…Abs. 1 EStG 1988), abgeführt wird. Die für den Säumniszuschlag bzw. für dessen Nichtfestsetzung eine Freigrenze (des Zuschlagbetrages) von € 50,00 bestimmende sog. Bagatellregelung des § 217 Abs. 10 BAO sieht, im Unterschied zur "Vorgängerbestimmung" des bis zum Inkrafttreten des Budgetbegleitgesetzes 2001 in Geltung stehenden …
…wurde vom Gesetzgeber im Interesse der Verfahrensökonomie in Kauf genommen, weil sich die Bagatellregelung nicht nur zu Lasten von Abgabepflichtigen, sondern je nach Fallkonstellation ebenso zu ihren Gunsten auswirken kann. Im gegenständlichen Fall löste der Einkommensteuerbescheid 2021 vom 13.02.2024 aufgrund der Höhe der…
…sind mit Abgabenbescheid (§ 198 BAO) geltend zu machen. Auch Bescheide über Säumniszuschläge können Teil eines Sammelbescheids sein (vgl. VwGH 13.11.1985, 85/13/0057). Nach der Bagatellregelung des § 217 Abs. 10 iVm § 217a BAO sind Säumniszuschläge zu Landes- und Gemeindeabgaben, die den Betrag von…
…gingen ins Leere. Bezüglich des Jahres 2011 sei auszuführen, dass es aufgrund der Bagatellregelung des § 205 Abs 2 BAO zu keiner Vorschreibung von Gutschriftszinsen gekommen sei. Infolge der geänderten Einkommensteuerbescheide vom August 2016 habe aber die Zinsenberechnung ab 01.10.2012 zu erfolgen. Der steuerliche…
…erweise sich damit ohnehin als rechtswidrig, sodass die Frage der Anwendbarkeit der Bagatellregelung nicht weiter relevant sei. Das Finanzamt wies die Beschwerde (vormals Berufung) mit Beschwerdevorentscheidung vom 22.10.2014 als unbegründet ab. Mit Eingabe vom 21.11.2014 stellte der Bf. einen Vorlageantrag. Rechtslage…
…sei noch, dass im Anspruchszinsenbescheid nur deshalb verschiedene Zeiträume angeführt seien (zB 1.10.2010 – 12.7.2011 und 13.7.2011 bis 13.12.2011 usw), weil in den einzelnen angeführten Zeiträumen (Zinsperioden) unterschiedliche Zinssätze anzuwenden seien. Die Bagatellregelung (§ 205 Abs. 2 BAO), wonach…
…der Begründung, die Sendung sei nicht im Postverkehr sondern im externen gemeinschaftlichen Versandverfahren durch ein Speditionsunternehmen, das auch als Hauptverpflichtete aufgetreten sei, befördert worden. Die buchmäßige Erfassung der Eingangsgaben unterliege infolge der Bagatellregelung des Art. 868 erster Satz ZK-DVO iVm. § 14 ZollR-DV. Die…
…Pt. 4.5.2. lit. b der VO Ausfallsbonus III Anl. 1 erfolgte daher unter Berücksichtigung der Bagatellregelung des Pt. 8.3. lit. a VO Ausfallsbonus III insgesamt zu Unrecht. Die Kürzung der Vergleichsumsätze um jeweils € ***Teilbetrag_2*** hätte für keinen der ausbezahlten Ausfallsboni…
…es in Fällen der Bagatellgrenze nicht zur vollständigen Egalisierung kommt, wurde vom Gesetzgeber in Kauf genommen, weil sich die Bagatellregelung nicht nur zu Lasten von Abgabepflichtigen, sondern je nach Fallkonstellation ebenso zu ihren Gunsten auswirken kann. Da in Ihrem Fall die Bagatellgrenze von € 50…
…Einnahmen unter den 20%-igen Umsätzen erklärten "Aufwandsersätze" werden als Ausgaben in korrespondierender Höhe mit Vorsteuerabzug berücksichtigt. 5. Kleinunternehmerregelung 1994 Für die Veranlagungsjahre bis 1993 enthielt das UStG 1972 noch keine einschlägigen Bestimmungen für Kleinunternehmer. Die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, wonach Unternehmer…
