…xxxx, Rechtsanwältin mit Kanzleianschrift XXX Tschechische Republik, vertreten durch Dr. Harald Bösch, Rechtsanwalt, Belruptstraße 5, 6900 Bregenz, wegen Verletzungen von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), StrNr. 900/2012/00049-001, Amtsbeauftragter Hofrat Mag. Harald Zlimnig, über die Beschwerde der Verdächtigen vom 17…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Finanzstrafsache gegen ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs.1 Z.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) iVm § 5 Abs.2 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 2…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen N.N., Bratislava, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) i.V.m. § 5 Abs…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen A.B., Bratislava, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) i.V.m. § 5 Abs…
…Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Burghofer Rechtsanwalts GmbH Köstlergasse 1/30, 1060 Wien, wegen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Juli 2014 gegen das Erkenntnis der belangten…
…Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Burghofer Rechtsanwalts GmbH Köstlergasse 1/30, 1060 Wien, wegen der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. Juli 2014 gegen das Erkenntnis der belangten…
…6714 Nüziders, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 sowie der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11. Jänner 2022 gegen die im Erkenntnis des Zollamtes Österreich als Finanzstrafbehörde vom…
…1030 Wien, wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 2 FinStrg über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde…
…wegen der Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 7. November 2019 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen Herrn A.N., Slowakei, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) i.V.m. § 5 Abs…
…Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen A., Wien, vormals vertreten durch Rechtsanwalt D., wegen des Finanzvergehens der Verletzung der Anmeldepflicht im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 FinStrG über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. August 2014 gegen den Zurückweisungsbescheid der belangten Behörde Zollamt Eisenstadt Flughafen…
…wegen der Finanzvergehen des Schmuggels gemäß § 35 Abs. 1 lit. a und der fahrlässigen Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr nach § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 4. August 2014 gegen das Erkenntnis der belangten Behörde Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien…
…Land, vertreten durch Rechtsanwalt RA, Adr., wegen des Finanzvergehens der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18.8.2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Eisenstadt Flughafen Wien als Finanzstrafbehörde vom 30.05.2014…
… 33 Abs. 1 oder Abs. 2 FinStrG) oder die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b FinStrG sowie die Verletzung von Anzeigepflichten ohne Bewirken einer Abgabenverkürzung (zum Beispiel ein nicht angezeigter Wohnsitzwechsel) bei Unterlassung des Gebotenen echte Unterlassungsdelikte darstellen. e. Juristische Personen handeln in erster…
…über ein Spesenkonto "Konto" verbucht worden. Es sei keine Kassa geführt worden, in der die täglichen Einnahmen und Ausgaben den Bargeldverkehr betreffend erfasst worden wären. Es sei verabsäumt worden die laufenden Bankabhebungen im Jahr 2009 laufend zu verbuchen; es sei pro Monat jeweils nur eine…
… 33 Abs. 1 oder Abs. 2 FinStrG) oder die Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr gemäß § 48b FinStrG sowie die Verletzung von Anzeigepflichten ohne Bewirken einer Abgabenverkürzung (zum Beispiel ein nicht angezeigter Wohnsitzwechsel) bei Unterlassung des Gebotenen echte Unterlassungsdelikte darstellen. e. Juristische Personen handeln in erster…
…§ 172 gilt entsprechend. Gemäß § 48b Abs. 1 FinStrG macht sich der Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr schuldig, wer bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich oder fahrlässig eine Anmeldepflicht verletzt oder sonst unrichtige oder unvollständige Angaben macht. Gemäß Abs. 2 leg. cit. wird die Tat…
…nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nachkommt. In beiden Fällen ist die vorsätzliche oder (grob) fahrlässige Verletzung von zollrechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Bargeldverkehr bzw. Barmittelverkehr unter Strafe gestellt. Da sich bei den Konsequenzen keine Änderung ergibt und nur die inhaltliche Ausgestaltung…
…zur vorangegangenen Bp sei noch offen und zusätzlich sei ein Verfahren über die mögliche Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr, wo man sich schuldig mache, wenn man bei der zollamtlichen Überwachung des Bargeldverkehrs vorsätzlich oder fahrlässig eine Anmeldepflicht verletzt oder sonst unrichtige oder unvollständige Angaben mache…
…15.000,-- für den Schmuggel, € 10.000,- für die vorsätzliche Verletzung von Verpflichtungen im Bargeldverkehr). Den Strafzumessungserwägungen entspricht die an Stelle der Geldstrafe im Falle deren Uneinbringlichkeit tretende Ersatzfreiheitsstrafe. Die Verfallsentscheidung sowie die Kostenentscheidung beruhen auf den bezogenen Gesetzesstellen." Beschwerde In der fristgerecht…