…Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu übersenden. Ein an die Gerichte gerichteter Erlass des BM für Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ…
…Gebührenvorschriften fest, so haben sie hierüber einen Befund aufzunehmen und diesen dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu übersenden. Ein an die Gerichte gerichteter Erlass des BM für Justiz vom 1. Februar 2006 über die Verständigung der Finanzbehörden von steuer- und gebührenpflichtigen Tatbeständen, JMZ…
…von den Stempel- und Rechtsgebühren. Dem gegenständlichen Abgabenerfahren liegt ein Fruchtgenussvertrag zu Grunde. Mit diesem räumt die juristische Person des privaten Rechts der übertragenden Körperschaft öffentlichen Rechts ein Fruchtgenussrecht iSd §§ 509 ff ABGB ein. Ein Fruchtgenussrecht ist jedoch von der Befreiung nach Art 34 nicht…
…Zusammenhang zwischen Steuern und Glücksspiel&Spielerschutz über § 1 Abs. 4 GSpG und § 25 Abs. 3 GSpG 8.5.2.8.1. Finanzierungsbeitrag/Stabsstelle für Spielerschutz- Fachtagungen 8.5.2.8.2. Steuerliche "Korrekturmechanismen" bei Schadenersatz gemäß § 25 Abs. 3 GSpG oder Anfechtung von konzessionslos angebotenen…
…indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Akte über die Bedingungen des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und…
…erst mit 1. Februar 2015 in Kraft getreten und daher im gegenständlichen Fall nicht anwendbar ist. Für die Gebührenpflicht für Eingaben an das Landesverwaltungsgericht sowie allfällige Befreiungen von dieser war daher im streitgegenständlichen Zeitpunkt ausschließlich § 14 TP 6 GebG maßgeblich. Im gegenständlichen Fall ist unstrittig…
…Uhr in Wien 16, Ottakringer Strasse 200 in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt hat und keinen Parkschein ausgefüllt hat. Mit dem Abstellen des Fahrzeuges ist die Abgabepflicht entstanden. Indem der Bf keinen Parkschein ausgefüllt hat, hatte er keine Möglichkeit, von der Abgabenbefreiung gemäß § 2 zweiter Satz…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
…Befreiung von den Rechtsgebühren gemäß § 15 Abs. 3 GebG in Anspruch genommen werden, weil dieses Rechtsgeschäft einer im Gebührengesetz befreiten Steuer unterliege: die Grunderwerbssteuer sei explizit erwähnt. Zum anderen lägen keine zwei chronologischen nacheinander folgenden Rechtsvorgänge vor, weil die Übertragung (Schenkung) der Liegenschaft zeitgleich und…
…hier nicht gegeben. Die gebührenpflichtigen Vorgänge (Gewährung von Darlehen) wurden bereits lange vor der Coronapandemie verwirklicht. Zum weiteren Hinweis beim Erörterungstermin auf die Investitionssumme der Gesellschafter und die Relation zur Höhe der Abgabenbelastung ist Folgendes zu bemerken: Insbesondere bei Verkehrsteuern gilt der Grundsatz, dass die…
…vertan, sein Fahrzeug bis zu fünfzehn Minuten ohne Entrichtung von Parkgebühren abzustellen, weil auf Grund der Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungenverordnung für Fahrzeuglenker die Befreiung von der Entrichtung der Parkometerabgabe und damit die Vermeidung eines Verkürzungsdeliktes unabdingbar an das Ausfüllen eines Parkscheines geknüpft ist (vgl. BFG…
…Spielbanken unterliegen mit den von ihnen angebotenen Spielen, auch mit Kartenpokerspiel, der Spielbankabgabe. Gäbe es die Befreiung gemäß § 57 Abs. 6 GSpG nicht, unterlägen die Spielbanken mit den Glücksspielen sowohl der Spielbankabgabe gemäß § 28 GSpG, als auch der Glücksspielabgabe gemäß § 57 Abs. 1 und Abs…
…dass damit auch sämtliche im Glücksspielgesetz geregelte Steuern für den Abschluss entgeltlicher Glücksverträge nicht mehr anfallen würden. Damit entstünde eine rechtsverkehrsteuerliche Ungleichbesteuerung von Glücksverträgen ieS, weil Wetten iSd § 1270 ABGB nach wie vor gemäß § 33 TP 17 GebG gebührenpflichtig mit 2% vom Einsatz blieben. Entgegen…
…dass damit auch sämtliche im Glücksspielgesetz geregelte Steuern für den Abschluss entgeltlicher Glücksverträge nicht mehr anfallen würden. Damit entstünde eine rechtsverkehrsteuerliche Ungleichbesteuerung von Glücksverträgen ieS, weil Wetten iSd § 1270 ABGB nach wie vor gemäß § 33 TP 17 GebG gebührenpflichtig mit 2% vom Einsatz blieben. Entgegen…
…soweit sie am 1. Juli 1984 der Steuer zum Satz von 1 v. H. unterlagen, weiterhin der Gesellschaftsteuer unterworfen werden. Da das Kapitalverkehrsteuergesetz in seinem Teil I (Gesellschaftsteuer) keine speziellen Regelungen über die Bewertung von Leistungen und Lasten enthält, sind im Anwendungsbereich der Gesellschaftsteuer die…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
… 15 Abs. 3 GebG das jeweilige Rechtsgeschäft zur Gänze von der Rechtsgebühr befreien wollte, auch wenn es nur teilweise unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt, denn dies würde bedeuten, dass ein an sich gebührenpflichtiger Tatbestand nur deshalb gebührenfrei wäre, weil er zu einem Teil auch Gegenstand der…
…eines Rechtsgeschäfts und die Errichtung einer Urkunde über dieses Rechtsgeschäft Voraussetzung für die Gebührenpflicht. Gemäß § 16 Abs. 1 GebG entsteht die Gebührenschuld, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, 1. bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften, lit. a wenn die Urkunde von den Vertragsteilen…
…ist. Zum Merkmal 1 (a) Im Zusammenhang mit der grundsätzlich unechten Befreiung von der Umsatzsteuer gemäß Art 135 Abs. 1 lit i der MwStSystRL ist es Sache der Mitgliedstaaten, den Terminus „Wette“ zu definieren und die Beschränkungen festzulegen (Art 401 MwStSys-tRL). (b) Im Bereich…