…28.6.2012, 2010/16/0264). Weder konnte der Steuerberater des Bf von der belangten Behörde befragt werden, noch hat der Bf selbst hinreichend genaue Vorbringen erstattet. Die Verantwortung des Bf, die Abgabenverkürzung hätte teilweise nur einen Euro pro Dienstnehmer und Monat betragen, geht ins…
…seitens des ehemaligen Steuerberaters seien unrichtige Zahlscheine ausgestellt worden, die auch nicht bezahlt wurden, hielt es entgegen, die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der steuerlichen Vertretung schließe ein Verschulden des Geschäftsführers bei der Nichtentrichtung von Abgaben nicht aus, weil die Vollmachtserteilung eine Entrichtung der Abgaben nicht…
…sich gerechtfertigt darauf verlassen, dass der Steuerberater, welcher mit der ständigen Vertretung beauftragt war, ihn hinlänglich über das Bestehen als auch die Umsetzung der Reverse-Charge-Bestimmung aufklärte, nachdem dieser von seinem Projekt in ZZZ und der Beauftragung eines slowenischen Generalunternehmens berichtete. Wie sich dem…
…der A Steuerberater weist vielmehr ebenfalls darauf hin, dass ihm der Bf, neben der Anschrift in C, B, A-Gasse, als Adresse bekannt gegeben habe. Die laut dem vorerwähnten Schreiben ab dem Jahr 2014 erfolgte Beauftragung eines Steuerberaters in A und die Einholung einer Ansässigkeitsbescheinigung…
…ob Sie sich bei geeigneten Stellen (Finanzamt, Steuerberater, etc.) erkundigt haben. Um entsprechende Nachweise oder Glaubhaftmachung wird ersucht." Mit Schreiben vom 25.5.2022 teilte der Bf dazu mit, dass die Primärschuldnerin eine Spedition gewesen sei, welche mit unterschiedlichen Subunternehmern (Transportpartnern) Transportaufträge von Kunden abgearbeitet…
…Milderungsgründe: Unterstützung bei der Aufklärung des Sachverhalts aufgrund einer erfolgten Selbstanzeige, die umgehende Nachzahlung der Abgabenschuld sowie der zu vernachlässigende Fahrlässigkeitsvorwurf aufgrund der Beauftragung eines Steuerberaters seien allesamt Gründe, die verhängten Verwaltungsstrafen gelinder anzusetzen, ja sogar allenfalls mit einer Ermahnung das Auslangen zu finden. Außerdem…
… vgl zur Betrauung eines Prokuristen, VwGH 22.4.1998, 98/13/0057; 19.12.2002, 2002/15/0152). Die Beauftragung eines Steuerberaters, der in seiner Funktion beratend tätig wird, entbindet den Geschäftsführer einer GmbH nicht von seiner Verantwortlichkeit, für eine ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten…
…vorliegenden Akt weder eine Unmöglichkeit noch Unzumutbarkeit der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2023 erkennbar. Mit ihrer Begründung in der Beschwerde, dass mit der Erstellung der Abgabenerklärung durch die Beauftragung eines Steuerberaters hohe Kosten erwachsen würden, verkennt die Beschwerdeführerin, dass die Verpflichtung zur Abgabe einer Abgabenerklärung sogar…
…abgabenrechtlichen Pflichten vor. Die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten entbindet den Geschäftsführer jedoch nicht von der Informationspflicht und Überwachungspflicht (VwGH 16.12.1999, 97/15/0051). Es trifft nicht zu, dass der Geschäftsführer wegen der Betrauung eines Steuerberaters mit den steuerlichen Aufgaben …
…wird, zu den Fälligkeitszeitpunkten der Abgaben seien der Gesellschaft ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden, sodass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zum Tragen komme. Auf Grund der Beauftragung eines Steuerberaters habe der Bf. davon ausgehen können, dass das Thema Lieferschwellenüberschreitung mit Österreich steuerlich korrekt abgehandelt werde. Es…
