…Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen, insbesondere über den zeitlichen, hinausgehen darf. Da bereits aus den genannten Gründen die Ratenzahlung (aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Frist) nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen…
…31.12.2018. Diese beantragte Frist ist mittlerweile bereits verstrichen. Nach den Bestimmungen des § 279 Abs. 1 BAO hat das BFG - mit Ausnahme von hier nicht relevanten Fällen nach § 278 BAO - immer in der Sache selbst zu entscheiden. Dabei ist es berechtigt, sowohl im Spruch…
…habe können. Hinsichtlich der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer sei festzuhalten, dass die Vorauszahlungen für das Jahr 2024 auf Grund des gesunkenen zu erwartenden Gewinn geringfügiger seien und hierbei von Seiten der Abgabepflichtigen bereits angeboten worden sei, die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer jeweils vierteljährlich zusätzlich zu den vorgeschlagenen…
…BAO verwiesen. Diesem ist zu entnehmen, dass die von der G für Dezember 2010 beantragte Umsatzsteuerberichtigung im Voranmeldungszeitraum März 2011 vorgenommen wurde, da bei der K mit Beschluss vom 11.3.2011 der Konkurs eröffnet wurde. Die Außenprüfung wurde bereits beim Masseverwalter durchgeführt, welchem auch…
…oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Es ist auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen…
…Haftungsbescheides am 28.1.2022 bereits abgelaufen war. Weiters haftet der Beschwerdeführer nicht für jene Abgaben, die erst nach seinem Ausscheiden aus der ***Bf*** KG entstanden sind. Dies betrifft im vorliegenden Fall die Kammerumlage für den Zeitraum Juli bis September 2020. Die Kammerumlage ist gemäß …
…somit bereits nach Ablauf des Zeitraumes, für den Stundung beantragt wurde. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist aber nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als…
…Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Berufung oder im Vorlageantrag begehrte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Berufung bereits abgelaufen ist, ist die Berufung als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.5.1985, 85/17/0749), weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen, insbesondere über…
…oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, die Beschwerde als gegenstandslos abzuweisen (VwGH 24.05.1985, 85/17/0074), weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten (zeitlichen) Rahmen hinaus gehen darf. Da darüber hinaus…
…Raten) das Ansuchen des Abgabepflichtigen überschritten werden. Da bereits aus den genannten Gründen die beantragte Stundung (aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Frist) nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte…
…Beschwerdeführerin um eine Stellungnahme hinsichtlich des bereits abgelaufenen beantragten zeitlichen Rahmens für die Zahlungserleichterung ersucht. Mit E-Mail vom 27.1.2026 hat der Vertreter der Beschwerdeführerin gegenüber dem Bundesfinanzgericht bekannt gegeben, dass die Beschwerdeführerin bereits vor der beantragten letzten Rate mit Fax vom 28…
…RV/7104588/2016). Da bereits aus den genannten Gründen die beantragte Stundung (aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Frist) nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung…
…31.5.2024 war und somit im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde dieser Termin bereits abgelaufen ist, ist die Beschwerde abzuweisen, weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen, insbesondere über den zeitlichen, hinausgehen darf. Da ein Zahlungsaufschub lediglich ex nunc wirkt…
…Raten bezahlen möchte; somit eine Stundung begehrt wird. Da das Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof bereits beendet ist, ist auch der Zeitraum, bis zu dem die Stundung gewünscht wurde, bereits abgelaufen. Da ein Zahlungsaufschub lediglich ex nunc wirkt, kann nach Verstreichen des Termins, bis zu welchem…
…an der Reihe…"). In der vorliegenden Entscheidung ist entscheidungsrelevant, dass die beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen ist (siehe dazu weiter unten). Dieser unbestreitbare Sachverhalt ist dem Bf bewusst. In der Zusammenschau mit der og Aussage des Bf gegenüber der Berichterstatterin steht für das Gericht fest…
…Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Beschwerde als gegenstandslos abzuweisen (vgl. VwGH 24.5.1985, 85/17/0074, siehe auch Ritz, BAO6, § 212 Rz 1), weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen…
…zusammengefasst zu verbuchen. Wenn der im Zahlungserleichterungsansuchen bzw. in der Beschwerde oder im Vorlageantrag begehrte letzte Zahlungstermin im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist die Beschwerde abzuweisen, weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen, insbesondere über den zeitlichen…
…2006/13/0149). Da bereits aus den genannten Gründen die beantragte Stundung (aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Frist) nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung…
…4.2023, das im April 2023 bei der belangten Behörde eingelangt ist) im April 2024 gelegen ist und somit im Zeitpunkt der Entscheidung über die Beschwerde bereits abgelaufen ist, ist die Beschwerde abzuweisen, weil die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen, insbesondere über…
…oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Zunächst ist auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen, wonach die Bewilligung von Zahlungserleichterungen nicht über den beantragten Rahmen…