…die vorläufige rechtliche Beurteilung des BFG dahin dargelegt, dass nach bisherigem Verfahrensstand ein Erwerb unmittelbar infolge der Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zB Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens nach den bezughabenden Bestimmungen des TROG oder der Tiroler Bauordnung) nicht erkennbar wäre, ja nicht einmal behauptet worden sei…
…Parallelverfahren oder sonstige Ermittlungen zur Überprüfung eines allfälligen Anfangsverdachtes betreffend ein allfälliges verwaltungsbehördliches Finanzvergehen führen, sondern hat ein allfälliges Verfahren vorläufig einzustellen." Es erschließen sich daher drei behauptete Lebenssachverhalte, welche aus der Sicht des Beschwerdeführers eine gegen ihn ausgeübte rechtswidrige finanzstrafbehördliche unmittelbare Befehls- oder Zwangsgewalt…
…Intensität als derartige Vorgangsweisen. [...] Bei den von der belangten Behörde getroffenen Feststellungen bezüglich der - wenn auch zunächst in Abwesenheit des Beschwerdeführers vorgenommenen - Amtshandlungen im Zusammenhang mit Erhebungen auf der S-Alm kann das Vorliegen der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- oder Zwangsgewalt im Sinne des § 129a Abs…
…ist mangels gesetzlicher Voraussetzungen - unabhängig von dem zwischenzeitig ergangenen Sachhaftungsbescheid - nicht zulässig. Die Nichtausfolgung des Fahrzeugs an die Bf. stellt keinen Akt unmittelbarer finanzbehördlicher Befehls- oder Zwangsgewalt dar und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Von der Durchführung der beantragten mündlichen Verhandlung konnte gemäß § 160 Abs…
…Damit ist die sechswöchige bzw. nunmehr vierwöchige Frist ab Kenntnis der behaupteten rechtswidrigen unmittelbaren abgabenbehördlichen Befehls- oder Zwangsgewalt schon seit vielen Jahren verstrichen. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen einen Beschluss des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der…
…sowie die vorläufige rechtliche Beurteilung des BFG dahin dargelegt, dass nach bisherigem Verfahrensstand ein Erwerb unmittelbar infolge der Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (zB Durchführung eines Baulandumlegungsverfahrens nach den bezughabenden Bestimmungen des TROG oder der TirBauordnung) nicht erkennbar wäre, ja nicht einmal behauptet worden sei…
…gemäß § 283 BAO vom 12.06.2017 betreffend die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- oder Zwangsgewalt durch Organe der Finanzpolizei der belangten Behörde Finanzamt zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Co" - 1 Paar goldfarbige Ohrringe, - 1 Stk. silberfarbiger Ring + Steine Beschwerde wegen unberechtigter Ausübung unmittelbarer Befehls- oder Zwangsgewalt und führe diese aus wie folgt Bei den angeführten Schmuckstücken handelt es sich um meinen persönlichen Schmuck. Dieser stand vor Antritt meiner Reise nach Dubai in meinem…
…geartet, dass man sich ihr nicht entziehen kann. Eine freiwillig vereinbarte ist keine solche Maßnahme. Bei einem ausdrücklich freiwillig vereinbarten und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Vertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG vor. Bemerkt wird…
…Verwaltungsgericht, besteht für die Bf nach der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit, die Beschwerdevorlage an das Verwaltungsgericht zu erwirken, da einerseits eine Entscheidungspflicht nicht verletzt (§ 284 BAO) wird und andererseits keine Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- oder Zwangsgewalt (§283 BAO) vorliegt. Damit besteht eine Rechtschutzlücke (vgl. Fischerlehner…
…dass er selbst davon überzeugt war, nur Unterlagen des zu Prüfenden Mag. ***1*** zu übergeben. Der Übergabe ging zweifellos keine Befehls- oder Zwangsgewalt voraus. Es wurde durch die Prüferin weder Zwang ausgeübt, noch eine Drohung ausgesprochen. Die Mitnahme der Ordner war im Hinblick auf die…
…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…
…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…
…ihr auszuweichen (vgl. BFG vom 28.06.2017, RV/7102366/2015, Rechtssatz) Bei einem ausdrücklich freiwillig und somit nicht in Ausübung hoheitlicher Befehls- oder Zwangsgewalt abgeschlossenen Tauschvertrag liegt keine "behördliche Maßnahme" iSd § 3 Abs. 1 Z 5 GrEStG 1987 vor. Die Befreiung ist daher zu…
…1 FinStrG durch denjenigen in Betracht, der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und / oder Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. Einzuschränken ist dieser Ausschluss einer Beschwerde nach § 93 Abs. 7 FinStrG in Übernahme der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes (VfGH 23.6.2020…
…Zwangsgewalt) in seinem Hausrecht betroffen ist, Beschwerde, nunmehr an das Bundesfinanzgericht, erheben. Zusätzlich käme bei der Durchführung der Hausdurchsuchung allenfalls noch eine allgemeine Maßnahmenbeschwerde nach § 152 Abs. 1 FinStrG durch denjenigen in Betracht, der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und / oder Zwangsgewalt…
…Betracht, der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und / oder Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. Fehlt es aber im Ergebnis an einer tatsächlichen Verletzung eigener Rechte des Beschwerdeführers, wird eine solcherart fehlgehende Beschwerde gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung an einer Örtlichkeit…
…Betracht, der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und / oder Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. Fehlt es aber im Ergebnis an einer tatsächlichen Verletzung eigener Rechte des Beschwerdeführers, wird eine solcherart fehlgehende Beschwerde gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung an einer Örtlichkeit…
…Betracht, der behauptet, durch die Ausübung einer unmittelbaren finanzstrafbehördlichen Befehls- und / oder Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt zu sein. Fehlt es aber im Ergebnis an einer tatsächlichen Verletzung eigener Rechte des Beschwerdeführers, wird eine solcherart fehlgehende Beschwerde gegen die Durchführung einer Hausdurchsuchung an einer Örtlichkeit…
…eine Maßnahmenbeschwerde wegen unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch das Zollamt X ein. Diese wurde mit Schreiben vom 9. Jänner 2014 zuständigkeitshalber an die Außenstelle Salzburg des Bundesfinanzgerichtes übermittelt. In der Maßnahmenbeschwerde bemängelt Herr F im Wesentlichen, dass ein Nachschau- oder Prüfungsauftrag nicht vorgelegen bzw…