…nach § 8 NAG ist konstitutiv für den Bezug der Familienbeihilfe (vgl. BFG 16.5.2014, RV/5100445/2013). Die bloße Antragstellung oder Antragsbestätigung ist noch kein Aufenthaltstitel i.S. § 8 NAG, ein Aufenthaltstitel i.S. § 8 NAG liegt erst ab Beginn dessen Gültigkeit vor. Erst…
…der COVID-19-Krise, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung durch diese Krise nach Maßgabe folgender Bestimmungen: … (vgl. § 2 Abs. 9) Nach § 10 Abs. 2 FLAG wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der…
…zwischen Beendigung der Lehre in ***6*** und dem Lehrbeginn in Österreich sei ein Tätigkeitsnachweis vorzulegen. Auf die erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 115 BAO) und die Offenlegungspflicht (§ 119 Abs. 1 iVm § 2 lit a Z 1 BAO und § 25 FLAG) hinsichtlich für den Beihilfenanspruch bedeutsamer Umstände…
…Finanzamt jegliche Ermittlungen darüber unterlassen, ob der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf in Österreich liegt. Darüberhinaus fehlen auch Ermittlungen über das Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Familienbeihilfe, etwa Beginn der Haushaltszugehörigkeit oder der überwiegenden Kostentragung durch den Bf. Zurückverweisung § 278 BAO lautet…
…Euro für jedes Kind zusteht. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Vor Änderung des FLAG 1967 durch BGBl I 111/2010 hätte im vorliegenden Fall nach Abschluss der Schulausbildung noch ein Beihilfenanspruch für drei Monate bzw bis zum Beginn des…
…FLAG 1967 vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe kann nur für höchstens fünf…
…1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. 3.1.2. PreCollege als Berufsausbildung? Bei der ***Stadt…
…diesem Zeitraum hat das Finanzamt den Anspruch auch anerkannt. Rechtlich ist der Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Gemäß § 3 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) in der im strittigen Zeitraum (Jänner 2011 bis Juli 2012) geltenden Fassung wurden die Voraussetzungen für den Beihilfenanspruch von nicht österreichischen Staatsbürgern wie…
…Erfüllung der Gebietsanforderungen. Auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Inland kommt es wie in einem Inlandsfall grundsätzlich nicht an (Ausnahme § 3 Abs 4 FLAG 1967). Die Aufenthaltstitel für die Gruppe dieser fremden Drittstaatsangehörigen ist konstitutiv und deren Vorliegen Tatbestandserfordernis für den Beihilfenanspruch. Für den mj…
…Eingliederung in den Haushalt erfolgt, eine solche Beziehung bereits aus anderen Gründen besteht - die Voraussetzungen für die Erfüllung des Pflegeelternbegriffs gegeben sein. Die zeitliche Dimension in § 186a Abs. 1 hat daher nach wie vor eigenständige Bedeutung, selbst wenn die Verwandten im Fall der tödlich verunglückten…
…Abs. 2 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Demnach wären für einen rechtmäßigen Bezug der FB ab dem Monat März 2018 die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt gewesen." Zum Eventualantrag auf Nachsicht nach § 236 BAO wurde begründet…
…dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer weiteren Berufsausbildung, wenn die weitere Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach Abschluss der Schulausbildung begonnen wird, […] Gemäß § 10 Abs. 2 FLAG 1967 wird die Familienbeihilfe vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch…
…25 FLAG 1967 normierten Verpflichtung das Finanzamt von der Aufnahme einer Schulbildung und dem Beginn einer Internatsunterbringung des Sohnes im UK gerade nicht verständigt. Auch hat die Bf. bei dem Finanzamt oder beim Familienministerium als den für den Vollzug des FLAG 1967 zuständigen Behörden keine…
…Sohn des Bf bereits die maximale Altersgrenze für den Beihilfenanspruch erreicht worden sei. Dagegen legte der Bf am 12.10.2024 Beschwerde ein, die belangte Behörde gehe zu Unrecht davon aus, dass eine automatische Verlängerung des Anspruchs nur für jene Fälle in Frage kommen würde…
…außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält………. Gemäß § 10 Abs. 1 FLAG 1967 wird Familienbeihilfe nur auf Antrag gewährt. Die Familienbeihilfe wird nach § 10 Abs. 2 leg. cit. von Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch…
…Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes…
…aus der Grundversorgung bezogen. Voraussetzung für den Bezug von Familienbeihilfe durch eine subsidiär Schutzberechtigte ist, dass sie keine Leistungen aus der Grundversorgung erhält und dass sie unselbständig oder selbständig erwerbstätig ist. Die Bf. als subsidiär Schutzberechtigte hat daher nur dann Anspruch aus Familienbeihilfe für ihre…
…oder November 2016 möglich gewesen, dann wäre für diesen Zwischenzeitraum (vom Ende des Präsenzdienstes bis zum tatsächlichen Beginn der Lehre) ein Beihilfenanspruch gemäß § 2 Abs. 1 lit. e FLAG entstanden. Im gegenständlichen Fall sind aber aus den angeführten Gründen die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 2 Abs…
…Familienbeihilfe wird vom Beginn des Monats gewährt, in dem die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt werden. Der Anspruch auf Familienbeihilfe erlischt mit Ablauf des Monats, in dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes…
…durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Weiters besteht gemäß § 2 Abs. 1 lit. d FLAG 1967 ein Beihilfenanspruch für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen dem Abschluss der Schulausbildung und dem Beginn einer…