…welche nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes keinesfalls eine unbillige Härte des Einzelfalles, sondern vielmehr eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage darstelle. Daher führe selbst ein Abgehen des Gerichtshofes von seiner bisherigen Rechtsprechung nicht dazu, dass sämtliche auf der bisherigen Rechtsprechung beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen seien…
…Rechtsfrage bei der zuständigen Behörde Auskünfte eingeholt hätte (vgl. dazu etwa VwGH 15.9.2016, Ra 2015/15/0076, mwN). 34 Die Beitragsbelastung erweist sich somit im vorliegenden Fall lediglich als eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage." Eine solche Auswirkung der allgemeinen Rechtslage führt nach der…
…c) äußerte sich die Bf. nicht. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.07.2017 ab. Das Finanzamt führte in der Beschwerdevorentscheidung aus, dass eine Unbilligkeit des Einzelfalles nicht gegeben sei, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit…
…(Ritz BAO6, § 236 Tz 13) Aus der Einführung des § 295 Abs 4 BAO ergibt sich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage. Es liegt daher keine Unbilligkeit bezogen auf den gegenständlichen Einzelfall vor. Die Nachsicht dient nicht dazu, im Festsetzungsverfahren unterlassene Einwendungen (vor allem Bescheidbeschwerden) nachzuholen. Ein…
…Aus der Begründung des Nachsichtsansuchens und aus der Aktenlage könne keine Unbilligkeit in der Einhebung erblickt werden, zumal eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, die alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffen würde. Mit Schriftsatz der steuerlichen Vertretung vom 3. Dezember 2019 wurde das Rechtsmittel der…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben. Bei Abänderungen von Abgabenfestsetzungen ergibt sich der zinsenrelevante Differenzbetrag also aus der nunmehr vorgeschriebenen Abgabe abzüglich der bisher vorgeschriebenen Abgabe (VwGH 31.1.2019, Ro 2018/15/0005). Die Vorschreibung der Anspruchszinsen stellt daher eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage…
…und wenn die Steuervorschreibung bloß eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und generell anzuwendender Normen darstellt, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen. Es wird somit festgestellt, dass in der Einhebung der vom Nachsichtsansuchen betroffenen Abgaben keine Unbilligkeit vorliegt. Für eine Ermessensentscheidung blieb daher der Abgabenbehörde kein Raum. …
…FLAG lediglich um die Auswirkung der allgemeinen Rechtslage handelt, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft, sowie das Finanzamt keine Vermögensverschleuderung verlangt und es dadurch weder zu einer anormalen Belastungswirkung, noch zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt, kann in der Einhebung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages…
…kommt. Das ist umgekehrt dann nicht der Fall, wenn die Steuervorschreibung bloß eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage und generell anzuwendender Normen darstellt, die alle Steuerpflichtigen gleichermaßen treffen und deren Verwirklichung vom Abgabepflichtigen selbst verursacht wurde bzw. gegebenenfalls auch abgewendet hätte werden können. Eine steuerliche Auswirkung…
…Eine derartige Unbilligkeit des Einzelfalles sei aber nicht gegeben, wenn lediglich die Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliege, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folge. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtiges Ergebnis…
…Hier liegt kein Umstand vor, welcher eine positive Erledigung eines Nachsichtsansuchens begründen würde, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die alle Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft. Persönliche Unbilligkeit ist anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgaben die Einziehung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das Vermögen und…
…wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt. Nur wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes ein vom Gesetzgeber offenbar nicht beabsichtigtes Ergebnis eintritt, ist die Einziehung „nach der Lage des Falles…
…nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnte. Eine persönliche Unbilligkeit liegt somit nicht vor. Wie das Finanzamt im angefochtenen Bescheid zutreffend ausführt handelt es sich bei der Vorschreibung eines Säumniszuschlages lediglich um die Auswirkungen der allgemeinen Rechtslage, welche alle Abgabenpflichtigen in gleicher Weise treffen…
…BAO Abstand genommen werden oder im Falle der Bewilligung der dadurch bewirkte Zahlungsaufschub jederzeit durch die in § 212a Abs. 8 BAO vorgesehene Tilgung beendet werden (VwGH 15.11.2005, 2002/14/0051). Die Vorschreibung der gegenständlichen Aussetzungszinsen stellt daher eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar…
…wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vorliegt, also die vermeintliche Unbilligkeit für die davon Betroffenen aus dem Gesetz selbst folgt, für deren Hintanhaltung der Gesetzgeber selbst hätte Vorsorge treffen müssen. Ist die Abgabeneinhebung im Einzelfall also nicht bloße Auswirkung oder Folge des ordnungsgemäßen Vollzuges…
…28.6.2022, Ra 2022/13/0016). Eine tatbestandsmäßige Unbilligkeit im Einzelfall ist dann nicht gegeben, wenn lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage festzustellen ist, die alle von dem betreffenden Gesetz erfassten Abgabepflichtigen in gleicher Weise trifft (VwGH 26.5.2014, 2013/17/0498; VwGH…
…ab. Das Finanzamt begründete, in gegenständlichem Fall liege eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage vor, die alle Abgabenpflichtigen (in vergleichbarer Situation) in gleicher Weise treffe. Sämtliche Einwendungen, die sich auf die Richtigkeit der Gebührenbescheide beziehen würden seien für das Nachsichtsverfahren unbeachtlich. Die Beschwerde gegen den Gebührenbescheid…
…nicht eintritt. Es ist weder zu einem ungewöhnlichen Entstehen der Eingangsabgabenschuld gekommen noch liegt ein außergewöhnlicher Geschehensablauf vor. Die Entstehung der Abgabenschuld im Streitfall ist vielmehr eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die jeden Wirtschaftsbeteiligten, der sich in einer ähnlichen Situation befindet, genau so trifft. Erfolgt…
…keinen Umstand dar, welcher eine positive Erledigung eines Nachsichtsansuchens begründe, sondern lediglich eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage, die alle Vertreter juristischer Personen bei schuldhafter Pflichtverletzung in gleicher Weise treffe. Persönliche Unbilligkeit sei anzunehmen, wenn die Einhebung der Abgaben die Einziehung, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, insbesondere das…
…Gebiet des Mitgliedstaates bewirkt, in dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet. Dass ein Kraftfahrzeug, das nicht mehr als 6.000 zurückgelegt hat (auf dem Tacho hat) als Neufahrzeug gilt, stellt somit eine Auswirkung der allgemeinen Rechtslage dar, die jeden Abgabepflichtigen…