…und vom Beschwerdeführer anteilig in Abzug gebrachte Vorsteuer rechnerisch lediglich aus einem Nettobetrag ergeben kann. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes fällt ein Unternehmer, der in der Gründungsphase seines Unternehmens keinerlei Umsätze erzielt, unter die Bagatellregelung des § 21 Abs 6 UStG 1972, sofern er nicht nach …
…5.2009, 2008/15/0046). Die in Art. 15 Abs. 1 lit. a DBA vorgesehene 183-tägige Schonfrist hat den Charakter einer Bagatellregelung, wonach die Verlagerung der Besteuerungsrechte in den Tätigkeitsstaat bei bloß kurzen Arbeitseinsätzen nicht zum Tragen kommen soll. Art. 15 Abs. 2 DBA…
…wurde vom Gesetzgeber im Interesse der Verfahrensökonomie in Kauf genommen, weil sich die Bagatellregelung nicht nur zu Lasten von Abgabepflichtigen, sondern je nach Fallkonstellation ebenso zu ihren Gunsten auswirken kann. Im gegenständlichen Fall löste der Erst-Einkommensteuerbescheid 2015 vom 15.1.2021 aufgrund der Höhe…
…85/13/0041). Fremdunüblich ist etwa die Abhängigkeit der Höhe des Entgelts bzw. des Arbeitsumfangs vom Erreichen steuerlicher Grenzen (VwGH 21.3.1996, 92/15/0055, zur Bagatellregelung des § 21 Abs. 6 UStG 1972 sowie RME, Östz 1993, 175 zur Niederlegung der Arbeit ab Übersteigen…
…Bagatellgrenze (aktuell noch) gesetzeskonform ist. 6. Der oft vernommene Hinweis, dass sich die ggst. Bagatellregelung nicht nur zu Lasten von Abgabepflichtigen, sondern je nach Fallkonstellation ebenso zu ihren Gunsten auswirken kann, geht insoweit ins Leere, da jeder Steuerfall und jeder Steuerpflichtige für sich zu beurteilen…
…Bundesfinanzgericht anerkennt, dass der Bescheid über die Festsetzung von Anspruchszinsen 2014 vom 25.3.2016 aus Sicht des Bf. zu einem unbefriedigenden Ergebnis führt, weil wegen der Bagatellregelung des § 205 Abs 2 BAO keine Egalisierung der Zinsen erfolgt. Dennoch geht es davon aus, dass dieses…
…gemäß § 205 Abs. 1 BAO heranzuziehen. Im Beschwerdefall waren das Abgabengutschriften in Höhe von 215,00 Euro im Jahr 2012 und 72,00 Euro im Jahr 2013. Für diese Zinsenfestsetzung gilt auch die Bagatellregelung des § 205 Abs. 2 BAO (vgl. dazu UFS 19.2.2009…
…Oktober des Jahres, das dem Entstehen des Abgabenanspruches folgt. Unter anderem auch in dem -hier aber nicht zutreffenden - Fall, dass eine (der) Zinsenfestsetzung(en) oder -gutschrift(en) auf Grund der Bagatellregelung des § 205 Abs. 2 BAO zu unterbleiben hätte, käme es nicht zu einer vollständigen…
…zur Anwendung gelangen, weil innerhalb der letzten sechs Monate vor dem Eintritt der gegenständlichen Säumnis die am 18.08.2014 fällig gewesene Kraftfahrzeugsteuer 04-06/2014 erst am 18.09.2014 überwiesen worden war. Dass diese Säumnis wegen der Bagatellregelung des § 217 Abs. 10 BAO…
…außer Zweifel. Abschließend ist weiters darauf zu verweisen, dass der sogenannte "Veranlagungsfreibetrag" als Bagatellregelung zu betrachten ist. Bei Vorliegen bereits besteuerter Einkünfte (Lohnsteuer) sollte nicht im Fall geringfügiger anderer Einkünfte ein Veranlagungsverfahren in Gang gesetzt werden. Welches doch auch einen erheblichen Verwaltungsaufwand nach sich zieht…