…ist daher vertraglich die sog. "Befreiungsmethode" mit Berücksichtigung dieser Einkünfte im Wege eines Progressionsvorbehaltes bei der Ermittlung der Steuerhöhe vorgesehen. Gegen eine Berücksichtigung ausländischer Einkünfte durch den Progressionsvorbehalt bestehen nach verwaltungsgerichtlicher Judikatur auch keine unionsrechtlichen Bedenken (VwGH 14.12.2006, 2005/14/0099). Die Ansässigkeit…
…A*** ausgeübte Tätigkeit sei nach Ansicht der belangten Behörde nicht möglich. Das Besteuerungsrecht stehe dem Ansässigkeitsstaat zu. Art 23 Abs 1 DBA-Malta sehe zwar die Befreiungsmethode vor, jedoch existiere kein ausschließliches Besteuerungsrecht in Malta. Dies werde durch die Verwendung des Wortes "nur" im Art…
…nach welcher Methode die Vermeidung der Doppelbesteuerung zu erfolgen hat. Hiebei kommen grundsätzlich zwei Methoden in Betracht: Nach der Befreiungsmethode verzichtet der Ansässigkeitsstaat auf die Besteuerung der im Quellenstaat erzielten Einkünfte unter Progressionsvorbehalt; nach der Anrechnungsmethode werden die im Quellenstaat erzielten Einkünfte vom Ansässigkeitsstaat unter…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Hans Blasina, den Richter Dr. Sebastian Pfeiffer sowie die fachkundigen Laienrichter Ing. KomzlR. Hans Eisenkölbl und Gerald Cuny-Kreuzer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MOORE CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Hegelgasse 8 Tür 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 6. November 2024 gegen die Bescheide…
…Rechtsvorschriften. Loukota/Jirousek, Internationales Steuerrecht I/1 Z 23 Rz. 52 führen zu den Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung aus: ‚Weisen die Zuteilungsregeln eines nach der Befreiungsmethode arbeitenden DBA dem Nichtansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht an „Einkünften“ zu, so hat das zur Folge, dass nicht nur die…
…laut Lohnzettel) und ausländische Einkünfte iHv € 16.704,75 zu Grunde, auf die sowohl die Anrechnungs- als auch die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt angewendet wurden. In seiner fristgerecht eingebrachten Beschwerde wendet sich der Bf. gegen die doppelte steuerliche Erfassung seiner ausländischen Einkünfte mit der Begründung…
…in der Form, dass nach der sogenannten Befreiungsmethode (oder auch Zuteilungsmethode) die Besteuerungsrechte für bestimmtes Nachlassvermögen den Vertragstaaten jeweils zugeteilt werden. Im vorliegenden Fall ist für das Gebiet der Erbschaftsteuer das zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen vom 4. Oktober 1954…
…nur mit Progressionsvorbehalt). Art 23 (2) DBA Österreich/Deutschland besage, dass Renten aus der gesetzlichen Sozialversicherung zur Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person herangezogen würden (Progressionsvorbehalt bei der Befreiungsmethode). Die Besteuerung sei nach österreichischem Steuerrecht vorzunehmen. Eine eventuell in Deutschland…
…teilte das Gericht der Behörde mit, dass auf die ausländischen Einkünfte des Bf. nach Ansicht des Gerichtes die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt und nicht die Anrechnungsmethode anwendbar ist, und ersuchte es die Behörde um Vorlage einer neuen Steuerberechnung auf dieser Grundlage. Mit Stellungnahme vom 21.8…
…für das Jahr 2015 am 27. März 2017 einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid. Dagegen richtet sich die fristgerecht erhobene Beschwerde, in der begehrt wurde, den angefochtenen Bescheid aufzuheben und für die liechtensteinischen Einkünfte die Befreiungsmethode anzuwenden. In eventu wurde beantragt, die Prämienversteuerung gemäß § 37 EStG 1988 zu…
…Dies allerdings auch nur im Zusammenhang mit den Begriffen der beschränkten bzw. unbeschränkten Steuerpflicht; doch darum geht es hier nicht. Inwiefern die Darstellungen hinsichtlich Anrechnungsmethode und Befreiungsmethode für den hier zu beurteilenden Fall von Bedeutung sein sollen, kann ebenfalls nicht erkannt werden. Wie schon erwähnt…
…zu berücksichtigen (zum Teil unter Anwendung der Anrechnungsmethode, zum Teil unter Anwendung der Befreiungsmethode und zum Teil aufgrund der Zuteilungsregeln des DBA-Niederlande). Allerdings waren diese - wie sich aus obigen Ausführungen ergibt - als Einkünfte aus einer begünstigten Auslandstätigkeit zu qualifizieren und daher gemäß § 3 Abs…
…Arbeitnehmerveranlagung. Begründend führte es im Wesentlichen aus, dass sich die in Art. 23 Abs. 1 DBA-Malta verankerte Befreiungsmethode explizit auf jene Fälle beschränke, in denen das ausschließliche Besteuerungsrecht ("nur") dem anderen Staat (Malta) zugewiesen werde. Dies finde für die von Art. 15 Abs. 3…
…BGBl. Nr. 64/1975 - kein ausschließliches Besteuerungsrecht des Kassenstaats mehr vor, sodass - wie auch das BFG annahm - zufolge des Methodenartikels des Art. 23 Abs. 1 DBA die Befreiungsmethode zur Anwendung gelangt. Nach Abs. 1 des Art. 23 liegt das Besteuerungsrecht - vorbehaltlich des Art. 23 Abs…
…dass eine Anrechnung der im Ausland abgeführten Steuer nicht möglich sei, da die Auslandseinkünfte mit der Befreiungsmethode nur für die Ermittlung des Steuersatzes für das Inlandseinkommen berücksichtigt worden sei, da es sich um Progressionseinkünfte gehandelt habe. Mit Vorlageantrag vom 22.10.2021 beantragte der Bf…
…steuerpflichtig. Ein DBA mit dem Drittstaat (Entsendungsstaat) gab es mit Wirksamkeit für den Streitzeitraum noch nicht. Es ist strittig, ob bei Anwendung der V BGBL II 474/2002 die Befreiungsmethode (§ 1 Abs 1 der V) oder die Anrechnungsmethode (§ 1 Abs 2 der V) anzuwenden ist…
…Aus den Angaben im Vorlagebericht vom 12.3.2025 und den vorgelegten Aktenteilen kann geschlossen werden, dass das Finanzamt die Lohnzettelart von 8 (Auslandsbezüge mit Befreiungsmethode) auf Lohnzettelart 1 (für beschränkt und unbeschränkt steuerpflichtige Personen) geändert hat und dann infolge der Bestimmung des § 84 Abs…
…des Unternehmens befinde. Art. 23 Abs. 1 DBA-Malta sehe als Grundnorm zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anwendung der Befreiungsmethode vor, beziehe sich jedoch explizit nur auf jene Fälle, in denen die Verteilungsnormen des DBA-Malta Österreich (als Ansässigkeitsstaat) das Besteuerungsrecht entziehe. Dies sei durch…
…nicht ein. Das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaates des Flugpersonals (Österreich) ist daher weiterhin gegeben. 2/2 Methodenartikel • Die in Art 23 Abs. 1 DBA-Malta verankerte Befreiungsmethode beschränkt sich explizit auf jene Fälle, in denen das ausschließliche Besteuerungsrecht ("nur") dem anderen Staat (Malta) zugewiesen wird. Dies…