…Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden (VwGH 3.7.03, 99/15/0177). Einrichtungsgegenstände, wie zB Bücherregale oder "als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische", sind nach LStR 327 auch dann nicht abzugsfähig, wenn sie als Arbeitsmittel iSd § 16 Abs 1 Z 7 anzusehen sind ( WGW/Krafft …
…000,00 (weitere Instrumente im Wert von EUR 4.000,00), Bilder im Wert von EUR 13.000,00 und Teppiche im Wert von EUR 8.000,00 aus dem Wohnzimmer, Bücherregale und Bücher aus dem Wohnzimmer, Gegenstände aus jedem Bereich des Hausrats (Weihnachtsdekoration, Werkzeug…
…werden zwei Schlafbereiche abgeteilt, die aber zum Gang hin - ohne Tür - und damit auch zum Erdgeschoß offen sind. Zur Trennwand hin befinden sich auf beiden Seiten Kästen und Büchergestelle und stirnseitig ein weiteres quergestelltes Bücherregal. In einem Bereich ist ein Einzelbett, im anderen Bereich ein…
…(Schreib-)Tische, (Schreibtisch-)Lampen, Schränke, Vorhänge, Teppiche, Bilder, Wandverbauten, Bücherregale und Kommoden anzusehen. Typische Arbeitsmittel wie zB Computer einschließlich Computertische, Kopier- und Faxgeräte, Drucker, EDV-Ausstattungen, Telefonanlagen bleiben hingegen bei entsprechender beruflicher oder betrieblicher Verwendung abzugsfähig, und zwar auch dann, wenn sie in Privaträumen oder…
…§ 132 Abs. 1 BAO sieben Jahre aufzubewahren. 1) Das Notebook Acer wurde ohne Ausscheiden eines Privatanteils (also 100% betrieblich) unter der Kennzahl 9500 berücksichtigt - laut vorliegendem Anlagenverzeichnis in Höhe von 130,01 €. 2) Diverse Möbel wie Bücherregale, Schreibtisch, Rollencontainer und Bürodrehstuhl finden keine Berücksichtigung…
…Dies gilt in gleicher Weise für Einrichtungsgegenstände der Wohnung, selbst wenn sie (auch) beruflich genutzt werden. Demnach sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie zB Bücherregale sowie als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden und wenn sie als Arbeitsmittel im…
…Dies gilt in gleicher Weise für Einrichtungsgegenstände der Wohnung, selbst wenn sie (auch) beruflich genutzt werden. Demnach sind Aufwendungen für Einrichtungsgegenstände wie zB Bücherregale sowie als Einrichtungsgegenstände anzusehende Schreibtische selbst dann nicht abzugsfähig, wenn sie ausschließlich beruflich genutzt werden und wenn sie als Arbeitsmittel im…
…hätte und ihn ausschließlich beruflich verwende, habe die Bf. auch den Taschenrechner mit dem Teilwert gem. § 6 Z 5 EStG eingelegt. Bücherregal, Eckschreibtisch mit zwei Rollwägen, Ordnerschrank (6-teilig): Wie die Bf. bereits im Zuge der Beantwortung des Ergänzungsansuchens mitgeteilt habe, habe sie diese Büromöbel …
…| 13,9% | 1.232,52 € AfA wie in den Vorjahren: AfA | Computer | 133,10 € | Bücherregalwand | 457,90 € | Akkustikeinbauten | 573,17 € | Beleuchtung | 303,70 € | elektrische Anschlüsse | 83,64 €…
…ein Raum entsprechend eingerichtet und genutzt wird (vgl VwGH 3.6.1992, 91/13/0115). Nach Angaben und Skizzen des Beschwerdeführers war das "Arbeitszimmer" neben Schreibtisch und Bücherregalen auch teilweise mit Möbeln eingerichtet, wie sie auch in einem privaten Wohnzimmer vorzufinden sind (Tisch mit 6…
…Bürosessel; BFG 4.11.2014, RV/7101644/2013 zu Wandverbauten und Bücherregalen). Der angefochtene Bescheid war daher diesbezüglich abzuändern. Zu den geltend gemachten Aufwendungen für Klebefolie und Kerzen (letztere mit dem Betrag von € 5,60): Werbungskosten sind zwar grundsätzlich von Amts wegen zu berücksichtigen…
…ins Untergeschoß des Hauses führte, erreicht. Der sich unmittelbar am Fuße des Stiegenabganges hinter der Stiege erstreckende Raum (Besprechungszimmer) war mit einer Couchgarnitur, einem Couchtisch und Bücherregalen ausgestattet. Dieser Bereich wurde jährlich cirka 15-20mal für Besprechungen mit Kunden genutzt. Der Raum war zum Stiegenabgang…
…er Fachliteratur, die er im Arbeitszimmer lagere. Die Einrichtung des Arbeitszimmers bestehe nur aus einem Schreibtisch und aus Bücherregalen. Von den Regalen mit einer Länge von rund 51 Metern nutze er lediglich etwa 15% (8 Meter) für die Lagerung von nicht betrieblich bzw. beruflich genutzten…