…Abschluss des wiederaufzunehmenden Verfahrens bestanden haben, dem Antragsteller aber erst nach Abschluss dieses Verfahrens bekannt wurden. Eine neue rechtliche Würdigung eines bekannten Sachverhaltes vermittelt dagegen keine Berechtigung zur Wiederaufnahme von Verfahren nach dem Neuerungstatbestand. Die Behauptungs- und Beweispflicht liegt in einem solchen Verfahren beim Antragsteller…
…auf Antrag einen begründeten Antrag des Steuerpflichtigen voraussetzt. Die Begründungs- und Beweispflicht für das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die WA liegt im Falle einer WA von Amts wegen bei der Abgabenbehörde, bei Stellung eines WA-Antrages trifft den Antragsteller die Behauptungs- und Beweislast (vgl…
…kein Raum und es ist der Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056). Da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung…
…nachweist, dass er die vorhandenen Mittel zur anteiligen Befriedigung aller Verbindlichkeiten verwendet und somit die Abgabenschulden nicht schlechter behandelt hat. Wenn die Behauptung und Nachweisung des Ausmaßes der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben zur Verfügung stehenden Mittel im Verwaltungsverfahren unterlassen wird, kommt…
…Wiederaufnahme auf Antrag einen begründeten Antrag des Steuerpflichtigen voraussetzt. Die Begründungs- und Beweispflicht für das Vorliegen der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme liegt im Falle einer Wiederaufnahme von Amts wegen bei der Abgabenbehörde, bei Stellung eines Wiederaufnahmeantrages trifft den Antragsteller die Behauptungs- und Beweislast (vgl…
…88/13/0100). Dazu wurde seitens des Bf. ebenfalls kein Vorbringen erstattet. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes tritt bei Begünstigungstatbeständen ganz allgemein die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber dem Gebot der parteiinitiativen Behauptungs- und Beweispflicht unter vollständiger und wahrheitsgemäßer Offenlegung der Verhältnisse in den Hintergrund …
…trotz der bestehenden Beweispflicht für den Wiederaufnahmswerber - keinerlei Beweise für die Richtigkeit seiner Behauptung vorgelegt hat. Die aufgrund der amtswegigen Ermittlung durch die Abgabenbehörde dem angefochtenen Abweisungsbescheid zugrunde gelegte Sachverhaltsannahme wurde nunmehr mit der Einholung weiterer Beweismittel im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens bestätigt und ist insgesamt…
…dauernden Standort des Fahrzeuges in Österreich aus. Der Nachweis eines dauernden Standortes im Ausland sei nicht geglückt, da der behauptete ausländische Wohnsitz in C, nach den Erhebungen der deutschen Finanzverwaltung nur vorgetäuscht gewesen sei und der Bf dort nie gewohnt habe. Damit erscheine die Behauptung…
…0036, sei die Rechtsfrage zur Bedeutung des Kenntnisstandes der Parteien im Erkenntnis vom 19.10.2016, 2014/15/0058, bereits beantwortet, sodass keine grundsätzliche Rechtsfrage iSd Art. 133 Abs. 4 B-VG mehr vorliege. Der Wiederaufnahmewerber ist hinsichtlich der Wiederaufnahmegründe behauptungs- und beweispflichtig (Ritz, BAO5…
…Rz 55- Der Wiederaufnahmswerber ist behauptungs- und beweispflichtig (vgl zB VwGH 8.5.2003, 2000/15/0091; 17.12.2008, 2006/13/0146; 23.9.2010, 2010/15/0144) für das Vorliegen des Wiederaufnahmsgrundes. Die Behörde hat bei Prüfung des Vorliegens geltend gemachter Wiederaufnahmsgründe den…
…bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Der Wiederaufnahmswerber ist behauptungs- und beweispflichtig (vgl zB VwGH 8.5.2003…