…klar und ohne jeden Zweifel zum Ausdruck gekommen ist. Die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, wonach auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Anlastung eines Säumniszuschlages ganz oder teilweise Abstand zu nehmen ist, wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft…
…eine eindeutige. sodass vordergründig der Sachverhalt strittig ist. Die Bestimmung des § 217 Abs. 7 BAO normiert einen Begünstigungstatbestand, wonach auf Antrag des Steuerpflichtigen von der Anlastung eines Säumniszuschlages ganz oder teilweise Abstand zu nehmen ist, wenn ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft. Ein…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerden vom 12.04.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 30.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) und Festsetzung von…
…sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen. Zudem stellt die Bewilligung der Zahlungserleichterung eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund. Der eine Begünstigung in Anspruch Nehmende hat also selbst einwandfrei und…
…Bf. zur Kenntnis gebracht wurde, führte die belangte Behörde aus, § 217 Abs. 7 BAO normiere einen Begünstigungstatbestand, welcher vom Antragsprinzip beherrscht wird. Dies bedeute, dass der Grundsatz der Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den Hintergrund tritt (ua. VwGH 25.02.2994…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
…Umso weniger ist ein nachträglicher Einbau bzw. Austausch solcher Gegenstände vom steuerlichen Begünstigungstatbestand der Wohnraumsanierung erfasst. Es sind daher die geltend gemachten Ausgaben von 4.463,25 € (verteilt im Verhältnis der Zahlungsabflüsse von 9.000,00 € in 2010 und 9.418,58 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., Gde X, N-Straße-xx, vertreten durch die XY Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, GDe Y, G-Straße-xy, über die Beschwerde vom 29. Dezember 2016 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Peter Steurer in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die E. Igerz & Co Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Bergmannstraße 7, 6850 Dornbirn, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19. Dezember 2016 betreffend Einkommensteuer 2015 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XX in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Winkler & Partner Wirtschaftstreuhand und Steuerberatungs GmbH & Co KG, Alpstraße 23, 6890 Lustenau, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache X. GmbH, Adr., vertreten durch Baldinger & Partner, Stb. u. WP, Ferrogasse 37, 1180 Wien, gegen die Bescheide des FA Bruck…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden Mödling ) vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. Mai 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eugen Josef Bertsch, Sportplatzweg 11, 6811 Göfis, über die Beschwerde vom 23. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juli 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 1. April 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch "CURA" Treuhand- und Revisionsgesellschaft m.b.H., Gumpendorfer Straße 26, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 22.06.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Azd in der Beschwerdesache des Herrn Dietmar Bf , EH , vertreten durch Frau Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin in Wernberg , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes FA vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G&S Steuerberatungs GmbH, Uferstrasse 18, 5110 Oberndorf, über die Beschwerde vom 30. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Nach Ansicht des Finanzamtes übt die Bf. eine begünstigungsschädliche Tätigkeit aus. Wettbewerb mit anderen gleichartigen steuerpflichtigen Betrieben ist begünstigungsschädlich, wenn neben dem Beschäftigungsbetrieb keine andere begünstigte Tätigkeit (zB psychologische Betreuung, Aus- und Fortbildung) angeboten wird. Es ist hinsichtlich eines konkreten lokalen Wettbewerbs zu prüfen, ob…