…die Aufenthalte mit der Gründung der ***3***, der Beauftragung eines Steuerberaters und der Anmietung sowie Einrichtung des dortigen Büros begründet sind. Für das Bundesfinanzgericht ergibt sich: Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 27.01.2020 argumentiert der Bf., dass er von der ***3*** nie Geld…
…er habe sich aber nach der Beauftragung eines Steuerberaters nicht mehr darum kümmern müssen. Er habe davon ausgehen können, dass die entsprechenden Umsatzsteuervoranmeldungen vom Steuerberater vorgenommen werden. Es könne ihm nicht vorgeworfen werden, dass er bei der Beauftragung eines Steuerberaters nicht auch noch nachgeprüft habe…
…aufzuzeigen, dass und aus welchen allfälligen Gründen ihm ein Verschulden an den Lohnsteuerfehlberechnungen (im Zeitpunkt der Auszahlung der Löhne) nicht anzulasten ist. Auch die Beauftragung eines Wirtschaftstreuhänders oder Buchhalters mit der Wahrnehmung der Abgabenangelegenheiten vermag den Vertreter dann nicht zu entschuldigen, wenn er seinen zumutbaren…
…Zumindest eine stichprobenweise Überwachung wird regelmäßig als angemessen und notwendig erachtet. Die Beauftragung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Angelegenheiten entbindet den Beschuldigten nicht von seinen Information- und ihm zumutbaren Überwachungspflichten (vgl Ritz, BAO-Kommentar, § 9 Tz 13). Es dürfen von einem Geschäftsführer nicht…
…die Versorgung der mj. Kinder tragen. Die Rückforderung würde sie unmittelbar wirtschaftlich treffen; die Beauftragung eines Rechtsvertreters aus eigenen Mitteln sei ihr nicht zumutbar. Zum Nachweis des Vorbringens wurde wiederum ein umfassendes Konvolut an Beilagen (darunter Versicherungsdatenauszug, Lohn-/Gehaltszettel, ZMR-Bestätigungen, Mietvertrag samt Überweisungsbestätigung betr…
…gebe auch keinen Steuerberater. 6. Vorlagebericht vom 23. März 2026: Nach den weiteren Ausführungen im Vorlagebericht des Finanzamtes werde beantragt, die Beschwerde aus den in der Beschwerdevorentscheidung angeführten Gründen als unbegründet abzuweisen. Hinsichtlich des Vorbringens, dass mangels Masse die Beauftragung eines Steuerberaters nicht erfolgen habe…
…trotz Beauftragung eines Steuerberaters nicht von seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung entbunden. Vielmehr hat er dafür Sorge zu tragen, dass die übertragenen Aufgaben auch erfüllt und die Verpflichtung eingehalten wird. Außerdem wurde durch die Abmeldung von der Quote eine Nachfrist bis 9.5.2025 gesetzt und in…
…durch den Grad der Zuverlässigkeit und Fachkunde des Erfüllungsgehilfen bestimmt, wobei eine stichprobenartige Überprüfung ausreicht (vgl. VwGH 17.1.1984, 83/14/0152). Nach der Rspr. ist ***4*** trotz Beauftragung eines Steuerberaters nicht von seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung entbunden. Vielmehr hat er dafür Sorge zu tragen…
…entlastet die Beauftragung eines Steuerberaters den Beschuldigten nicht von seiner Verantwortung. Das Verhalten des Beschuldigten erfüllt das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, wobei es für das Jahr 2015 beim Versuch geblieben ist.Es war daher mit einem Schuldspruch vorzugehen. Nach der…
…durch den Steuerberater erfolgt, ist auszuführen, dass die Letztverantwortlichkeit beim Geschäftsführer der Abgabenschuldnerin der ***GmbH*** liegt. Der Geschäftsführer hat das Unternehmen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters zu führen und trägt auch die Verantwortung für die rechtzeitige Tilgung der Abgabenschuld. Die Beauftragung eines Steuerberaters mit…